Daten
Kommune
Bedburg
Größe
48 kB
Datum
04.10.2012
Erstellt
27.09.12, 18:02
Aktualisiert
27.09.12, 18:02
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8139/2012 1. Ergänzung
Büro des Verwaltungsvorstandes
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
05.07.2012
Haupt- und Finanzausschuss
04.10.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Leitbild der Stadt Bedburg
a) Beratung über ein neues Leitbild für die Stadt Bedburg
b) Beratung über ergänzende Informationen zur mittelfristigen Entwicklung der städtischen
Haushaltssituation
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
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Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
a) Beratung über ein neues Leitbild für die Stadt Bedburg
Wie bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.07.2012 dargestellt,
wurde auf Basis der bisher in den zuständigen Arbeitskreisen erfolgten Beratungen von
der Verwaltung ein Entwurf eines Leitbildes erarbeitet. Der Haupt- und Finanzausschuss
beschloss in der o.g. Sitzung einstimmig (ohne Enthaltungen):
„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zum neuen Leitbild der Stadt
Bedburg zur Kenntnis und bittet um Wiedervorlage.“
Der Entwurf des Leitbildes sowie die bereits am 05.07.2012 den Sitzungsunterlagen
beigefügten Unterlagen sind nochmals als Anlagen dieser Vorlage beigelegt.
Die beigefügte Anlage 2 enthält u.a. mögliche Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung.
Viele Entscheidungen zu diesen Maßnahmen werden sich allerdings erst in einem mittelund langfristigen Zeitraum haushaltsverbessernd auswirken.
Nachstehend folgen ergänzende Informationen zur Entwicklung des städtischen
Haushalts.
b) Ergänzende Informationen zur mittelfristigen Entwicklung der städtischen
Haushaltssituation
Die mittelfristige Planung im Haushaltsplan 2012 sah für die jeweiligen Jahre folgende
Ergebnissalden vor:
¾ 2013
¾ 2014
¾ 2015
- 885 T€
- 1.539 T€
- 578 T€
Hierin enthalten waren neben personalwirtschaftlichen Konsolidierungsmaßnahmen
(Wiederbesetzungssperre), zahlreichen Vermögensverwertungen, die Anhebung der
Kindergartenbeiträge und der Hundesteuersätze sowie die Erhöhung der
Realsteuerhebesätze.
Ergänzende Informationen können den Seiten 7 und 8 des Vorberichtes des
Haushaltsplanes 2012 entnommen werden.
Zu einigen wesentlichen Ertrags- und Aufwandsarten folgen nachstehend ergänzende
Informationen.
Steuern und ähnliche Abgaben
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Sitzungsvorlage
Wie der Presse zu entnehmen war, fallen ab 2012 Gewerbesteuervorauszahlungen des
Hauptsteuerzahlers in Höhe von jährlich rd. 1,1 Mio. € aus. Die Entwicklung des
Steueraufkommens der übrigen Gewerbesteuerpflichtigen ist momentan erfreulicherweise
positiv.
Die Haushaltsplanung 2012 sieht in der mittelfristigen Finanzplanung folgende
Erhöhungen der Realsteuerhebesätze vor:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
2012
300 v.H.
475 v.H.
475 v.H.
2013
400 v.H.
550 v.H.
500 v.H.
2014
500 v.H.
600 v.H.
500 v.H.
2015
600 v.H.
650 v.H.
500 v.H.
Legt man die jetzige Entwicklung der Realsteuern (Messbeträge) unter Beibehaltung der
momentan gültigen Hebesätze zugrunde, würde sich der Ergebnisplan für die Planjahre
2013 bis 2015 gegenüber den Werten der mittelfristigen Finanzplanung im Haushaltsplan
2012 wie folgt verschlechtern:
2013
2014
2015
Grundsteuer A
62.000 €
128.000 €
195.000 €
Grundsteuer B
584.000 €
1.002.000 €
1.425.000 €
Gewerbesteuer
840.000 €
950.000 €
820.000 €
1.486.000 €
2.080.000 €
2.440.000 €
Summe
Aufgrund der Orientierungsdaten des Innenministers deutet sich bei den übrigen
Steuereinnahmen eine leicht positive Entwicklung gegenüber den im Haushaltsplan 2012
enthaltenen Werten an, die allerdings nur im unteren sechsstelligen Bereich liegt. Die
Ergebnisse der Novembersteuerschätzung könnten hier eventuell zu Veränderungen
führen.
Zuweisungen und Umlagen
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Gravierende Änderungen sind aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten 1. Proberechnung
durch IT.NRW vom 29.08.2012 bei den Schlüsselzuweisungen zu erwarten. Die
Proberechnung weist für das Haushaltsjahr 2013 einen Betrag von 5,2 Mio. € aus. Auch
wenn dieser Wert um 3,4 Mio. € höher ist als der Betrag in 2012, so war die Erwartung
doch deutlich optimistischer (2013 = 6,8 Mio. €).
Die Höhe der Schlüsselzuweisungen hängt von vielen Faktoren ab. Relevant sind hier
sowohl bedburgspezifische als auch landesweite Entwicklungen. Die Orientierungsdaten
des Innenministers können hier nur bedingt und auch nicht für alle Parameter
herangezogen werden.
So wurde für bei der Kalkulation der Zuweisungen für das Planjahr 2013 bei der
Haushaltsplanung 2012 ein Anstieg der landesweiten Steuerkraft von + 5,7 % gegenüber
dem Vorjahr angenommen (= 18,4 Mrd. €). Dieser prozentuale Wert wurde den
Orientierungsdaten des Innenministers entnommen.
Die städtische Steuerkraft wurde anhand der im Haushaltsplan veranschlagten Ansätze
zugrunde gelegt (17,6 Mio. €).
Aufgrund der 1. Proberechnung zum GFG beträgt die landesweite Steuerkraft allerdings
nur 17,7 Mrd. €, die städtische Steuerkraft hingegen 18,1 Mio. €. Die Differenz bei der
städtischen Steuerkraft ist insbesondere bedingt durch die relativ gute Entwicklung des
Gewerbesteueristaufkommens im 1. Halbjahr 2012.
Einen großen Einfluss auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen hat der Gesamtansatz. Der
Gesamtansatz setzt sich aus folgenden Parametern zusammen:
¾
¾
¾
¾
Einwohnerzahl
Schülerzahl
Sozialversicherungspflichtige
Bedarfsgemeinschaften.
Bei der Kalkulation sind sowohl Annahmen zur landesweiten als auch zur städtischen
Entwicklung zu treffen. Angekündigt war, dass der Multiplikator des Soziallastenansatzes
(Bedarfsgemeinschaft) von 15,3 auf 17,1 für 2013 erhöht werden soll. Mit der 1.
Proberechnung zum GFG 2013 wurde dies nun revidiert; d.h. es bleibt beim Multiplikator
von 15,3.
Angenommen wurde, dass der städtische Gesamtansatz gegenüber dem Vorjahr um 4%
steigen sollte Diese Annahme wurde aufgrund der zuvor geschilderten Erhöhung des
Multiplikators getroffen. Tatsächlich aber ging der Gesamtansatz um 1,7 % zurück.
Lt. Proberechnung reduziert sich der landesweite Gesamtansatz um 0,58%. Bei der
Ansatzplanung in 2012 wurde u.a. aufgrund der Multiplikatorerhöhung von einem Anstieg
von 2% gegenüber dem Vorjahreswert ausgegangen.
Die Berechnungen der Schlüsselzuweisungen für die mittelfristige Planung sind immer mit
mehr oder weniger großen Unsicherheiten behaftet. Es fehlen konkrete Angaben (z.B. aus
den Orientierungsdaten o.ä.). Die in den letzten Jahren vollzogenen bzw. angekündigten
Strukturänderungen im kommunalen Finanzausgleich erschweren die mittelfristige
Kalkulation darüber hinaus noch zusätzlich.
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Personalaufwand
Im
Haushaltsplan
2012
waren
bereits
einige
personalwirtschaftliche
Konsolidierungsmaßnahmen berücksichtigt. Insbesondere blieben planerisch die
Aufwendungen für 11 Stellen von altersbedingt ausscheidenden Bediensteten im
Finanzplanungszeitraum 2012 bis 2015 unberücksichtigt.
Bei einer Fortführung der „Wiederbesetzungssperre“ für altersbedingt ausscheidende
Mitarbeiter sowie von derzeit befristeten Arbeitsverhältnissen wären 21 Stellen im
Planungszeitraum bis 2016 betroffen. Hier unberücksichtigt sind die befristeten Stellen
innerhalb des städtischen Jugendamtes bzw. der Bauaufsicht (insgesamt 5 Stellen).
Würden hingegen alle momentan im Stellenplan enthaltenen bzw. derzeit besetzten
Stellen veranschlagungstechnisch berücksichtigt, wäre folgende Entwicklung der
Personalaufwendungen zu erwarten:
12.000.000 €
10.000.000 €
8.000.000 €
Aufwendungen für pensionierte Beamte
6.000.000 €
Aufwendunge für aktive Beamte
4.000.000 €
Aufwendungen für tariflich Beschäftigte
2.000.000 €
-
€
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Plan
2012
Plan
2013
Plan
2014
Plan
2015
Plan
2016
Eine konsequente Umsetzung einer Wiederbesetzungssperre der 21 Stellen bis 2016
würde zu folgenden Einsparungen im Personalbereich führen:
¾
¾
¾
¾
2013
2014
2015
2016
230 T€
500 T€
800 T€
970 T€
Zu beachten ist allerdings, dass eine Stellenreduktion auch Leistungseinschränkungen zur
Folge haben wird. Mit der Beibehaltung oder Ausweitung einer Wiederbesetzungssperre
sollten Organisationsuntersuchungen und Geschäftsprozeßoptimierungen vorgenommen
werden.
Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen steigen gegenüber den Ansätzen im Haushaltsplan 2012 im
Bereich des ASD um jährlich 1,1 Mio. €.
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Aufgrund der 1. Proberechnung zum kommunalen Finanzausgleich reduzieren sich die
Umlagegrundlagen zur Bemessung der Kreisumlage um rd. 35 Mio. €. Bei einem
Umlagesatz von 40,53 % bedeutet dies einen Einnahmeausfall in Höhe von rd. 14,2 Mio. €
für den Rhein-Erft-Kreis. Demgegenüber stehen allerdings Mehrerträge bei den
Kreisschlüsselzuweisungen von 20,3 Mio. €.
Fazit
Aufgrund der zuvor gemachten Angaben werden die Defizite teils deutlich ansteigen,
sofern man die in 2012 gefassten Beschlüsse nicht aufrecht erhält bzw. keine
Alternativlösungen beschließt.
Davon ausgehend, dass das Jahresergebnis 2012 dem des Haushaltsplans entspricht,
wird die allgemeine Rücklage einen Bestand von 71,1 Mio. € betragen. Um die
Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 76 GO zu
umgehen, dürfte der Fehlbedarf des Planjahres 2013 nicht mehr als 3,5 Mio. € betragen.
Für das Planjahr 2015 wird der Fehlbedarf ungeachtet der tatsächlichen Höhe der
Fehlbedarfe 2013 und 2014 sicherlich deutlich unter 3 Mio. € liegen müssen, um die 5%Hürde zu unterschreiten.
Aufgrund der noch mannigfaltigen Unsicherheiten bei wesentlichen Haushaltspositionen ist
bewusst darauf verzichtet worden, in einer zusammenfassenden Darstellung zu
präsentieren, wie viel Konsolidierungspotential gehoben werden muss, um ein HSK zu
vermeiden.
Zunächst sollte die Beratung und Beschlussfassung über ein Leitbild stehen, dessen
strategische Ziele dann Grundlage der Haushaltsplanung, des mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung sowie u.U. auch eines Haushaltssicherungskonzeptes sein sollten.
Anders als in der Vergangenheit bietet der nunmehr 10jährige (früher 5 Jahre)
Konsolidierungszeitraum für die Genehmigungsfähigkeit eines HSK bessere Chancen, weil
die Pflicht zur Aufstellung eines HSK angesichts der Bedburger Haushaltssituation nicht
mehr zwangsläufig das Abrutschen in den Nothaushalt bedeutet.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, den 26.09.2012
----------------------------Eßer
Fachbereichsleiter
----------------------------------Baum
Stadtkämmerer
Beschlussvorlage WP8-139/2012 1. Ergänzung
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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