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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-219/2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
05.12.12, 18:04
Aktualisiert
05.12.12, 18:04
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Inhalt der Datei

E N T W U R F Zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bedburg vom xx.xx.2012 Aufgrund des § 4 Bestattungsgesetz NRW vom 17.06.2003 (GV. NRW. S. 313), des § 7 Abs. 2 i. V. m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. September 2012 (GV. NRW. S. 630), der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687), hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 11.12.2012 folgende Zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg beschlossen: Artikel I Der Gebührentarif als Bestandteil der Satzung lt. § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Gebührentarif zu § 1 der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg vom 15.12.2010 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung 1. Gebühren für Erwerb, Wiedererwerb und Verlängerung von Nutzungsrechten (je Grabstelle) 1.1. Erdreihengrab 1.2. Erdkindergrab (unter 5 Jahre) 1.3. Erdwahlgrab 1.4. anonymes Erdreihengrab 1.5. Urnenreihengrab 1.6. Urnenwahlgrab 1.7. anonymes Urnengrab 1.8. vorzeitige Rückgabe von Gräbern (je Jahr) 1.800,00 € 750,00 € 2.075,00 € 2.150,00 € 750,00 € 750,00 € 850,00 € 30,00 € Mit den Gebühren nach Ziffer 1.1 und 1.3 bis 1.7 wird der Erwerb des Nutzungsrechts für 25 Jahre abgegolten. Mit der Gebühr nach Ziffer 1.2 wird der Erwerb für 15 Jahre abgegolten. Für den Wiedererwerb bzw. die Verlängerung des Nutzungsrechts der Gebühren nach Ziffer 1.3 und 1.6 werden 1/25 der jeweiligen Gebühr pro Jahr festgesetzt. 2. Gebühren für die Grabanfertigung 2.1. Erdbestattung von montags bis freitags 12.00 Uhr 2.2. Erbestattung von freitags ab 12.00 Uhr sowie samstags 2.3. Erdbestattung an Sonn- und Feiertagen 2.4. Erdbestattung Kindergrab von montags bis freitags 12.00 Uhr 2.5. Erdbestattung Kindergrab von freitags ab 12.00 Uhr sowie samstags 2.6. Erdbestattung Kindergrab an Sonn- und Feiertagen 2.7. Urnenbestattung von montags bis freitags 12.00 Uhr 2.8. Urnenbestattung von freitags ab 12.00 Uhr sowie samstags 2.9. Urnenbestattung an Sonn- und Feiertagen 720,00 € 1.080,00 € 1.440,00 € 360,00 € 540,00 € 720,00 € 144,00 € 212,00 € 288,00 € 3. Gebühren für Einebnungen 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 3.5. 3.6. 3.7. 3.8. 3.9. 3.10. 3.11. Einebnung Erdgrab je Stelle Entfernung Grabstein Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle Entfernung einer Einfassung für jede weitere Grabstelle Entfernung einer Abdeckplatte Berechtigungsscheine Einebnung Urnengrab Entfernung Grabstein Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle Entfernung einer Einfassung für jede weitere Grabstelle Entfernung einer Abdeckplatte 66,00 € 133,00 € 133,00 € 66,00 € 133,00 € 17,00 € 33,00 € 66,00 € 66,00 € 33,00 € 66,00 € 4. (gestrichen) 5. Gebühren für die Genehmigung von Grabmalen und das Verlegen von Einfassungen für jede Genehmigung; auch wenn mehrere in einem Bescheid zusammengefasst werden 22,00 € 6. Gebühren für Umbettungen 6.1. Umbettungen von Erdbestattungen vor Ablauf der Ruhefrist sind grundsätzlich nur durch eine Fachfirma möglich. Deren Beauftragung erfolgt durch den Nutzungsrechtinhaber. 6.2. Für sonstige Ausgrabungen werden Gebühren nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand erhoben. Der Stundensatz wird festgesetzt auf 39,50 € 7. Gebühren für Sonderleistungen Werden auf Wunsch Sonderleistungen erbracht, die im vorstehenden Gebührentarif nicht vorgesehen sind, werden die tatsächlich entstehenden Kosten berechnet. Artikel II Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft.