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Vorlage (Unterbringung von ausl. Flüchtlingen)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
123 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
26.05.15, 18:00
Aktualisiert
26.05.15, 18:00
Vorlage (Unterbringung von ausl. Flüchtlingen) Vorlage (Unterbringung von ausl. Flüchtlingen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 21.05.2015 Fachbereich: IV Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-43/2015 Vorlage für den Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am 01.06.2015 Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 02.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss am 02.06.2015 Gemeinderat am 18.06.2015 - öffentlich - Unterbringung von ausl. Flüchtlingen Begründung: Aufgrund der jüngsten Zuweisung durch die Bezirksregierung Arnsberg war am 26.05.2015 eine albanische Familie, bestehend aus 4 Personen sowie einem vollj. Cousin, durch die Verwaltung mit Wohnraum zu versorgen. Die einzige in der Kürze der Zeit umzusetzende Möglichkeit war die Belegung des Verwaltungstraktes des leerstehenden Schulgebäudes in Müddersheim. Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW informierte die Verwaltungen am 07.05.2015 über die neueste Prognose des BAMF, wonach für 2015 von bundesweit geschätzten 400.000 Erst- und 50.000 Folgeanträgen ausgegangen wird. Nach dem Königsteiner Schlüssel werden dem Land NRW von den Erstantragstellern ca. 21,21 % der Personen zugewiesen. Nach dem aktuellen Zuweisungsschlüssel in Höhe von ca. 0,064 % muss die Gemeinde Vettweiß somit in 2015 von einer Gesamtzuweisung von 55 Personen ausgehen. Bis heute wurden der Gemeinde in 2015 26 Personen zugewiesen. Die Folgeantragsteller werden in die Länder bzw. Kommunen weitergeleitet, zu denen ursprünglich die Zuweisung erfolgt ist. Bezüglich deren Verteilung kann folglich keine Prognose angestellt werden. Die Gemeinde Vettweiß hat in 2015 3 Folgeantragsteller/innen aufnehmen müssen. Die aktuelle Unterbringungssituation stellt sich wie folgt dar: Kettenheimer Str. 14 27 Personen und eine obdachlose Person. Somit 6 freie Plätze für männl. EP vorhanden Gereonstr. 13 unten 7 syr. männl. EP; es sind noch 2 Plätze frei Gereonstr. 13 oben alleinerziehender Vater mit 8 Kinder Marienstr. 2 1 Familie bestehend aus 6 Personen und 1 Familie = 3 Personen, Ehefrau ist schwanger An den Wiesen 37 1 Familie bestehend aus 4 Personen 1 Zimmer wurde freigeräumt. Es ist für 2 weibl. EP vorgesehen. An den Wiesen 39 1 Ehepaar; Frau ist schwanger 2 alleinstehende Frauen An den Wiesen 41 2 Familien bestehend aus je 4 Personen An den Wiesen 43 1 Mutter mit 2 Kindern und 3 alleinstehende weibl. Einzelpersonen Eine weibl. Person hat für sich und ihre 3 anerkannten Kinder selbst eine Privatwohnung in Vettweiß angemietet, Schule Müddersheim eine Familie mit 4 Personen sowie ein vollj. Cousin Insgesamt sind somit zurzeit 80 ausl. Flüchtlinge in gemeindeeigenen oder angemieteten Wohnungen untergebracht. Zurzeit werden Bemühungen unternommen, weiteren Wohnraum auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt anzumieten, um so eine dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge umsetzen zu können. Ferner wird geklärt, inwiefern das Sportheim in Froitzheim für die Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung steht bzw. für diesen Zweck geeignet ist. Aufgrund eines Wasserrohrschadens besteht dort auf jeden Fall ein nicht unerheblicher Renovierungs- und Instandsetzungsbedarf. Ein Wohnhaus in Kettenheim -bestehend aus 5 Zimmern, einer großen Küche, einem Bad sowie einem separaten WC mit insgesamt ca. 160 qm-Wohnfläche- könnte kurzfristig angemietet werden, wobei durch den Vermieter noch einige Instandsetzungsarbeiten durchzuführen sind. Für dieses Wohnhaus wäre eine monatliche Grundmiete in Höhe von € 572,80 zu zahlen. Es stellt sich die Grundsatzfrage, wie in Zukunft die Versorgung der Asylbewerber mit Wohnraum geregelt werden soll. Soll dies durch weitere Anmietungen von Wohnraum erfolgen oder wird auf das Schulgebäude in Müddersheim oder zumindest auf Teile dieses Gebäudes ausgewichen werden? Für das Schulgebäude spricht, dass es Eigentum der Gemeinde ist, somit lediglich Heiz- und Nebenkosten anfallen-, es leer steht und folglich unmittelbar zur Verfügung steht und dass bisher unternommene Versuche einer Vermarktung ohne Erfolg geblieben sind. Zu bedenken ist allerdings, dass ein noch zu ermittelnder Investitionsaufwand für erforderliche Umbaumaßnahmen insbesondere in den vorhandenen Klassenräumen für Unterteilungen und ggfls. hinsichtlich Sanitäreinrichtungen erforderlich sein wird. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß zu beschließen, künftig zugewiesene ausländische Flüchtlinge in den Räumen des Schulgebäudes in Müddersheim für den Fall unterzubringen, dass nicht noch eine andere Unterbringungsmöglichkeit in den bereits vorhandenen Liegenschaften und Wohnungen zur Verfügung stehen.