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Beschlussvorlage (Leitbild der Stadt Bedburg a) Beratung über ein neues Leitbild für die Stadt Bedburg b) Beratung über ergänzende Informationen zur mittelfristigen Entwicklung der städtischen Haushaltssituation)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
48 kB
Datum
04.10.2012
Erstellt
27.09.12, 18:02
Aktualisiert
27.09.12, 18:02

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8139/2012 1. Ergänzung Büro des Verwaltungsvorstandes Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 05.07.2012 Haupt- und Finanzausschuss 04.10.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Leitbild der Stadt Bedburg a) Beratung über ein neues Leitbild für die Stadt Bedburg b) Beratung über ergänzende Informationen zur mittelfristigen Entwicklung der städtischen Haushaltssituation Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: a) Beratung über ein neues Leitbild für die Stadt Bedburg Wie bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.07.2012 dargestellt, wurde auf Basis der bisher in den zuständigen Arbeitskreisen erfolgten Beratungen von der Verwaltung ein Entwurf eines Leitbildes erarbeitet. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss in der o.g. Sitzung einstimmig (ohne Enthaltungen): „Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zum neuen Leitbild der Stadt Bedburg zur Kenntnis und bittet um Wiedervorlage.“ Der Entwurf des Leitbildes sowie die bereits am 05.07.2012 den Sitzungsunterlagen beigefügten Unterlagen sind nochmals als Anlagen dieser Vorlage beigelegt. Die beigefügte Anlage 2 enthält u.a. mögliche Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung. Viele Entscheidungen zu diesen Maßnahmen werden sich allerdings erst in einem mittelund langfristigen Zeitraum haushaltsverbessernd auswirken. Nachstehend folgen ergänzende Informationen zur Entwicklung des städtischen Haushalts. b) Ergänzende Informationen zur mittelfristigen Entwicklung der städtischen Haushaltssituation Die mittelfristige Planung im Haushaltsplan 2012 sah für die jeweiligen Jahre folgende Ergebnissalden vor: ¾ 2013 ¾ 2014 ¾ 2015 - 885 T€ - 1.539 T€ - 578 T€ Hierin enthalten waren neben personalwirtschaftlichen Konsolidierungsmaßnahmen (Wiederbesetzungssperre), zahlreichen Vermögensverwertungen, die Anhebung der Kindergartenbeiträge und der Hundesteuersätze sowie die Erhöhung der Realsteuerhebesätze. Ergänzende Informationen können den Seiten 7 und 8 des Vorberichtes des Haushaltsplanes 2012 entnommen werden. Zu einigen wesentlichen Ertrags- und Aufwandsarten folgen nachstehend ergänzende Informationen. Steuern und ähnliche Abgaben Beschlussvorlage WP8-139/2012 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Wie der Presse zu entnehmen war, fallen ab 2012 Gewerbesteuervorauszahlungen des Hauptsteuerzahlers in Höhe von jährlich rd. 1,1 Mio. € aus. Die Entwicklung des Steueraufkommens der übrigen Gewerbesteuerpflichtigen ist momentan erfreulicherweise positiv. Die Haushaltsplanung 2012 sieht in der mittelfristigen Finanzplanung folgende Erhöhungen der Realsteuerhebesätze vor: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 2012 300 v.H. 475 v.H. 475 v.H. 2013 400 v.H. 550 v.H. 500 v.H. 2014 500 v.H. 600 v.H. 500 v.H. 2015 600 v.H. 650 v.H. 500 v.H. Legt man die jetzige Entwicklung der Realsteuern (Messbeträge) unter Beibehaltung der momentan gültigen Hebesätze zugrunde, würde sich der Ergebnisplan für die Planjahre 2013 bis 2015 gegenüber den Werten der mittelfristigen Finanzplanung im Haushaltsplan 2012 wie folgt verschlechtern: 2013 2014 2015 Grundsteuer A 62.000 € 128.000 € 195.000 € Grundsteuer B 584.000 € 1.002.000 € 1.425.000 € Gewerbesteuer 840.000 € 950.000 € 820.000 € 1.486.000 € 2.080.000 € 2.440.000 € Summe Aufgrund der Orientierungsdaten des Innenministers deutet sich bei den übrigen Steuereinnahmen eine leicht positive Entwicklung gegenüber den im Haushaltsplan 2012 enthaltenen Werten an, die allerdings nur im unteren sechsstelligen Bereich liegt. Die Ergebnisse der Novembersteuerschätzung könnten hier eventuell zu Veränderungen führen. Zuweisungen und Umlagen Beschlussvorlage WP8-139/2012 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Gravierende Änderungen sind aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten 1. Proberechnung durch IT.NRW vom 29.08.2012 bei den Schlüsselzuweisungen zu erwarten. Die Proberechnung weist für das Haushaltsjahr 2013 einen Betrag von 5,2 Mio. € aus. Auch wenn dieser Wert um 3,4 Mio. € höher ist als der Betrag in 2012, so war die Erwartung doch deutlich optimistischer (2013 = 6,8 Mio. €). Die Höhe der Schlüsselzuweisungen hängt von vielen Faktoren ab. Relevant sind hier sowohl bedburgspezifische als auch landesweite Entwicklungen. Die Orientierungsdaten des Innenministers können hier nur bedingt und auch nicht für alle Parameter herangezogen werden. So wurde für bei der Kalkulation der Zuweisungen für das Planjahr 2013 bei der Haushaltsplanung 2012 ein Anstieg der landesweiten Steuerkraft von + 5,7 % gegenüber dem Vorjahr angenommen (= 18,4 Mrd. €). Dieser prozentuale Wert wurde den Orientierungsdaten des Innenministers entnommen. Die städtische Steuerkraft wurde anhand der im Haushaltsplan veranschlagten Ansätze zugrunde gelegt (17,6 Mio. €). Aufgrund der 1. Proberechnung zum GFG beträgt die landesweite Steuerkraft allerdings nur 17,7 Mrd. €, die städtische Steuerkraft hingegen 18,1 Mio. €. Die Differenz bei der städtischen Steuerkraft ist insbesondere bedingt durch die relativ gute Entwicklung des Gewerbesteueristaufkommens im 1. Halbjahr 2012. Einen großen Einfluss auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen hat der Gesamtansatz. Der Gesamtansatz setzt sich aus folgenden Parametern zusammen: ¾ ¾ ¾ ¾ Einwohnerzahl Schülerzahl Sozialversicherungspflichtige Bedarfsgemeinschaften. Bei der Kalkulation sind sowohl Annahmen zur landesweiten als auch zur städtischen Entwicklung zu treffen. Angekündigt war, dass der Multiplikator des Soziallastenansatzes (Bedarfsgemeinschaft) von 15,3 auf 17,1 für 2013 erhöht werden soll. Mit der 1. Proberechnung zum GFG 2013 wurde dies nun revidiert; d.h. es bleibt beim Multiplikator von 15,3. Angenommen wurde, dass der städtische Gesamtansatz gegenüber dem Vorjahr um 4% steigen sollte Diese Annahme wurde aufgrund der zuvor geschilderten Erhöhung des Multiplikators getroffen. Tatsächlich aber ging der Gesamtansatz um 1,7 % zurück. Lt. Proberechnung reduziert sich der landesweite Gesamtansatz um 0,58%. Bei der Ansatzplanung in 2012 wurde u.a. aufgrund der Multiplikatorerhöhung von einem Anstieg von 2% gegenüber dem Vorjahreswert ausgegangen. Die Berechnungen der Schlüsselzuweisungen für die mittelfristige Planung sind immer mit mehr oder weniger großen Unsicherheiten behaftet. Es fehlen konkrete Angaben (z.B. aus den Orientierungsdaten o.ä.). Die in den letzten Jahren vollzogenen bzw. angekündigten Strukturänderungen im kommunalen Finanzausgleich erschweren die mittelfristige Kalkulation darüber hinaus noch zusätzlich. Beschlussvorlage WP8-139/2012 1. Ergänzung Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Personalaufwand Im Haushaltsplan 2012 waren bereits einige personalwirtschaftliche Konsolidierungsmaßnahmen berücksichtigt. Insbesondere blieben planerisch die Aufwendungen für 11 Stellen von altersbedingt ausscheidenden Bediensteten im Finanzplanungszeitraum 2012 bis 2015 unberücksichtigt. Bei einer Fortführung der „Wiederbesetzungssperre“ für altersbedingt ausscheidende Mitarbeiter sowie von derzeit befristeten Arbeitsverhältnissen wären 21 Stellen im Planungszeitraum bis 2016 betroffen. Hier unberücksichtigt sind die befristeten Stellen innerhalb des städtischen Jugendamtes bzw. der Bauaufsicht (insgesamt 5 Stellen). Würden hingegen alle momentan im Stellenplan enthaltenen bzw. derzeit besetzten Stellen veranschlagungstechnisch berücksichtigt, wäre folgende Entwicklung der Personalaufwendungen zu erwarten: 12.000.000 € 10.000.000 € 8.000.000 € Aufwendungen für pensionierte Beamte 6.000.000 € Aufwendunge für aktive Beamte 4.000.000 € Aufwendungen für tariflich Beschäftigte 2.000.000 € - € 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Plan 2012 Plan 2013 Plan 2014 Plan 2015 Plan 2016 Eine konsequente Umsetzung einer Wiederbesetzungssperre der 21 Stellen bis 2016 würde zu folgenden Einsparungen im Personalbereich führen: ¾ ¾ ¾ ¾ 2013 2014 2015 2016 230 T€ 500 T€ 800 T€ 970 T€ Zu beachten ist allerdings, dass eine Stellenreduktion auch Leistungseinschränkungen zur Folge haben wird. Mit der Beibehaltung oder Ausweitung einer Wiederbesetzungssperre sollten Organisationsuntersuchungen und Geschäftsprozeßoptimierungen vorgenommen werden. Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen steigen gegenüber den Ansätzen im Haushaltsplan 2012 im Bereich des ASD um jährlich 1,1 Mio. €. Beschlussvorlage WP8-139/2012 1. Ergänzung Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Aufgrund der 1. Proberechnung zum kommunalen Finanzausgleich reduzieren sich die Umlagegrundlagen zur Bemessung der Kreisumlage um rd. 35 Mio. €. Bei einem Umlagesatz von 40,53 % bedeutet dies einen Einnahmeausfall in Höhe von rd. 14,2 Mio. € für den Rhein-Erft-Kreis. Demgegenüber stehen allerdings Mehrerträge bei den Kreisschlüsselzuweisungen von 20,3 Mio. €. Fazit Aufgrund der zuvor gemachten Angaben werden die Defizite teils deutlich ansteigen, sofern man die in 2012 gefassten Beschlüsse nicht aufrecht erhält bzw. keine Alternativlösungen beschließt. Davon ausgehend, dass das Jahresergebnis 2012 dem des Haushaltsplans entspricht, wird die allgemeine Rücklage einen Bestand von 71,1 Mio. € betragen. Um die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 76 GO zu umgehen, dürfte der Fehlbedarf des Planjahres 2013 nicht mehr als 3,5 Mio. € betragen. Für das Planjahr 2015 wird der Fehlbedarf ungeachtet der tatsächlichen Höhe der Fehlbedarfe 2013 und 2014 sicherlich deutlich unter 3 Mio. € liegen müssen, um die 5%Hürde zu unterschreiten. Aufgrund der noch mannigfaltigen Unsicherheiten bei wesentlichen Haushaltspositionen ist bewusst darauf verzichtet worden, in einer zusammenfassenden Darstellung zu präsentieren, wie viel Konsolidierungspotential gehoben werden muss, um ein HSK zu vermeiden. Zunächst sollte die Beratung und Beschlussfassung über ein Leitbild stehen, dessen strategische Ziele dann Grundlage der Haushaltsplanung, des mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie u.U. auch eines Haushaltssicherungskonzeptes sein sollten. Anders als in der Vergangenheit bietet der nunmehr 10jährige (früher 5 Jahre) Konsolidierungszeitraum für die Genehmigungsfähigkeit eines HSK bessere Chancen, weil die Pflicht zur Aufstellung eines HSK angesichts der Bedburger Haushaltssituation nicht mehr zwangsläufig das Abrutschen in den Nothaushalt bedeutet. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP8-139/2012 1. Ergänzung Seite 6 STADT BEDBURG Seite: 7 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, den 26.09.2012 ----------------------------Eßer Fachbereichsleiter ----------------------------------Baum Stadtkämmerer Beschlussvorlage WP8-139/2012 1. Ergänzung ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 7