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Vorlage (Anlage 2)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
149 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
22.05.15, 18:01
Aktualisiert
22.05.15, 18:01
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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Ve-14 (Erweiterung Gewerbegebiet) Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (Beschleunigtes Verfahren gem. §13a BauGB) Lfd. Behörden / Träger öfNr. fentlicher Belange 01 Kreis Düren, Kreisentwicklung und -straßen Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag - - Die Regelung der Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt auf Bauleitplanungsebene durch das Entwässerungskonzept des Ingenieurbüros, mit noch folgender grundstücksbezogener Detailregelung in den jeweiligen Bauantragsverfahren. Dann sind vom Antragsteller bzw. dessen Planer auch sämtliche erforderlichen Nachweise zur Prüfung einer Einleitungserlaubnis in die belebte Bodenzone für die zuständige Untere Wasserbehörde beizufügen. Dies stand auch in der Begründung zum Änderungsverfahren des B-Plans, ebenso ein Hinweis auf den zu berücksichtigenden flurnahen Grundwasserstand im Plangebiet. Zu den örtlichen Bodenuntersuchungen bezüglich Versickerungsfähigkeit des Untergrundes sind im Konzept des Ingenieurbüros Angaben enthalten. Der nebenstehenden Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Es ist dementsprechend zu verfahren. 11.07.2014 Wasserwirtschaft Niederschlagswasserbeseitigung: Im Rahmen der o.g. Änderung des B-Planes werden die überbaubaren Flächen vergrößert und die Niederschlagswasserentsorgung geändert. Den Unterlagen liegt ein entsprechendes Entwässerungskonzept des Ingenieurbüros Lützenberger & Jansen vom 23.03.2014 bei. Dachflächenwässer: Die Dachflächenwässer sollen dezentral auf den jeweiligen Grundstücken versickert werden. Der Nachweis über die Versickerungsfähigkeit des Untergrundes liegt den Unterlagen nicht bei. Zur Art der Versickerungsanlagen werden keine Aussagen gemacht. Gemäß dem Erlass vom 18.05.1998 ist in Gewerbegebieten nur eine Versickerung über die belebte Bodenzone möglich. Bei der Planung der Versickerungsanlagen ist der flurnahe Grundwasserstand zu beachten. Darüber hinaus fehlen die entsprechenden Festsetzungen im BPlan. Das Ingenieurbüro hat im Januar 2015 nochmals eine Ergänzung zum Entwässerungskonzept abgefasst. Nochmalige Abstimmung der Verwaltung mit der Unteren Wasserbehörde ist Anfang März 2015 erfolgt. Von dieser wurde jetzt noch eine Darstellung zur Lage 1 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP Ve14 Vettweiß-Änd 1.docx Lfd. Behörden / Träger öfNr. fentlicher Belange 01 Kurzinhalt der Stellungnahme Fortsetzung Kreis Düren, Kreisentwicklung und -straßen Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag der privaten Versickerungsanlagen gewünscht. Eine solche wird ebenfalls der Konzeption noch beigefügt, zur nochmaligen Verdeutlichung des Entwässerungssystems. Bindende Vorgaben im B-Plan selbst können und sollen allerdings nicht erfolgen, um die Grundstücksnutzung nicht unnötig einzuengen, zumal weder alle künftigen Parzellierungen noch Bebauungen feststehen. Die grundstücksspezifischen Detailregelungen sind - wie vorgesehen - im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen. Eine solche Verlagerung auf das nachgeordnete Verfahren ist nicht nur zulässig, sondern hier auch sachgerecht. Straßen-, Fahr- und Abstellflächen: Die anfallenden belasteten Oberflächenwässer sollen über eine Sedi-PIPE-Anlage gereinigt, über ein Rigofill-Inspect-System, d.h. Rigolen aus PPFüllkörpern zurückgehalten und teilweise versickert werden. Der Ablauf aus dem RRB erfolgt in den Mersheimer Bach mit einer Ablaufmenge von 10 l/s. Gemäß dem der unteren Wasserbehörde vorliegenden Erlaubnisantrag vom 30.12.2012 ist für die Rückhaltung der Niederschlagswässer ein offenes Erdbecken mit einem Volumen von ca. 483 m³ geplant. Jetzt sollen die überbaubaren Flächen vergrößert und das Becken durch das o.g. System ersetzt werden. Bei diesem System wird ein Teil der anfallenden Oberflächenwässer über Rigolen versickert. Wie bereits oben ausgeführt, ist dies nicht zulässig. Weiterhin fehlt ein Nachweis über das notwendige Volumen einschl. der zusätzlich anfallenden Oberflächenwässer. Ebenso ist die Rückhaltefunktion des o.g. Systems nicht nachgewiesen. Bei den Planungen und Dimensionierungen der Vorbehandlung und der Rückhaltung muss der flurnahe Grundwasserstand beachtet werden. Somit ist die grundsätzliche Machbarkeit des geänderten Entwässerungskonzeptes nicht nachgewiesen. Gegen die o.g. Änderung des BPlanes bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht Bedenken. Zum Entwässerungssystem hat das beauftragte Der nebenstehenden StellungIngenieurbüro mit Schreiben vom Januar 2015 nahme der Verwaltung wird nochmals eine Ergänzung abgegeben. zugestimmt. Es ist wie vorgesehen zu verfahren. Das offene Erdbecken soll nicht mehr gebaut, sondern durch das o.a. System ersetzt werden. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen und mit der Unteren Wasserbehörde geklärt. Berechnungen zum Entwässerungssystem sind der Konzeption und dem Einleitungsantrag des Ingenieurbüros zu entnehmen. Ausreichender Grundwasserflurabstand wurde inzwischen über eine Pegelbohrung belegt. Die Machbarkeit der modifizierten Entwässerungslösung ist damit nach Auffassung der Verwaltung für die Bauleitplanungsebene ausreichend dargelegt. Abschließende Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde ist zwischenzeitlich erfolgt. 2 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP Ve14 Vettweiß-Änd 1.docx Lfd. Behörden / Träger öfNr. fentlicher Belange 01 Fortsetzung Kreis Düren, Kreisentwicklung und -straßen Kurzinhalt der Stellungnahme Uferrandstreifen: In den Unterlagen wird unter Punkt 5 ausgeführt, dass zwischen Planstraße und Mersheimer Bach ein schmaler Streifen Entsorgungsfläche bleiben soll. Dieser soll nach einer Verbreiterung auf 6 m als Standort für die o.g. Anlage zur Reinigung, Versickerung und Rückhaltung der leicht belasteten Wässer dienen. In dem Entwässerungskonzept ist diese Fläche jedoch zwischen der geplanten überbaubaren Fläche und dem Biogasgelände eingezeichnet. Hier besteht ein Widerspruch. Der entlang des Mersheimer Grabens Uferrandstreifen (Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft) muss erhalten bleiben bzw. durchgehend festgeschrieben werden. Löschwasser: In den Unterlagen wird unter Punkt 5 ausgeführt, dass die Löschwasserversorgung aus dem Mersheimer Bach erfolgen soll. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass die KA Vettweiß in den nächsten Jahren aufgegeben werden soll. Somit wird sich die Wasserführung im Mersheimer Bach entsprechend ändern. Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag Es besteht kein Widerspruch, die Lage im B-Plan und Kein Beschluss erforderlich. im Entwässerungskonzept ist identisch. Die Entsorgungsfläche erstreckt sich - zwangsläufig - von der Planstraße bis zum Bach, und zwar nördlich entlang der Begrenzung des Biogasanlagengeländes. Hier liegt offenbar ein Missverständnis vor. Der Uferrandstreifen wird nicht beeinträchtigt (siehe vor). Ein Beschluss hierzu ist nicht erforderlich. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, betrifft aber nicht die Bauleitplanung unmittelbar, sondern die weiterführenden Planungsschritte zur Umsetzung des Gebietes. Im Rahmen des B-PlanVerfahrens kein weitergehender Beschluss erforderlich. _ _ Landschaftspflege und Naturschutz Gegen die 1. Änderung des B-Planes VE14 bestehen hinsichtlich der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Artenschutzes keine grundsätzlichen Bedenken. 3 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP Ve14 Vettweiß-Änd 1.docx Lfd. Behörden / Träger öfNr. fentlicher Belange 01 Fortsetzung Kreis Düren, Kreisentwicklung und -straßen Kurzinhalt der Stellungnahme Bezirksregierung Köln, Dez. 33 Beschlussvorschlag _ _ Die Maßnahmenkontrolle ist ebenfalls nicht Angelegenheit der - hier allein anstehenden Bauleitplanung, sondern nachgelagerter Durchführungsschritte. Im Rahmen des B-PlanVerfahrens kein weitergehender Beschluss erforderlich. _ _ Hinweis: Der B-Plan VE14 ist mit umfangreichen Maßnahmen zur Kompensation der vorbereiteten Eingriffsfolgen innerhalb und außerhalb des Plangebietes, sowohl für die Eingriffe in den Boden sowie in das Landschaftsbild als auch für den Artenschutz aufgestellt worden. In der Zwischenzeit ist das Plangebiet weitgehend bebaut. Die notwendigen Kompensationsmaßnahmen wurden nur zu einem geringen Teil im Plangebiet umgesetzt. Die planexternen Maßnahmen sind nicht hergestellt und auch nicht gesichert worden! Der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Sicherung der externen Kompensationsmaßnahmen ist dem Kreis Düren erst „nach Erinnerung“ mit Datum vom 26.06.2014 vorgelegt worden. 02 Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung 18.06.2014 Gegen die Planung sind aus der Sicht der von mir wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. 03a Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Luftbildauswertung 04.07.2014 Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere Siehe hierzu nachfolgende Stellungnahme des historische Unterlagen liefern Hinweise auf Kampfmittelbeseitigungsdienstes vom 09.07.2014, vermehrte Kampfhandlungen im beantragten unter Ziffer 03b. Bereich. Ich empfehle eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel, sofern diese nicht vollständig innerhalb der geräumten Fläche liegt. 4 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP Ve14 Vettweiß-Änd 1.docx _ Lfd. Behörden / Träger öfNr. fentlicher Belange 03a Fortsetzung Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Luftbildauswertung Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, siehe Ziffer 03b sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Beschlussvorschlag - Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen Ein entsprechender Hinweis war bereits im Textteil Kein weitergehender Beschluss mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, enthalten. erforderlich. Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Teile der beantragten Fläche sind von mir bereits siehe Ziffer 03b ausgewertet worden. Bezüglich der alten Ergebnisse verweise ich auf die Stellungnahmen vom 31.08.2009, 23.09.2009, vom 16.10.2009 und 28.04.2010. Die obigen Empfehlungen beziehen sich daher ausschließlich auf den übrigen, ergänzenden Bereich. 03b Bezirksregierung Düsseldorf, KBD Abschlussbericht 09.07.2014 Eine Überprüfung der o.g. Fläche lieferte folgende Ergebnisse. Die o.a. Fläche wurde bereits in 2010 abgesucht. - - - Es ist nicht auszuschließen, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Daher kann diese Mitteilung nicht als Garantie der Freiheit von Kampfmitteln gewertet werden. Insofern sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden Ein entsprechender Hinweis war bereits im Textteil Kein weitergehender Beschluss werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und enthalten. erforderlich. umgehend die Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen. Stand: Apr. 2015 My-So 5 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP Ve14 Vettweiß-Änd 1.docx