Daten
Kommune
Wesseling
Größe
15 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
118/2007 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauaufsicht und -verwaltung
- 61 -
- 32 -
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Herstellung der Anbaustraße Am Sioniterhof - von Bonner Straße nordöstlich und geradlinig
verlaufende Teilstrecke hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 61 -
- 32 -
15.05.2007
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 118/2007 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hospes
15.05.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Herstellung der Anbaustraße Am Sioniterhof - von Bonner Straße nordöstlich und geradlinig verlaufende
Teilstrecke hier: bebauungsplan-unterschreitender Ausbau im Sinne des § 125 Abs. 3 BauGB
Beschlussentwurf:
Es wird festgestellt, dass gemäß § 125 Abs. 3 BauGB die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Straße Am
Sioniterhof – von Bonner Straße nordöstlich und geradlinig verlaufende Teilstrecke – in Wesseling infolge
der nachstehend bezeichneten hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 63 B teilweise
zurückgebliebenen Ausbaumaßnahme (bebauungsplan-unterschreitender Ausbau) nicht berührt ist:
Die Straße Am Sioniterhof - von Bonner Straße nordöstlich und geradlinig verlaufende Teilstrecke – in
Wesseling wurde auf deren nordwestlicher Straßenseite auf einer Länge von ca. 30 m in der Straßenbreite
um 1 bis 5,5 m reduziert ausgebaut.
Die vom Bebauungsplan Nr. 63 B abweichend hergestellte Straße Am Sioniterhof (Teilstrecke), die somit
hinter den Festsetzungen des Planes zurückbleibt, ist in ihrer Erschließungsfunktion nicht beeinträchtigt und
mit den Grundzügen der Planung vereinbar.
Dieser Beschluss wird wie eine Satzung öffentlich bekanntgemacht.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Straße Am Sioniterhof - von Bonner Straße nordöstlich und geradlinig verlaufende Teilstrecke – in
Wesseling wurde auf deren nordwestlicher Straßenseite auf einer Länge von ca. 30 m in der Straßenbreite
um 1 bis 5,5 m reduziert ausgebaut. Der Bebauungsplan Nr. 63 B sah für diese Fläche 3 Stellplätze vor. Von
der Herstellung dieser Stellplätze konnte abgesehen werden, da die im Allgemeinen Wohngebiet über die
reine Wohnnutzung hinaus zulässigen Nutzungen (z.B. die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden,
Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe), welche einen erhöhten Bedarf
an Parkflächen ausgelöst hätten, im Wohngebiet Am Sioniterhof nicht vertreten sind.
Dementsprechend hat der Hauptausschuss in seiner 15. Sitzung vom 18.09.2001 (Vorl.-Nr. 229/2001) die
Veräußerung dieser Flächen an den angrenzenden Grundstückseigentümer beschlossen. Dem (reduzierten)
Ausbau der Straße Am Sioniterhof hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz in seiner
Sitzung vom 8.06.2005 (Vorl.-Nr. 129/2005) zugestimmt.
In der Ratssitzung vom 12.06.2007 wurde die ursprüngliche Vorlage Nr. 118/2007 vorgestellt. Diese Vorlage
ist mit der heutigen Vorlage identisch. Zu einer Beschlussfassung kam es aufgrund von Nachfragen zweier
Ratsmitglieder seinerzeit nicht.
1.
So stellte Frau Kutzer fest, dass in dem ab der Bonner Straße zu befahrenden Teilstück der Straße
Am Sioniterhof (ggü. den Haus-Nrn. 30 und 32) kürzlich 2 Parkplätze abmarkiert wurden, die sich
ungefähr hälftig auf „Gehweg“ bzw. „Fahrbahn“ befinden. Frau Kutzer bat um Prüfung, ob es nicht
möglich sei, die beiden Stellplätze in den“Fahrbahnbereich“ zu verschieben, da eine Nutzung des
„Gehweges“ z.B. mit Kinderwagen sonst nur eingeschränkt möglich sei.
2.
Desweiteren wies Herr Strobel auf das seiner Auffassung nach „widersinnige Verhalten“ der
Verwaltung hin, wonach – einerseits – durch den reduzierten Ausbau der Straße Am Sioniterhof auf
die Anlegung dreier – im B-Plan Nr. 63 B vorgesehener – Stellplätze verzichtet wurde und –
andererseits – am 5. April 2007 wegen festgestellten Parkdrucks 11 zusätzliche Stellplätze in der
Straße Am Sioniterhof abmarkiert wurden.
Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:
zu 1.: Zunächst ist festzustellen, dass bei der Abmarkierung der beiden Parkplätze zwischen
Grundstücksgrenze und Parkplatzmarkierung eine Durchgangsbreite von 1,0 m berücksichtigt wurde
und somit ausreichend Platz für Fußgänger, Kinderwagen und Rollstuhlfahrer vorhanden ist.
Im übrigen handelt es sich bei der Straße „Am Sioniterhof“ insgesamt um einen verkehrsberuhigten
Bereich, in dem die klassische Trennung von Fahrbahn, Geh- und Radweg vollständig aufgehoben ist.
In verkehrsberuhigten Bereichen dürfen Fußgänger die Straße in ihrer gesamten Breite benutzen;
Kinderspiele sind überall erlaubt. Für alle Verkehrsteilnehmerarten gilt das Gebot ständiger Vorsicht
und gegenseitiger Rücksichtnahme (§ 1 StVO) in besonderem Maße.
Für eine Verlegung der beiden abmarkierten Parkplätze besteht aus Sicht der Verwaltung somit keine
Notwendigkeit.
zu 2.: Im Jahre 2001 wurde die besagte – zum reduzierten Ausbau führende – Fläche nach
Beschlussfassung im Hauptausschuss an einen Anwohner (Herrn Rader) veräußert. Zum damaligen
Zeitpunkt war nicht absehbar, dass die Parkraumsituation irgendwann einem erhöhten Parkdruck
unterliegen wird, da
a) neben einer ausreichend festgesetzten Zahl privater Stellplatzanlagen (Gemeinschaftsgaragen)
auch
b) eine Vielzahl von öffentlichen Stellplätzen im Straßenraum
festgesetzt sind. Ein Verzicht auf drei öffentliche Stellplätze wurde zur damaligen Zeit als vertretbar
angesehen, da
a) die gem. B-Plan festgesetzten Parkplatzflächen ausreichend erschienen und
b) die festgesetzten Straßenquerschnitte im Gebiet großzügig dimensioniert waren/sind (stellenweise
bis zu 18 m) und somit ausreichend Abstellfläche zur Verfügung stand. Zum damaligen Zeitpunkt
stand die Ausweisung der Straße Am Sioniterhof“ als „verkehrsberuhigter Bereich“, in dem ein
Parken nur innerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt ist, noch nicht fest.
2. Lösung
Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu beschließen.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine