Daten
Kommune
Wesseling
Größe
20 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
244/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Entsorgungsbetriebe
Vorlage für
Betriebsausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
3. Änderungssatzung der Satzung über die Entgelte für die Abfallentsorgung in der Stadt Wesseling
(Abfallsatzung - AbfES)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
10.10.2007
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 244/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Esser
10.10.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss
Rat
Betreff:
3. Änderungssatzung der Satzung über die Entgelte für die Abfallentsorgung in der Stadt Wesseling (Abfallsatzung - AbfES)
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen:
3. Änderungssatzung der Satzung über die Entgelte für die Abfallentsorgung in der Stadt Wesseling (Abfallsatzung – AbfES)
Aufgrund der §§ 7 und 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV S. 666/SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ersten
Teils des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), der §§ 5 und 9 des Gesetzes zur Förderung der
Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung vom Abfällen (Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz – KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462), sowie der §§ 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. April 2005 (GV. NRW. S. 488), hat der Rat der Stadt Wesseling in
seiner Sitzung am ........ folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 2 Absatz 2 der Satzung über die Entgelte für die Abfallentsorgung in der Stadt Wesseling (Abfallsatzung –
AbfES) erhält folgenden Wortlaut:
(2) Das jährliche Benutzungsentgelt beträgt für die Abfallentsorgungsleistungen gemäß § 2 der Abfallsatzung ab dem 01.01.2008
1. bei 14-täglich einmaliger Leerung der von der Stadt zur Verfügung gestellten Abfallbehälter (§ 12 der Abfallsatzung)
für ein 80 l Gefäß
für ein 120 l Gefäß
für ein 240 l Gefäß
für ein 1.100 l Gefäß
für ein 2.500 l Gefäß
für ein 5.000 l Gefäß
97,60 €
146,40 €
292,80 €
1.342,00 €
3.050,00 €
6.100,00 €
2. bei wöchentlich einmaliger Leerung der von der Stadt zur Verfügung gestellten Abfallbehälter (§ 12 der
Abfallsatzung)
für ein 240 l Gefäß
für ein 1.100 l Gefäß
für ein 2.500 l Gefäß
für ein 5.000 l Gefäß
470,40 €
2.156,00 €
4.900,00 €
9.800,00 €
Artikel 2
In § 2 Absatz 3 wird der Betrag von „0,19 €“ ersetzt durch „0,14 €“.
Artikel 3
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2008 in Kraft.
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit dem 31.12.2007 enden alle Verträge über die Durchführung von Entsorgungsdienstleistungen der Stadt.
Als öffentlicher Auftraggeber waren die Entsorgungsbetriebe verpflichtet, diese Leistungen im Rahmen eines
Vergabeverfahrens neu zu beauftragen. Das Ausschreibungsergebnis ergab eine deutliche Preisreduzierung für die zu beauftragenden Leistungen im Rahmen der Abfallbeseitigung – Sammlung und Transport -.
Demgegenüber stehen zu erwartende Kostensteigerungen bei den Kreisdeponiegebühren in Höhe von ca.
3,5 % bei Restabfällen und ca. 1,5 % bei kompostierbaren Abfällen.
Die übrigen Kostenansätze konnten annähernd gleich einkalkuliert werden.
2. Lösung
Trotz der Kostensteigerungen bei den Deponiegebühren können die Abfallentgelte bei der 14 täglichen Abfuhr um über 16 % und der wöchentlichen Abfuhr sogar um über 25 % gesenkt werden.
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2008 weist bei der Sparte „Abfall“ aufgrund des positiven Ausschreibungsergebnisses unter Berücksichtigung der kalkulierten Werte für 2008 nur noch einen Ansatz von 2.797.440 €
aus. Der Ansatz im Jahre 2007 lag noch bei 3.135.350 €. Dieser Ansatz, reduziert um die Einnahmeerwartung aus der Papierverwertung, der Entnahme aus der Entgeltausgleichsrücklage und übriger Einnahmepositionen, im Ergebnis 2.472.840,00 €, ist über Entgelte zu refinanzieren.
Er setzt sich wie folgt zusammen:
Plan 2008
Kosten Sammlung und Transport
Kosten Grünabfuhr, Grüncontainer etc.
Deponiekosten
Papierkörbe
Elektrokleingeräte
Leistungen des Betriebshofes
Abfallberatung Aktionen
Glascontainerreinigung
Schadstoffmobil
734.250,00
96.540,00
1.591.000,00
50.000,00
10.000,00
30.000,00
7.800,00
8.000,00
65.050,00
Personalkosten
sonstige betriebliche Aufwendungen
Abschreibungen
Gesamtkosten
120.700,00
84.400,00
200,00
2.797.940,00
Erstattung Abfallberatung
Einnahmen Entsorgung
Papierverwertung
Entnahme aus der Entgeltausgleichsrücklage
Entgeltrelevante Kosten
-43.900,00
-200,00
-206.000,00
-75.000,00
2.472.840,00
Die Gesamtkosten sind zwischen der wöchentlichen und der 14täglichen Abfallbeseitigung zu verteilen.
Unter Berücksichtigung der kalkulierten Anzahl der unterschiedlichen Gefäßgrößen ergibt sich
bei der 14täglichen Abfuhr ein Literpreis in Höhe von
und bei der wöchentlichen Abfuhr ein Literpreis in Höhe von
rund 1,22 € (bisher 1,46 €)
rund 1,96 € (bisher 2,75 €)
Unter Annahme der nachfolgend aufgeführten Gefäßzahlen je Größe und Abfuhrrhythmus ergibt sich für die
Kostenträgerrechnung für 2008 folgende Kalkulationstabelle:
Gefäßgrößen in Liter
80
geschätzte Anzahl bei
14-tägl. Abfuhr
2.450
Entgelt
97,60 €
Einnahmen aus Entgelten
239.120,00 €
Gesamt 14-tägl.
120
240
1100
2500
5000
3.450
146,40 €
2.770
292,80 €
255
1.342,00 €
3
3.050,00 €
0
6100,00 €
811.056,00 € 342.210,00 €
9.150,00 €
0,00 €
1.906.616,00 €
505.080,00 €
Gefäßgrößen in Liter
geschätzte Anzahl bei
wöchentliche Abfuhr
Entgelt
Einnahmen aus Entgelten
Gesamt wöchentlich
240
1100
2500
5000
60
470,40 €
230
2.156,00 €
3
4.900,00 €
6
9.800,00 €
28.224,00 € 495.880,00 € 14.700,00 €
58.800,00 €
597.604,00 €
2.504.220,00 €
Einnahmeausfall Eigenkompostierer
Kalkulierte Entgeltsumme
./.
17.000,00 €
2.487.220,00 €
Entgelteinnahme laut
Wirtschaftsplan
2.472.840,00 €
Kalkulationsschwankung
14.380,00 €
Die bisherigen Entgelte betrugen:
1. bei 14-täglich einmaliger Leerung der von der Stadt zur Verfügung gestellten Abfallbehälter (§ 12
der Abfallsatzung)
für ein 80 l Gefäß
116,80 €
für ein 120 l Gefäß
175,20 €
für ein 240 l Gefäß
350,40 €
für ein 1.100 l Gefäß 1.606,00 €
für ein 2.500 l Gefäß 3.650,00 €
für ein 5.000 l Gefäß 7.300,00 €
2. bei wöchentlich einmaliger Leerung der von der Stadt zur Verfügung gestellten Abfallbehälter (§
12 der Abfallsatzung)
für ein 240 l Gefäß
660,00 €
für ein 1.100 l Gefäß 3.025,00 €
für ein 2.500 l Gefäß 6.875,00 €
für ein 5.000 l Gefäß 13.750,00 €
Der Kompostbonus reduziert sich aufgrund der geänderten Kostensituation von 0,19 € pro Liter Restmüllvolumen auf 0,14 €.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die städtische Abfallbeseitigung ist eine so genannte kostendeckende Einrichtung ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die in einem kalkulierten Zeitraum anfallenden Kosten sind gemäß den gesetzlichen Regelungen
auch innerhalb dieses Zeitraumes mittels Kostenträgerrechnung durch Entgelte zu finanzieren. Kostenträger
im Sinne der derzeitigen Satzungsregelungen für die Abfallbeseitigung sind die Restmüllgefäße. Über- und
Unterdeckungen müssen spätestens im zweiten Jahr nach dem Veranlagungsjahr ausgeglichen werden;
sind Mittel in einer Entgeltausgleichsrücklage vorhanden, müssen sie in dem vorbeschriebenen Zeitraum
ertragswirksam aufgelöst werden.