Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
18.09.12, 18:05
Aktualisiert
18.09.12, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP7817/2007 2. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
13.03.2007
Stadtentwicklungsausschuss
26.06.2012
Stadtentwicklungsausschuss
25.09.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 21/Kaster, 2.vereinf.Änderung -Teilgebiet an der Schubertstraße hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
b) Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den vorliegenden Planentwurf und fasst den
Beschluss zur Offenlage für den Bebauungsplan Nr. 21 / Kaster, 2. vereinfachte Änderung
gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung 20.06.2000 den Aufstellungsbeschluss für die 5.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/Kaster – Teilgebiet Ecke Josef-Weckopp-Straße /
Schubertstraße – gefasst.
Gegenstand diese Planungen war die bauliche Nachverdichtung des Grundstücks an der
Schubertstraße 2 in Kaster sowie südöstlich dieses Grundstück gelegen die Freifläche hinter den
Seniorenzentrum Stiftung Hambloch. Für dieses Planverfahren wurde im Jahr 2001 der
Offenlagebeschluss gefasst, jedoch Mangels Interesses der Grundstückseigentümer nicht
weitergeführt.
In der Sitzung am 13.03.2007 wurde auf Bestreben des Grundstückseigentümers des Grundstücks
an der Schubertstraße ein Aufstellungsbeschluss zur Fortführung des Verfahrens für den
Teilbereich der Schubertstraße gefasst. Da jedoch keine konkreten Kaufinteressenten für das
Grundstück vorhanden waren, wurde dieses Verfahren – unter der Nummer BP 21. / Kaster, 2.
Änderung – ebenfalls nicht weiterverfolgt.
Nachdem nunmehr ein konkretes Kaufinteresse für das Grundstück an der Schubertstraße 2
vorliegt, soll das Verfahren zur baulichen Nachverdichtung dieses Grundstücks fortgeführt werden.
Zudem liegt der Verwaltung ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans für das Grundstück an
der Schubertstraße 21 vor. Auch hier ist vom Eigentümer eine verträgliche bauliche
Nachverdichtung geplant. Dazu soll das ca. 1.350 m² große Grundstück geteilt werden, um ein
weiteres Wohnhaus errichten zu können.
Die Verwaltung schlägt die Änderung der Planung unter Berücksichtigung des baulichen Bestands
zur maßvollen Nachverdichtung in den beiden Teilbereichen vor. Da die Grundzüge der Planung
nicht berührt sind, wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Hierzu hat der
Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 26.06.2012 den bereits gefassten
Aufstellungsbeschluss ergänzt.
Nach der Erarbeitung der Planunterlagen soll zur Fortführung des Verfahrens nunmehr die
Offenlage des Plans erfolgen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die maßvolle Nachverdichtung der Innenbereiche dient zur bedarfsgerechten Wohnraumschaffung und damit zur
Stärkung und Sicherung des vorhandenen Wohnstandortes Kaster.
Beschlussvorlage WP7-817/2007 2. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, 11.09.2012
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-817/2007 2. Ergänzung
Seite 3