Daten
Kommune
Wesseling
Größe
17 kB
Datum
28.11.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
292/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kinderbildungsgesetz – KiBiz: Verfahren zur Festlegung der Betreuungsplätze in Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
03.11.2007
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 292/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank W. Krüger
03.11.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Kinderbildungsgesetz – KiBiz: Verfahren zur Festlegung der Betreuungsplätze in Wesseling
Beschlussentwurf:
Dem Zeitplan für die Jugendhilfeplanung der Kindertagesbetreuung wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wurde am 25. Oktober 2007 vom Landtag Nordrhein-Westfalen
verabschiedet und tritt zum 01. August 2008 in Kraft. Für sämtliche Regelungen haben bereits im Vorfeld
alle Verfahrensschritt auf örtlicher Ebene zu erfolgen, die für die Durchführung des Gesetzes zum
kommenden Kindergartenjahr erforderlich sind. Ein baldiger Erlass wird dies entsprechend regeln.
Dies erfordert für Wesseling, dass die Festelegung der Gruppenarten und Platzzahlen nach
unterschiedlichen Buchungszeiten für alle Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Jugendhilfeplanung bis
Mitte März 2008 abgeschlossen sind.
Das KiBiz führt dazu aus: „Zur Ermittlung der auf eine Einrichtung entfallenden Pauschalen wird im Rahmen
der Jugendhilfeplanung entschieden, welche der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 genannten Gruppenformen
mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Soweit erforderlich, können
Gruppenformen und Betreuungszeiten dabei kombiniert werden. Aus der Entscheidung der
Jugendhilfeplanung ergeben sich bis zum 15. März Höhe und Anzahl der Kindpauschalen. (...)“
(§ 19 Abs. 3)
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung erfolgt die Ermittlung des Bedarfs und die Entwicklung entsprechender
Jugendhilfeangebote unter Berücksichtigung der Wünsche der betroffenen Eltern und Kinder. Dabei spielen
insbesondere die Gruppenformen und die Betreuungszeiten in den einzelnen Einrichtungen eine besondere
Rolle.
Damit die Eltern sich jedoch auf Buchungszeiten festlegen, müssen sie über die Höhe der Elternbeiträge
Klarheit haben. Deshalb ist auch die rechtzeitige Festlegung der neuen Elternbeiträge mit einer
Beitragssatzung erforderlich. Die neue Satzung wird gegenüber der bisherigen Satzung insbesondere die
unterschiedlichen Betreuungszeiten und die Altersstufen berücksichtigen.
2. Lösung
Die verbindliche Meldung der Platzzahlen hat spätestens zum 15. März 2008 an das Land zu erfolgen.
Daraus ergibt sich für alle Beteiligten ein sehr enger Fahrplan für die weitere Abstimmung.
Die Verwaltung schlägt den folgenden Zeitplan vor:
Entwurf einer neuen Elternbeitragssatzung der Verwaltung bis zu den Weihnachtsferien 2007. (Dazu
wird die Abstimmung mit anderen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis gesucht.)
Beratung einer veröffentlichungsfähigen Satzung im Jugendhilfeausschuss am 23. Januar 2008.
Abfrage der Buchungszeiten bei den Eltern, der Kinder, die auch im folgenden Kindergartenjahr eine
Einrichtung besuchen, bis Ende Februar 2008.
Vergabeverfahren für die neuen Kinder zum Kindergartenjahr 2008/09 und verbindlichen Angaben zu
den Betreuungszeiten bis Ende Februar 2008.
Zusammenfassung der Ergebnisse dieses Vergabeverfahrens Anfang März 2008
Beschlussfassung und Festlegung der Gruppenarten, Betreuungsplätze und Betreuungszeiten für
alle Kindertageseinrichtungen durch den Jugendhilfeausschuss am 12. März 2008
Meldung des Ergebnisses der Wesselinger Jugendhilfeplanung bis zum 14. März 2008
Verabschiedung der Elternbeitragssatzung in der Sitzung des Rates am 11. März 2008, sofern nicht
eine frühere Beschlussfassung möglich ist.
Dieses Vorgehen ist unumgänglich und erfordert von allen Beteiligten eine zügige Zusammenarbeit, damit
die fristgerechte Meldung für das folgende Kindergartenjahr gelingt.
3. Alternativen
4. Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen können sich durch die Festlegung der Gruppenformen und Betreuungsplätze
ergeben. Diese finanziellen Folgewirkungen werden im Verfahren mit berücksichtigt.
Anlage:
Textfassung des Kinderbildungsgesetzes - KiBiz