Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
50 kB
Datum
04.08.2015
Erstellt
22.07.15, 18:00
Aktualisiert
22.07.15, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 14.07.2015
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-54/2015
Vorlage
für den
Wahlausschuss am 04.08.2015
- öffentlich -
Zulassung der Wahlvorschläge für die Bürgermeisterinnen-/Bürgermeisterwahl
in der Gemeinde Vettweiß
Begründung:
Nach den Maßgaben des § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) entscheidet der
Wahlausschuss spätestens am 39. Tag vor der Wahl (05.08.2015) über die Zulassung
der Wahlvorschläge für die Bürgermeisterinnen- /Bürgermeisterwahl am 13.09.2015. Die
Einreichungsfrist für Wahlvorschläge endet am 48. Tag um 18.00 Uhr (27.07.2015).
Die Aufgabe des Wahlleiters besteht nach § 18 Abs. 1 KWahlG aus der sofortigen
Prüfung der Vorschläge und Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln. Diese Prüfung
wird bis zur Sitzung des Ausschusses vollzogen sein.
In jedem Wahlvorschlag sollen nach § 15 Abs. 4 KWahlG eine Vertrauensperson und
eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden. Die Personen werden zur
Zulassungssitzung eingeladen und haben gem. § 28 Abs. 3 Kommunalwahlordnung
Gelegenheit, sich vor der Entscheidung über den Wahlvorschlag, dessen
Vertrauensperson sie sind, zu äußern.
Über die Zulassungssitzung ist eine Niederschrift nach vorgeschriebenem Muster zu
fertigen.