Daten
Kommune
Wesseling
Größe
19 kB
Datum
14.11.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
261/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Dez. II
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
Weiterentwicklung des Wohngebietes an der West- Devon- Straße, Dartmoorstraße und Traunsteiner
Straße
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter
Leiterin
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Dez. II
22.10.2007
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 261/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Gregor Nachtwey
22.10.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betreff:
Weiterentwicklung des Wohngebietes an der West- Devon- Straße, Dartmoorstraße und Traunsteiner Straße
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling stimmt dem vorliegenden
städtebaulichen Konzept für die Weiterentwicklung des Wohngebietes an der West- Devon- Straße, Dartmoorstraße und Traunsteiner Straße zu.
Das weitere Vorgehen wird in Form der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das
nördliche Plangebiet auf Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Konzeptes erfolgen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Berzdorf, Gemarkung Berzdorf sowie Gemarkung Wesseling, und
wird begrenzt von der West- Devon- Straße im Norden, der Bundesautobahn 555 im Osten, dem Mühlenweg im Süden und der Rodenkirchener Straße im Westen (siehe Anlage Æ Luftbild).
Für das Plangebiet gilt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1/ 69 3. Änderung, der am 11.11.1998 durch
Verkündigung im Amtsblatt der Stadt Wesseling rechtskräftig geworden ist. Für seinen Geltungsbereich setzt
er „Allgemeine Wohngebiete“ (WA) mit bis zu viergeschossiger Bebauungsmöglichkeit in offener Bauweise
fest.
Der südliche Bereich des Gesamtareals entlang der Traunsteiner Straße ist bereits in einem ersten Bauabschnitt mit Einfamilienhäusern in Reihenbauweise bebaut worden. Hier sind bis dato rund 100 Einfamilienhäuser durch eine Bauträgergesellschaft erstellt und verkauft worden. Die weitere Realisierung durch den
Bauträger und Eigentümer der Flächen ist ins Stocken geraten, da die Gesellschaft in die wirtschaftliche
Handlungsunfähigkeit gelangt ist und die Firmen- und Kapitalangelegenheiten derzeit von einem Insolvenzverwalter vertreten werden. Die unbebauten Grundstücke sind im Rahmen einer Zwangsversteigerung auf
dem freien Markt angeboten worden.
2. Lösung
Konkretes Kauf- und Realisierungsinteresse hat der Schweizer Investor Christoph Dicken von Oetinger in
Kooperation mit der Minerva Immobilienentwicklung GmbH & Co. Grundstücks KG bekundet, die gemeinsam bereits intensive Gespräche mit Vertretern der Stadtverwaltung über die Realisierungsmöglichkeiten
sowie Gespräche mit dem Insolvenzverwalter geführt haben.
Der Investor möchte auf den freien Grundstücksflächen ein familienfreundliches Einfamilienhausgebiet, bestehend aus unterschiedlichen Gebäudetypen (hauptsächlich Reihenhäuser sowie Doppel- und Einzelhäuser), realisieren und in mehreren Bauabschnitten vermarkten. Für die städtebauliche Planung ist vom Inverstor das Planungsbüro Prof. Ulrich Coersmeier GmbH beauftragt worden, das den städtebaulichen Entwurf konzipiert hat. Dieser ist neben der städtebaulich- konzeptionellen Beschreibung des Plangebietes als
Anlage der Vorlage beigefügt.
Der Entwurf stellt ein in sich stimmiges städtebauliches Gesamtkonzept dar, das die vorhandenen südlichen
Bebauungsstrukturen aufnimmt und weiterführt. Im südlichen Bereich des Konzeptes (bis zur Dartmoorstraße) stimmt das Vorhaben mit den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1/ 69 3. Änderung überein und wäre auf dessen Grundlage - mit geringfügigen Befreiungen gem. § 31 (2) BauGB - bauplanungsrechtlich zulässig.
Der nördlich daran angrenzend geplante Entwicklungsbereich lässt sich jedoch nicht mit den geltenden
Festsetzungen des Bebauungsplanes vereinbaren (geändertes Erschließungssystem sowie daraus resultierend geänderte Baufeldstrukturen). Der Bebauungsplan Nr. 1/ 69 3. Änderung, der auf Grundlage des Ursprungsbebauungsplanes Nr. 1/ 69 lediglich in Teilbereichen modifiziert bzw. angepasst wurde, verfolgte mit
seinen Festsetzungen seinerzeit ein gänzlich anderes städtebauliches Konzept (freistehender Geschosswohnungsbau mit großzügigen Freiflächen und Verkehrsbereichen), das mit den heutigen städtebaulichen
Vorstellungen nicht mehr im Einklang steht.
Eine Untersuchung des Büros Prof. Coersmeier, auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes ein
städtebauliches Konzept für eine ansprechende Einfamilienhausbebauung zu entwickeln, hat ergeben, dass
dies zu keiner akzeptablen Lösung führt. Infolge dessen wurde in ersten Beratungen mit der Verwaltung
vereinbart, ein städtebaulich ansprechendes und wirtschaftlich tragfähiges Gesamtkonzept zu erarbeiten
und auf dessen Grundlage einen neuen, vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den nördlichen Planbereich zu konzipieren. Hierdurch kann erreicht werden, dass eine ansprechende städtebauliche Gesamtsituation entwickelt werden kann, die nicht aufgrund der vorhandenen bauplanungsrechtlichen Vorgaben (Bebauungsplan Nr. 1/ 69 3. Änderung) Qualitätseinbußen erfährt und optimale Gestaltungsmöglichkeiten für
die zukünftige Entwicklung ermöglicht.
Insofern wird folgende Vorgehensweise für die weitere Entwicklung des Plangebietes vorgeschlagen:
1. Entwicklung des ersten südlichen Bauabschnittes (siehe Anlage) auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 1/ 69 3. Änderung der Stadt Wesseling
2. Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den/ die weiteren nördlichen Bauabschnitt(e)
auf Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Konzeptes zur Sicherstellung qualitativ hochwertiger
städtebaulichen Strukturen
3. Entwicklung des/ der nördlichen Bauabschnitt(e) (siehe Anlage) auf Grundlage des erstellten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Durch dieses Vorgehen kann erreicht werden, dass eine zeitnahe Weiterentwicklung des Gesamtareals
vollzogen und ein Maximum an städtebaulicher Qualität sichergestellt wird.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagen
-
Luftbild des Plangebietes
-
Beschreibung des städtebaulichen Konzeptes (Büro Prof. Coersmeier)
-
Entwurfsplan für das Plangebiet im Maßstab 1:1.000 (Büro Prof. Coersmeier)