Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
117 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
15.11.16, 18:01
Aktualisiert
15.11.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 14.11.2016
Dezernat: I
Bearbeiter/in: Vlatten, Thomas
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-112/2016
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 24.11.2016
Gemeinderat am 08.12.2016
- öffentlich -
Zahlung von Aufwandsentschädigungen für die Gerätewarte der Freiwilligen
Feuerwehr Vettweiß
Begründung:
Nach § 3 (1) des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG NRW) unterhalten die Gemeinden für den Brandschutz
und die Hilfeleistung den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige
Feuerwehren als gemeindliche Einrichtung. Die Gemeinden nehmen diese Aufgabe
als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr (§ 2 Abs. 2 BHKG). Hierzu
gehört auch, dass nach der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ (GUV-V
C 53) für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr regelmäßige Prüfungen
vorgeschrieben
sind.
Diese
wiederkehrenden
Sicht-,
Funktionsund
Belastungsprüfungen müssen regelmäßig (z.B. auch nach Übungen und Einsätzen)
durchgeführt werden und sind sehr zeitintensiv. Sie dürfen nur von entsprechenden
ausgebildeten und qualifizierten Feuerwehrkameradinnen und -kameraden
ausgeführt werden.
Mit Schreiben vom 30.03.2016 hat der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß
darum gebeten, den „Gerätewarten“ der Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß für ihre
ehrenamtliche zeitintensive Arbeit eine Aufwandsentschädigung zu zahlen. Er hat
weiterhin mitgeteilt, dass die Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß über sechs
entsprechende ausgebildete Feuerwehrmitglieder verfügt. Gemäß § 22 (2) BHKG
können ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr, die regelmäßig über das übliche
Maß
hinaus
Feuerwehrdienst
leisten,
von
der
Gemeinde
eine
Aufwandsentschädigung erhalten. Hierunter fallen auch „Gerätewarte“ die sich
zeitaufwendig um Fahrzeuge und Geräte kümmern.
Der Arbeitskreis „Brandschutzbedarfsplan“ hat sich in seiner Sitzung am 21.09.2016
mit der Thematik beschäftig. Dem Arbeitskreis gehören Vertreter der Verwaltung, der
Freiwilligen Feuerwehr Vettweiß und den Ratsfraktionen des Rates der Gemeinde
Vettweiß an. Im Arbeitskreis bestand Einvernehmen darüber, den für die
„Geräteprüfung“ entsprechend ausgebildeten Feuerwehrmitgliedern eine jährliche
Aufwandsentschädigung jeweils in Höhe von 500,00 € zu zahlen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat ab dem 01.01.2017
die Aufwandsentschädigung für die sechs entsprechend ausgebildeten Gerätewarte
jeweils in einer Höhe von jährlich 500,00 € festzusetzen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Die benötigten Finanzmittel in Höhe von 3.000,00 € sind jährlich ab dem 01.01.2017
überplanmäßig als Pflichtausgabe der Gemeinde bereit zu stellen.