Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
149 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
22.05.15, 18:01
Aktualisiert
22.05.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Ve-14 (Erweiterung Gewerbegebiet)
Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
(Beschleunigtes Verfahren gem. §13a BauGB)
Lfd. Behörden / Träger öfNr. fentlicher Belange
01
Kreis Düren,
Kreisentwicklung und -straßen
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
Beschlussvorschlag
-
-
Die Regelung der Niederschlagswasserbeseitigung
erfolgt
auf
Bauleitplanungsebene
durch
das
Entwässerungskonzept des Ingenieurbüros, mit noch
folgender grundstücksbezogener Detailregelung in
den jeweiligen Bauantragsverfahren. Dann sind vom
Antragsteller bzw. dessen Planer auch sämtliche
erforderlichen
Nachweise
zur
Prüfung
einer
Einleitungserlaubnis in die belebte Bodenzone für die
zuständige Untere Wasserbehörde beizufügen. Dies
stand
auch
in
der
Begründung
zum
Änderungsverfahren des B-Plans, ebenso ein Hinweis
auf
den
zu
berücksichtigenden
flurnahen
Grundwasserstand im Plangebiet. Zu den örtlichen
Bodenuntersuchungen
bezüglich
Versickerungsfähigkeit des Untergrundes sind im Konzept des
Ingenieurbüros Angaben enthalten.
Der
nebenstehenden
Stellungnahme der Verwaltung
wird zugestimmt.
Es ist dementsprechend zu
verfahren.
11.07.2014
Wasserwirtschaft
Niederschlagswasserbeseitigung:
Im Rahmen der o.g. Änderung des B-Planes
werden die überbaubaren Flächen vergrößert und
die Niederschlagswasserentsorgung geändert. Den
Unterlagen
liegt
ein
entsprechendes
Entwässerungskonzept
des
Ingenieurbüros
Lützenberger & Jansen vom 23.03.2014 bei.
Dachflächenwässer:
Die Dachflächenwässer sollen dezentral auf den
jeweiligen Grundstücken versickert werden. Der
Nachweis über die Versickerungsfähigkeit des
Untergrundes liegt den Unterlagen nicht bei. Zur Art
der Versickerungsanlagen werden keine Aussagen
gemacht. Gemäß dem Erlass vom 18.05.1998 ist in
Gewerbegebieten nur eine Versickerung über die
belebte Bodenzone möglich. Bei der Planung der
Versickerungsanlagen
ist
der
flurnahe
Grundwasserstand zu beachten. Darüber hinaus
fehlen die entsprechenden Festsetzungen im BPlan.
Das Ingenieurbüro hat im Januar 2015 nochmals eine
Ergänzung zum Entwässerungskonzept abgefasst.
Nochmalige Abstimmung der Verwaltung mit der
Unteren Wasserbehörde ist Anfang März 2015 erfolgt.
Von dieser wurde jetzt noch eine Darstellung zur Lage
1
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP Ve14 Vettweiß-Änd 1.docx
Lfd. Behörden / Träger öfNr. fentlicher Belange
01
Kurzinhalt der Stellungnahme
Fortsetzung
Kreis Düren,
Kreisentwicklung und -straßen
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
Beschlussvorschlag
der privaten Versickerungsanlagen gewünscht. Eine
solche wird ebenfalls der Konzeption noch beigefügt,
zur nochmaligen Verdeutlichung des Entwässerungssystems. Bindende Vorgaben im B-Plan selbst können
und sollen allerdings nicht erfolgen, um die
Grundstücksnutzung nicht unnötig einzuengen, zumal
weder
alle
künftigen
Parzellierungen
noch
Bebauungen feststehen. Die grundstücksspezifischen
Detailregelungen sind - wie vorgesehen - im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen. Eine solche
Verlagerung auf das nachgeordnete Verfahren ist
nicht nur zulässig, sondern hier auch sachgerecht.
Straßen-, Fahr- und Abstellflächen:
Die anfallenden belasteten Oberflächenwässer
sollen über eine Sedi-PIPE-Anlage gereinigt, über
ein Rigofill-Inspect-System, d.h. Rigolen aus PPFüllkörpern zurückgehalten und teilweise versickert
werden. Der Ablauf aus dem RRB erfolgt in den
Mersheimer Bach mit einer Ablaufmenge von 10 l/s.
Gemäß dem der unteren Wasserbehörde
vorliegenden Erlaubnisantrag vom 30.12.2012 ist
für die Rückhaltung der Niederschlagswässer ein
offenes Erdbecken mit einem Volumen von ca. 483
m³ geplant.
Jetzt sollen die überbaubaren Flächen vergrößert
und das Becken durch das o.g. System ersetzt
werden. Bei diesem System wird ein Teil der
anfallenden Oberflächenwässer über Rigolen
versickert. Wie bereits oben ausgeführt, ist dies
nicht zulässig.
Weiterhin fehlt ein Nachweis über das notwendige
Volumen einschl. der zusätzlich anfallenden
Oberflächenwässer.
Ebenso
ist
die
Rückhaltefunktion des o.g. Systems nicht
nachgewiesen.
Bei
den
Planungen
und
Dimensionierungen der Vorbehandlung und der
Rückhaltung muss der flurnahe Grundwasserstand
beachtet werden.
Somit ist die grundsätzliche Machbarkeit des
geänderten
Entwässerungskonzeptes
nicht
nachgewiesen. Gegen die o.g. Änderung des BPlanes bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht
Bedenken.
Zum Entwässerungssystem hat das beauftragte Der nebenstehenden StellungIngenieurbüro mit Schreiben vom Januar 2015 nahme der Verwaltung wird
nochmals eine Ergänzung abgegeben.
zugestimmt.
Es ist wie vorgesehen zu
verfahren.
Das offene Erdbecken soll nicht mehr gebaut, sondern
durch das o.a. System ersetzt werden.
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen und mit
der Unteren Wasserbehörde geklärt.
Berechnungen zum Entwässerungssystem sind der
Konzeption
und
dem
Einleitungsantrag
des
Ingenieurbüros
zu
entnehmen.
Ausreichender
Grundwasserflurabstand wurde inzwischen über eine
Pegelbohrung belegt.
Die Machbarkeit der modifizierten Entwässerungslösung ist damit nach Auffassung der Verwaltung für
die Bauleitplanungsebene ausreichend dargelegt.
Abschließende Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde ist zwischenzeitlich erfolgt.
2
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP Ve14 Vettweiß-Änd 1.docx
Lfd. Behörden / Träger öfNr. fentlicher Belange
01
Fortsetzung
Kreis Düren,
Kreisentwicklung und -straßen
Kurzinhalt der Stellungnahme
Uferrandstreifen:
In den Unterlagen wird unter Punkt 5 ausgeführt,
dass zwischen Planstraße und Mersheimer Bach
ein schmaler Streifen Entsorgungsfläche bleiben
soll. Dieser soll nach einer Verbreiterung auf 6 m
als Standort für die o.g. Anlage zur Reinigung,
Versickerung und Rückhaltung der leicht belasteten
Wässer dienen. In dem Entwässerungskonzept ist
diese Fläche jedoch zwischen der geplanten
überbaubaren Fläche und dem Biogasgelände
eingezeichnet. Hier besteht ein Widerspruch.
Der
entlang
des
Mersheimer
Grabens
Uferrandstreifen (Fläche für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur
und Landschaft) muss erhalten bleiben bzw.
durchgehend festgeschrieben werden.
Löschwasser:
In den Unterlagen wird unter Punkt 5 ausgeführt,
dass die Löschwasserversorgung aus dem
Mersheimer Bach erfolgen soll. Es wird bereits jetzt
darauf hingewiesen, dass die KA Vettweiß in den
nächsten Jahren aufgegeben werden soll. Somit
wird sich die Wasserführung im Mersheimer Bach
entsprechend ändern.
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Es besteht kein Widerspruch, die Lage im B-Plan und Kein Beschluss erforderlich.
im
Entwässerungskonzept
ist
identisch.
Die
Entsorgungsfläche erstreckt sich - zwangsläufig - von
der Planstraße bis zum Bach, und zwar nördlich
entlang der Begrenzung des Biogasanlagengeländes.
Hier liegt offenbar ein Missverständnis vor. Der
Uferrandstreifen wird nicht beeinträchtigt (siehe vor).
Ein Beschluss hierzu ist nicht erforderlich.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, betrifft aber
nicht die Bauleitplanung unmittelbar, sondern die
weiterführenden Planungsschritte zur Umsetzung des
Gebietes.
Im Rahmen des B-PlanVerfahrens
kein
weitergehender Beschluss erforderlich.
_
_
Landschaftspflege und Naturschutz
Gegen die 1. Änderung des B-Planes VE14
bestehen
hinsichtlich
der
Belange
des
Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie
des
Artenschutzes
keine
grundsätzlichen
Bedenken.
3
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP Ve14 Vettweiß-Änd 1.docx
Lfd. Behörden / Träger öfNr. fentlicher Belange
01
Fortsetzung
Kreis Düren,
Kreisentwicklung und -straßen
Kurzinhalt der Stellungnahme
Bezirksregierung Köln, Dez. 33
Beschlussvorschlag
_
_
Die
Maßnahmenkontrolle
ist
ebenfalls
nicht
Angelegenheit der - hier allein anstehenden Bauleitplanung,
sondern
nachgelagerter
Durchführungsschritte.
Im Rahmen des B-PlanVerfahrens
kein
weitergehender
Beschluss
erforderlich.
_
_
Hinweis:
Der B-Plan VE14 ist mit umfangreichen
Maßnahmen zur Kompensation der vorbereiteten
Eingriffsfolgen innerhalb und außerhalb des
Plangebietes, sowohl für die Eingriffe in den Boden
sowie in das Landschaftsbild als auch für den
Artenschutz aufgestellt worden. In der Zwischenzeit
ist das Plangebiet weitgehend bebaut.
Die
notwendigen
Kompensationsmaßnahmen
wurden nur zu einem geringen Teil im Plangebiet
umgesetzt. Die planexternen Maßnahmen sind
nicht hergestellt und auch nicht gesichert worden!
Der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Sicherung der
externen Kompensationsmaßnahmen ist dem Kreis
Düren erst „nach Erinnerung“ mit Datum vom
26.06.2014 vorgelegt worden.
02
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
18.06.2014
Gegen die Planung sind aus der Sicht der von mir
wahrzunehmenden öffentlichen Belange der
allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung
keine Bedenken vorzubringen.
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33
sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
03a
Bezirksregierung Düsseldorf,
Kampfmittelbeseitigungsdienst,
Luftbildauswertung
04.07.2014
Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere Siehe hierzu nachfolgende Stellungnahme des
historische Unterlagen liefern Hinweise auf Kampfmittelbeseitigungsdienstes vom 09.07.2014,
vermehrte Kampfhandlungen im beantragten unter Ziffer 03b.
Bereich. Ich empfehle eine Überprüfung der zu
überbauenden Fläche auf Kampfmittel, sofern
diese nicht vollständig innerhalb der geräumten
Fläche liegt.
4
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP Ve14 Vettweiß-Änd 1.docx
_
Lfd. Behörden / Träger öfNr. fentlicher Belange
03a
Fortsetzung
Bezirksregierung Düsseldorf,
Kampfmittelbeseitigungsdienst,
Luftbildauswertung
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, siehe Ziffer 03b
sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945
abzuschieben.
Zur
Festlegung
des
abzuschiebenden Bereichs und der weiteren
Vorgehensweise wird um Terminabsprache für
einen Ortstermin gebeten.
Beschlussvorschlag
-
Erfolgen
Erdarbeiten
mit
erheblichen Ein entsprechender Hinweis war bereits im Textteil Kein weitergehender Beschluss
mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, enthalten.
erforderlich.
Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich
zusätzlich eine Sicherheitsdetektion.
Teile der beantragten Fläche sind von mir bereits siehe Ziffer 03b
ausgewertet
worden. Bezüglich
der
alten
Ergebnisse verweise ich auf die Stellungnahmen
vom 31.08.2009, 23.09.2009, vom 16.10.2009 und
28.04.2010. Die obigen Empfehlungen beziehen
sich daher ausschließlich auf den übrigen,
ergänzenden Bereich.
03b
Bezirksregierung Düsseldorf,
KBD
Abschlussbericht
09.07.2014
Eine Überprüfung der o.g. Fläche lieferte folgende
Ergebnisse.
Die o.a. Fläche wurde bereits in 2010 abgesucht.
-
-
-
Es ist nicht auszuschließen, dass noch Kampfmittel
im Boden vorhanden sind. Daher kann diese
Mitteilung nicht als Garantie der Freiheit von
Kampfmitteln gewertet werden. Insofern sind
Erdarbeiten
mit
entsprechender
Vorsicht
auszuführen.
Sollten
Kampfmittel
gefunden Ein entsprechender Hinweis war bereits im Textteil Kein weitergehender Beschluss
werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und enthalten.
erforderlich.
umgehend
die
Ordnungsbehörde,
die
nächstgelegene Polizeidienststelle oder
der
Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen.
Stand: Apr. 2015 My-So
5
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP Ve14 Vettweiß-Änd 1.docx