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Vorlage (Zulassung der Wahlvorschläge für die Bürgermeisterinnen-/Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
50 kB
Datum
04.08.2015
Erstellt
22.07.15, 18:00
Aktualisiert
22.07.15, 18:00
Vorlage (Zulassung der Wahlvorschläge für die Bürgermeisterinnen-/Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Vettweiß)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 14.07.2015 Fachbereich: I Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-54/2015 Vorlage für den Wahlausschuss am 04.08.2015 - öffentlich - Zulassung der Wahlvorschläge für die Bürgermeisterinnen-/Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Vettweiß Begründung: Nach den Maßgaben des § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) entscheidet der Wahlausschuss spätestens am 39. Tag vor der Wahl (05.08.2015) über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Bürgermeisterinnen- /Bürgermeisterwahl am 13.09.2015. Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge endet am 48. Tag um 18.00 Uhr (27.07.2015). Die Aufgabe des Wahlleiters besteht nach § 18 Abs. 1 KWahlG aus der sofortigen Prüfung der Vorschläge und Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln. Diese Prüfung wird bis zur Sitzung des Ausschusses vollzogen sein. In jedem Wahlvorschlag sollen nach § 15 Abs. 4 KWahlG eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden. Die Personen werden zur Zulassungssitzung eingeladen und haben gem. § 28 Abs. 3 Kommunalwahlordnung Gelegenheit, sich vor der Entscheidung über den Wahlvorschlag, dessen Vertrauensperson sie sind, zu äußern. Über die Zulassungssitzung ist eine Niederschrift nach vorgeschriebenem Muster zu fertigen.