Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
119 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
10.06.16, 18:01
Aktualisiert
10.06.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 09.06.2016
Dezernat: II
Bearbeiter/in: Vlatten, Thomas
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-74/2016
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 21.06.2016
Gemeinderat am 07.07.2016
- öffentlich -
Antrag zur Erweiterung einer zusätzlichen Verkehrsberuhigung in den
Spielstraßen von Ginnick
Begründung:
Mit Schreiben vom 18.04.2016 (Anlage 1) stellt Herr Rainer Harzheim, wohnhaft
52391 Vettweiß, GT Ginnick, Herrenweingärten 8, den Antrag, einer zusätzlichen
Verkehrsberuhigung für die Spielstraßen „Bahnsgasse“, „Im Weier“ und
„Herrenweingärten“ – in der Ortschaft Ginnick. Er beantragt die Errichtung von
zusätzlichen Fahrbahnschwellen und begründet dies damit, dass die
Verkehrsteilnehmer im betroffenen Bereich zu schnell fahren.
Bereits im Dezember 2015 hat Herr Harzheim mit dem gleichen Anliegen in der
Bürgermeistersprechstunde vorgesprochen. Die Fachabteilung hat darauf hin, die
Kreispolizeibehörde Düren gebeten, die Geschwindigkeit im betreffenden Bereich zu
überwachen. Mit Schreiben vom 31.03.2016 hat die Kreispolizeibehörde Düren Herrn
Harzheim und dem Bürgermeister mitgeteilt, dass der benannte Bereich in der Zeit
vom 04.01.2016 – 23.03.2016 zu unterschiedlichen Zeiten mehrfach überwacht
wurde. Im Überwachungszeitraum wurde lediglich ein Verkehrsverstoß festgestellt
und grundsätzlich ein geringes Verkehrsaufkommen beobachtet.
Die betroffenen Straßen wurden in den Jahren 1992/1993 verkehrsberuhigt
ausgebaut und mit entsprechenden Verkehrszeichen 325/326 ausgewiesen und
gekennzeichnet. Eine telefonische Nachfrage des Ordnungsamtes beim
Straßenverkehrsamt Düren, ob es noch weitergehende Möglichkeiten gibt die
betreffenden Straßen nach der Straßenverkehrsordnung zu kennzeichnen, wurde mit
„Nein“ beantwortet. Weiterhin hat das Straßenverkehrsamt (SVA) davon abgeraten
Fahrbahnschwellen in den betreffenden Straßen zu errichten. Das SVA führt dazu
aus, dass Fahrbahnschwellen insbesondere bei ländlich strukturierten Kommunen
vielfach zu Unstimmigkeiten mit der Landwirtschaft führen. Auch hat die Erfahrung
gezeigt, dass es durch nachträglich eingebaute Fahrbahnschwellen zu
Lärmbelästigungen durch die auf- und abfahrenden Verkehrsteilnehmer kommt. Das
Anbremsen an eine Fahrbahnschwelle trägt ebenfalls zu einer Lärmbelästigung bei.
Die Errichtung von baulich korrekten Fahrbahnschwellen kostet laut Schätzung des
Ingenieurbüro Jansen ca. 5.000,00 € pro Stück. In den betreffenden Straßen wären
insgesamt 4 Fahrbahnschwellen erforderlich. Somit könnten Gesamtkosten von ca.
20.000,00 € entstehen. Nach Auskunft des Städte- und Gemeindebundes handelt es
sich hierbei um eine kostenpflichtige Maßnahme nach § 8 Abs. 2
Kommunalabgabengesetz, da sich durch die bauliche Neugestaltung eine
Aufwertung der betreffenden Straßen ergeben würde. Die Kosten für die Errichtung
der Fahrbahnschwellen wären daher zu 50% von den Anliegern, und zu 50% von der
Kommune zu tragen.
Aufgrund der geschilderten Tatsachen sollte der Antrag des Herrn Harzheim
abgelehnt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß den Antrag von Herrn Rainer Harzheim,
wohnhaft, Herrenweingärten 8, 52391 Vettweiß-Ginnick, auf Errichtung von
Fahrbahnschwellen im Bereich
der „Bahnsgasse“, „Im Weier“ und
„Herrenweingärten“ abzulehnen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine