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Vorlage (Gebühren Kleinkläranlagen)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
46 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
15.11.16, 18:01
Aktualisiert
15.11.16, 18:01
Vorlage (Gebühren Kleinkläranlagen)

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Inhalt der Datei

21. Satzung vom ________ zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Vettweiß vom 04.11.1987 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), sowie der §§ 43 ff. des Landeswassergesetzes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.6.1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.07.2016 (GV. NRW. 2016, S. 559 ff.), in der jeweils geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung vom ___________ folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 11, Gebührensatz, erhält folgende Fassung: Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung beträgt a) bei einem CSB-Wert bis 2.000 mg/l 37,88 Euro pro m³ b) bei einem CSB-Wert bis 30.000 mg/l 55,52 Euro pro m³ c) bei einem CSB-Wert über 30.000 mg/l 74,65 Euro pro m³ Artikel 2 Inkrafttreten Diese 21. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Vettweiß vom 04.11.1987 tritt am 01.01.2017 in Kraft.