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Vorlage (Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Gerätewarte der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
117 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
15.11.16, 18:01
Aktualisiert
15.11.16, 18:01
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 14.11.2016 Dezernat: I Bearbeiter/in: Vlatten, Thomas Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-112/2016 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 24.11.2016 Gemeinderat am 08.12.2016 - öffentlich - Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Gerätewarte der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß Begründung: Nach § 3 (1) des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) unterhalten die Gemeinden für den Brandschutz und die Hilfeleistung den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtung. Die Gemeinden nehmen diese Aufgabe als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr (§ 2 Abs. 2 BHKG). Hierzu gehört auch, dass nach der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ (GUV-V C 53) für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr regelmäßige Prüfungen vorgeschrieben sind. Diese wiederkehrenden Sicht-, Funktionsund Belastungsprüfungen müssen regelmäßig (z.B. auch nach Übungen und Einsätzen) durchgeführt werden und sind sehr zeitintensiv. Sie dürfen nur von entsprechenden ausgebildeten und qualifizierten Feuerwehrkameradinnen und -kameraden ausgeführt werden. Mit Schreiben vom 30.03.2016 hat der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß darum gebeten, den „Gerätewarten“ der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß für ihre ehrenamtliche zeitintensive Arbeit eine Aufwandsentschädigung zu zahlen. Er hat weiterhin mitgeteilt, dass die Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß über sechs entsprechende ausgebildete Feuerwehrmitglieder verfügt. Gemäß § 22 (2) BHKG können ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, von der Gemeinde eine Aufwandsentschädigung erhalten. Hierunter fallen auch „Gerätewarte“ die sich zeitaufwendig um Fahrzeuge und Geräte kümmern. Der Arbeitskreis „Brandschutzbedarfsplan“ hat sich in seiner Sitzung am 21.09.2016 mit der Thematik beschäftig. Dem Arbeitskreis gehören Vertreter der Verwaltung, der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß und den Ratsfraktionen des Rates der Gemeinde Vettweiß an. Im Arbeitskreis bestand Einvernehmen darüber, den für die „Geräteprüfung“ entsprechend ausgebildeten Feuerwehrmitgliedern eine jährliche Aufwandsentschädigung jeweils in Höhe von 500,00 € zu zahlen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat ab dem 01.01.2017 die Aufwandsentschädigung für die sechs entsprechend ausgebildeten Gerätewarte jeweils in einer Höhe von jährlich 500,00 € festzusetzen. Auswirkungen auf den Haushalt: Die benötigten Finanzmittel in Höhe von 3.000,00 € sind jährlich ab dem 01.01.2017 überplanmäßig als Pflichtausgabe der Gemeinde bereit zu stellen.