Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
123 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
26.05.15, 18:00
Aktualisiert
26.05.15, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 21.05.2015
Fachbereich: IV
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-43/2015
Vorlage
für den
Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am
01.06.2015
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 02.06.2015
Haupt- und Finanzausschuss am 02.06.2015
Gemeinderat am 18.06.2015
- öffentlich -
Unterbringung von ausl. Flüchtlingen
Begründung:
Aufgrund der jüngsten Zuweisung durch die Bezirksregierung Arnsberg war am
26.05.2015 eine albanische Familie, bestehend aus 4 Personen sowie einem vollj.
Cousin, durch die Verwaltung mit Wohnraum zu versorgen. Die einzige in der Kürze
der Zeit umzusetzende Möglichkeit war die Belegung des Verwaltungstraktes des
leerstehenden Schulgebäudes in Müddersheim.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW informierte die Verwaltungen am 07.05.2015 über die neueste Prognose des BAMF, wonach für 2015
von bundesweit geschätzten 400.000 Erst- und 50.000 Folgeanträgen ausgegangen
wird. Nach dem Königsteiner Schlüssel werden dem Land NRW von den
Erstantragstellern ca. 21,21 % der Personen zugewiesen. Nach dem aktuellen
Zuweisungsschlüssel in Höhe von ca. 0,064 % muss die Gemeinde Vettweiß somit in
2015 von einer Gesamtzuweisung von 55 Personen ausgehen. Bis heute wurden der
Gemeinde in 2015 26 Personen zugewiesen. Die Folgeantragsteller werden in die
Länder bzw. Kommunen weitergeleitet, zu denen ursprünglich die Zuweisung erfolgt
ist. Bezüglich deren Verteilung kann folglich keine Prognose angestellt werden. Die
Gemeinde Vettweiß hat in 2015 3 Folgeantragsteller/innen aufnehmen müssen.
Die aktuelle Unterbringungssituation stellt sich wie folgt dar:
Kettenheimer Str. 14
27 Personen und eine obdachlose Person.
Somit 6 freie Plätze für männl. EP vorhanden
Gereonstr. 13 unten
7 syr. männl. EP; es sind noch 2 Plätze frei
Gereonstr. 13 oben
alleinerziehender Vater mit 8 Kinder
Marienstr. 2
1 Familie bestehend aus 6 Personen und
1 Familie = 3 Personen, Ehefrau ist schwanger
An den Wiesen 37
1 Familie bestehend aus 4 Personen
1 Zimmer wurde freigeräumt. Es ist für 2 weibl. EP
vorgesehen.
An den Wiesen 39
1 Ehepaar; Frau ist schwanger
2 alleinstehende Frauen
An den Wiesen 41
2 Familien bestehend aus je 4 Personen
An den Wiesen 43
1 Mutter mit 2 Kindern und 3 alleinstehende weibl.
Einzelpersonen
Eine weibl. Person hat für sich und ihre 3 anerkannten Kinder selbst eine
Privatwohnung in Vettweiß angemietet,
Schule Müddersheim
eine Familie mit 4 Personen sowie ein vollj. Cousin
Insgesamt sind somit zurzeit 80 ausl. Flüchtlinge in gemeindeeigenen oder
angemieteten Wohnungen untergebracht.
Zurzeit werden Bemühungen unternommen, weiteren Wohnraum auf dem
allgemeinen Wohnungsmarkt anzumieten, um so eine dezentrale Unterbringung der
Flüchtlinge umsetzen zu können. Ferner wird geklärt, inwiefern das Sportheim in
Froitzheim für die Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung steht bzw. für
diesen Zweck geeignet ist. Aufgrund eines Wasserrohrschadens besteht dort auf
jeden Fall ein nicht unerheblicher Renovierungs- und Instandsetzungsbedarf.
Ein Wohnhaus in Kettenheim -bestehend aus 5 Zimmern, einer großen Küche, einem
Bad sowie einem separaten WC mit insgesamt ca. 160 qm-Wohnfläche- könnte
kurzfristig angemietet werden, wobei durch den Vermieter noch einige Instandsetzungsarbeiten durchzuführen sind. Für dieses Wohnhaus wäre eine monatliche
Grundmiete in Höhe von € 572,80 zu zahlen.
Es stellt sich die Grundsatzfrage, wie in Zukunft die Versorgung der Asylbewerber mit
Wohnraum geregelt werden soll. Soll dies durch weitere Anmietungen von
Wohnraum erfolgen oder wird auf das Schulgebäude in Müddersheim oder
zumindest auf Teile dieses Gebäudes ausgewichen werden? Für das Schulgebäude
spricht, dass es Eigentum der Gemeinde ist, somit lediglich Heiz- und Nebenkosten
anfallen-, es leer steht und folglich unmittelbar zur Verfügung steht und dass bisher
unternommene Versuche einer Vermarktung ohne Erfolg geblieben sind. Zu
bedenken ist allerdings, dass ein noch zu ermittelnder Investitionsaufwand für
erforderliche Umbaumaßnahmen insbesondere in den vorhandenen Klassenräumen
für Unterteilungen und ggfls. hinsichtlich Sanitäreinrichtungen erforderlich sein wird.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfiehlt dem
Rat der Gemeinde Vettweiß zu beschließen, künftig zugewiesene ausländische
Flüchtlinge in den Räumen des Schulgebäudes in Müddersheim für den Fall
unterzubringen, dass nicht noch eine andere Unterbringungsmöglichkeit in den bereits vorhandenen Liegenschaften und Wohnungen zur Verfügung stehen.