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Beschlussvorlage (Kinderbildungsgesetz ¿ KiBiz: Verfahren zur Festlegung der Betreuungsplätze in Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
17 kB
Datum
28.11.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Kinderbildungsgesetz ¿ KiBiz: Verfahren zur Festlegung der Betreuungsplätze in Wesseling) Beschlussvorlage (Kinderbildungsgesetz ¿ KiBiz: Verfahren zur Festlegung der Betreuungsplätze in Wesseling) Beschlussvorlage (Kinderbildungsgesetz ¿ KiBiz: Verfahren zur Festlegung der Betreuungsplätze in Wesseling) Beschlussvorlage (Kinderbildungsgesetz ¿ KiBiz: Verfahren zur Festlegung der Betreuungsplätze in Wesseling)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 292/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Kinderbildungsgesetz – KiBiz: Verfahren zur Festlegung der Betreuungsplätze in Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 03.11.2007 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 292/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank W. Krüger 03.11.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Kinderbildungsgesetz – KiBiz: Verfahren zur Festlegung der Betreuungsplätze in Wesseling Beschlussentwurf: Dem Zeitplan für die Jugendhilfeplanung der Kindertagesbetreuung wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wurde am 25. Oktober 2007 vom Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedet und tritt zum 01. August 2008 in Kraft. Für sämtliche Regelungen haben bereits im Vorfeld alle Verfahrensschritt auf örtlicher Ebene zu erfolgen, die für die Durchführung des Gesetzes zum kommenden Kindergartenjahr erforderlich sind. Ein baldiger Erlass wird dies entsprechend regeln. Dies erfordert für Wesseling, dass die Festelegung der Gruppenarten und Platzzahlen nach unterschiedlichen Buchungszeiten für alle Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Jugendhilfeplanung bis Mitte März 2008 abgeschlossen sind. Das KiBiz führt dazu aus: „Zur Ermittlung der auf eine Einrichtung entfallenden Pauschalen wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden, welche der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Soweit erforderlich, können Gruppenformen und Betreuungszeiten dabei kombiniert werden. Aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung ergeben sich bis zum 15. März Höhe und Anzahl der Kindpauschalen. (...)“ (§ 19 Abs. 3) Im Rahmen der Jugendhilfeplanung erfolgt die Ermittlung des Bedarfs und die Entwicklung entsprechender Jugendhilfeangebote unter Berücksichtigung der Wünsche der betroffenen Eltern und Kinder. Dabei spielen insbesondere die Gruppenformen und die Betreuungszeiten in den einzelnen Einrichtungen eine besondere Rolle. Damit die Eltern sich jedoch auf Buchungszeiten festlegen, müssen sie über die Höhe der Elternbeiträge Klarheit haben. Deshalb ist auch die rechtzeitige Festlegung der neuen Elternbeiträge mit einer Beitragssatzung erforderlich. Die neue Satzung wird gegenüber der bisherigen Satzung insbesondere die unterschiedlichen Betreuungszeiten und die Altersstufen berücksichtigen. 2. Lösung Die verbindliche Meldung der Platzzahlen hat spätestens zum 15. März 2008 an das Land zu erfolgen. Daraus ergibt sich für alle Beteiligten ein sehr enger Fahrplan für die weitere Abstimmung. Die Verwaltung schlägt den folgenden Zeitplan vor: ƒ Entwurf einer neuen Elternbeitragssatzung der Verwaltung bis zu den Weihnachtsferien 2007. (Dazu wird die Abstimmung mit anderen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis gesucht.) ƒ Beratung einer veröffentlichungsfähigen Satzung im Jugendhilfeausschuss am 23. Januar 2008. ƒ Abfrage der Buchungszeiten bei den Eltern, der Kinder, die auch im folgenden Kindergartenjahr eine Einrichtung besuchen, bis Ende Februar 2008. ƒ Vergabeverfahren für die neuen Kinder zum Kindergartenjahr 2008/09 und verbindlichen Angaben zu den Betreuungszeiten bis Ende Februar 2008. ƒ Zusammenfassung der Ergebnisse dieses Vergabeverfahrens Anfang März 2008 ƒ Beschlussfassung und Festlegung der Gruppenarten, Betreuungsplätze und Betreuungszeiten für alle Kindertageseinrichtungen durch den Jugendhilfeausschuss am 12. März 2008 ƒ Meldung des Ergebnisses der Wesselinger Jugendhilfeplanung bis zum 14. März 2008 ƒ Verabschiedung der Elternbeitragssatzung in der Sitzung des Rates am 11. März 2008, sofern nicht eine frühere Beschlussfassung möglich ist. Dieses Vorgehen ist unumgänglich und erfordert von allen Beteiligten eine zügige Zusammenarbeit, damit die fristgerechte Meldung für das folgende Kindergartenjahr gelingt. 3. Alternativen 4. Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen können sich durch die Festlegung der Gruppenformen und Betreuungsplätze ergeben. Diese finanziellen Folgewirkungen werden im Verfahren mit berücksichtigt. Anlage: Textfassung des Kinderbildungsgesetzes - KiBiz