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Vorlage (9. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung) vom 12.12.2008)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
119 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
16.11.16, 18:01
Aktualisiert
16.11.16, 18:01
Vorlage (9. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung) vom 12.12.2008) Vorlage (9. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung) vom 12.12.2008)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 11.11.2016 Dezernat: I Bearbeiter/in: Wirtz, Daniel Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-126/2016 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 24.11.2016 Gemeinderat am 08.12.2016 - öffentlich - 9. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung) vom 12.12.2008 Begründung: Aufgrund der Gebührenkalkulation im Bereich Abwasserbeseitigung für das Jahr 2017 (Vorlage V-125/2016) ergeben sich neue Gebührensätze für Schmutzwasser und für Niederschlagswasser. Darüber hinaus ist am 16.07.2016 das neue Landeswassergesetz NRW in Kraft getreten (GV. NRW. 2016, S. 559 ff.). Vor diesem Hintergrund hat der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) seine Mustersatzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschluss-Beiträgen und den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse überarbeitet. Auch die Abwassergebührensatzung der Gemeinde Vettweiß ist in einigen Punkten an die neue Rechtslage anzupassen. Hierbei wurde sich wie bisher an der Mustersatzung des StGB NRW orientiert. Im Einzelnen wurden folgende Änderungen vorgenommen: Artikel 1 Da zwischenzeitlich nach § 110 Justizgesetz NRW bei Anfechtungsklagen gegen einen Beitragsbescheid wieder ein Vorverfahren durchzuführen ist, ist hier das Wort „Widerspruch“ hinzu zu fügen. Artikel 2 § 9 (Abwassergebühren) wurde neu gefasst, da sich hier fast alle enthaltenen Verweise durch die Gesetzesänderung verändert haben. Artikel 3 und Artikel 5 Die neu aufgenommene Regelung zur Datenübernahme, Datenspeicherung und Datennutzung dient der datenschutzrechtlichen Klarstellung, dass die Gemeinde zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde und der Abwasserüberlassungspflicht durch den gebührenpflichtigen Benutzer sowie zur verursachergerechten Abrechnung der Gebühren und zum Nachweis der rechtmäßigen Erhebung die entsprechenden Daten übernimmt bzw. erhebt, speichert und nutzt . Rechtsgrundlage hierfür ist § 12 Abs. 1 Nr. 3 a KAG NRW i.V.m. §§ 92, 93 Abgabenordnung (AO). Es handelt sich hierbei lediglich um eine rechtliche Klarstellung, die Durchführung bei der Übernahme bzw. Erhebung und bei der Speicherung und Nutzung von Daten ändert sich zukünftig nicht. Artikel 4 und 6 Hiermit werden die für 2017 geltenden Gebührensätze in der Satzung aktualisiert. Artikel 7 Bisher enthielt der Absatz 5 nur den Verweis auf Absatz 4. Da in Absatz 4 aber mittlerweile 2 Gebührensätze genannt werden, wurde der Verweis auf „Absatz 4 Satz 1“ geändert. Somit ist klar definiert, dass sich die 50 prozentige Gebührenreduzierung für schwach versiegelte Flächen auf den Gebührensatz für bebaute und/oder befestigte Flächen bezieht. Da es sich neben der Aktualisierung der Gebührensätze nur um kleinere Änderungen an der Abwassergebührensatzung handelt, wurde von der Vorlage einer Neufassung abgesehen und stattdessen die anliegende Änderungssatzung zur Beschlussfassung vorgelegt. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende 9. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Vettweiß (Abwassergebührensatzung) vom 12.12.2008 zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: -keine Auswirkungen auf den Haushalt-