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Vorlage (Antrag zur Erweiterung einer zusätzlichen Verkehrsberuhigung in den Spielstraßen von Ginnick)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
119 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
10.06.16, 18:01
Aktualisiert
10.06.16, 18:01
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 09.06.2016 Dezernat: II Bearbeiter/in: Vlatten, Thomas Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-74/2016 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 21.06.2016 Gemeinderat am 07.07.2016 - öffentlich - Antrag zur Erweiterung einer zusätzlichen Verkehrsberuhigung in den Spielstraßen von Ginnick Begründung: Mit Schreiben vom 18.04.2016 (Anlage 1) stellt Herr Rainer Harzheim, wohnhaft 52391 Vettweiß, GT Ginnick, Herrenweingärten 8, den Antrag, einer zusätzlichen Verkehrsberuhigung für die Spielstraßen „Bahnsgasse“, „Im Weier“ und „Herrenweingärten“ – in der Ortschaft Ginnick. Er beantragt die Errichtung von zusätzlichen Fahrbahnschwellen und begründet dies damit, dass die Verkehrsteilnehmer im betroffenen Bereich zu schnell fahren. Bereits im Dezember 2015 hat Herr Harzheim mit dem gleichen Anliegen in der Bürgermeistersprechstunde vorgesprochen. Die Fachabteilung hat darauf hin, die Kreispolizeibehörde Düren gebeten, die Geschwindigkeit im betreffenden Bereich zu überwachen. Mit Schreiben vom 31.03.2016 hat die Kreispolizeibehörde Düren Herrn Harzheim und dem Bürgermeister mitgeteilt, dass der benannte Bereich in der Zeit vom 04.01.2016 – 23.03.2016 zu unterschiedlichen Zeiten mehrfach überwacht wurde. Im Überwachungszeitraum wurde lediglich ein Verkehrsverstoß festgestellt und grundsätzlich ein geringes Verkehrsaufkommen beobachtet. Die betroffenen Straßen wurden in den Jahren 1992/1993 verkehrsberuhigt ausgebaut und mit entsprechenden Verkehrszeichen 325/326 ausgewiesen und gekennzeichnet. Eine telefonische Nachfrage des Ordnungsamtes beim Straßenverkehrsamt Düren, ob es noch weitergehende Möglichkeiten gibt die betreffenden Straßen nach der Straßenverkehrsordnung zu kennzeichnen, wurde mit „Nein“ beantwortet. Weiterhin hat das Straßenverkehrsamt (SVA) davon abgeraten Fahrbahnschwellen in den betreffenden Straßen zu errichten. Das SVA führt dazu aus, dass Fahrbahnschwellen insbesondere bei ländlich strukturierten Kommunen vielfach zu Unstimmigkeiten mit der Landwirtschaft führen. Auch hat die Erfahrung gezeigt, dass es durch nachträglich eingebaute Fahrbahnschwellen zu Lärmbelästigungen durch die auf- und abfahrenden Verkehrsteilnehmer kommt. Das Anbremsen an eine Fahrbahnschwelle trägt ebenfalls zu einer Lärmbelästigung bei. Die Errichtung von baulich korrekten Fahrbahnschwellen kostet laut Schätzung des Ingenieurbüro Jansen ca. 5.000,00 € pro Stück. In den betreffenden Straßen wären insgesamt 4 Fahrbahnschwellen erforderlich. Somit könnten Gesamtkosten von ca. 20.000,00 € entstehen. Nach Auskunft des Städte- und Gemeindebundes handelt es sich hierbei um eine kostenpflichtige Maßnahme nach § 8 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz, da sich durch die bauliche Neugestaltung eine Aufwertung der betreffenden Straßen ergeben würde. Die Kosten für die Errichtung der Fahrbahnschwellen wären daher zu 50% von den Anliegern, und zu 50% von der Kommune zu tragen. Aufgrund der geschilderten Tatsachen sollte der Antrag des Herrn Harzheim abgelehnt werden. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß den Antrag von Herrn Rainer Harzheim, wohnhaft, Herrenweingärten 8, 52391 Vettweiß-Ginnick, auf Errichtung von Fahrbahnschwellen im Bereich der „Bahnsgasse“, „Im Weier“ und „Herrenweingärten“ abzulehnen. Auswirkungen auf den Haushalt: Keine