Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Datum
30.10.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
241/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport, Städtepartnerschaften
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kostendeckungsbeiträge der Karnevalsgesellschaften bei der Nutzung der Kronenbuschhalle in der
Karnevalssession
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
09.10.2007
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 241/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Harald Albert
09.10.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Kostendeckungsbeiträge der Karnevalsgesellschaften bei der Nutzung der Kronenbuschhalle in der
Karnevalssession
Beschlussentwurf:
Die die Kronenbuschhalle in der Karnevalssession nutzenden Karnevalsgesellschaften leisten jeweils
Kostendeckungsbeiträge nach der Regelung des Jahres 2007, d.h. neben dem gestaffelten Grundpreis sind
Pauschalen für Bewirtschaftungskosten (187,50 €) und Reinigung (504,00 €) zu zahlen.
Sachdarstellung:
1. Problem
In der Sitzung des Rates am 20.06.2006 wurde beschlossen, dass die Karnevalsgesellschaften, welche in
der Kronenbuschhalle in der Karnevalssession 2006/2007 ihre Sitzungen veranstalten, entsprechend der
Regelung der Session 2005/2006 jeweils einen Kostendeckungsbeiträge zu leisten haben. Dieser
Kostendeckungsbeitrag
wurde
aus
einem
gestaffelten
Grundpreis
und
Pauschalen
für
Bewirtschaftungskosten (187,50 Euro) und Reinigung (504,00 Euro) gebildet.
Gemäß dieses Ratsbeschlusses wurden die Veranstaltungen in der Kronenbuschhalle der letzten Session
mit den Karnevalsvereinen abgerechnet.
Da dieser Beschluss ausdrücklich nur für die Veranstaltungen 2006/2007 beschlossen wurde, bedarf es für
die bevorstehende Karnevalssession einer neuen Ratsentscheidung.
2. Lösung
Die Verwaltung schlägt vor, dass die Regelung des Vorjahres beibehalten wird und bittet wie im Beschlussentwurf angegeben zu entscheiden.
Im Einzeln setzt sich der Kostendeckungsbeitrag wie folgt zusammen:
a) Gestaffelter Grundpreis:
bis 499 Besucher
500 bis 749 Besucher
750 bis 999 Besucher
1000 bis 1250 Besucher
250,00 €
500,00 €
750,00 €
1.000,00 €
b) Bewirtschaftungskosten
Wärme- und Beleuchtungsenergie
Wasserversorgung /
Abwasserentsorgung
Abfallentsorgung und
Straßenreinigung
c) Reinigung
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
sind beschrieben
165,00 €
12,50 €
10,00 €
Summe
187,50 €
pauschal
504,00 €