Daten
Kommune
Wesseling
Größe
17 kB
Datum
25.10.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
229/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 41 -
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Ulrike-Meyfarth-Stadion
Verbesserungen an der Sportstätte
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 41 -
26.09.2007
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 229/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Peter Pfannkuche
26.09.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Ulrike-Meyfarth-Stadion
Verbesserungen an der Sportstätte
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die CDU-Fraktion hat in der Sitzung des Sportausschusses am 23.08.2007, den Antrag (Vorlage184/2007)
gestellt, Verbesserungen, insbesonders den Bau einer Tribüne auf der Nord-Ost-Seite zu prüfen. Damit soll
auch die Lärmbelästigung der Anwohner in der Birkenstraße und in der Theodor-Körner-Straße verringert
werden.
Informationen zur Lärmbelastung:
Im Oktober 1999 wurde für das Stadion ein schalltechnisches Gutachten durch das Ingenieurbüro
Graner + Partner auf der Grundlage der 18. BimSchV erstellt. Die Berechnungen wurden auf der
Grundlage von normalerweise maximal 150 anwesenden Zuschauern erstellt.
In der Zusammenfassung wurden folgende Nutzungsbedingungen festgestellt:
•
•
Fußballspiele:
o
Trainingsbetrieb ohne Lautsprechernutzung werktags bis 22:00 Uhr
o
Spielbetrieb werktags bis 20:00 Uhr
o
Spielbetrieb am Sonntag bis zu 4 Stunden = ein Spiel in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr oder
15:00 bis 20.00 Uhr.
Leichtathletik:
o
Trainingsbetrieb ohne Lautsprechernutzung werktags bis 22:00 Uhr
o
Sportfeste und Meisterschaften sind als seltene Ereignisse im Sinne der 18. BimSchV zu
werten. Bei seltenen Ereignissen können die Immissionsrichtwerte um 5 dB überschritten
werden.
Als seltene Ereignisse gelten Veranstaltungen, die an nicht mehr als 10 Tagen im Kalenderjahr
und nicht an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden stattfinden.
Lärmtechnisch gesehen gibt es folgende Problemgruppen: der Pfiff des Schiedsrichters, der Startschuss
bei Laufwettbewerben, Lautsprecherdurchsagen, die „lärmenden“ Zuschauer und der zusätzliche
Fahrzeugverkehr bei der An- und Abfahrt (Schlagen der Wagentüren).
•
Zuschaueranlagen
Die Tribüne auf der Nordostseite wurde in der schalltechnischen Untersuchung als für den
Geräuschpegel problematisch bezeichnet. Je mehr Zuschauer sich auf dieser Seite versammeln,
desto eher ist mit einer Überschreitung der Richtwerte zu rechnen. Deshalb wurden nur auf der
Südwestseite Sitztribünen (864 Sitzplätze) gebaut.
2. Lösung
Vor einer Entscheidung über die Umgestaltung der Nord-Ost-Seite mit dem Ausbau der Tribünenanlage auf
ca. 400 Sitzplätze und dem Bau einer Überdachung muss eine schalltechnische Voruntersuchung
durchgeführt werden. Erst danach kann der Vorentwurf für den Bau einer Tribüne auf der Nord-Ost-Seite
konkretisiert werden. Die Mittel für die schalltechnische Voruntersuchung sind bereits im Entwurf des
Nachtraghaushalts 2007 vorgesehen.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung wurde eine erste Einschätzung der Baukosten vorgenommen:
Bau der Sitzstufenanlage mit Sitzschalen
70.000 €
Wegebauarbeiten Umgangsweg und Zufahrt Betriebshof
60.000 €
Ausbildung der Rückwand Tribünedach als Lärmschutzwand
120.000 €
Tribünenüberdachung
300.000 €
Gesamtkosten
550.000 €