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Beschlussvorlage (Ulrike-Meyfarth-Stadion Verbesserungen an der Sportstätte)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
17 kB
Datum
25.10.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Ulrike-Meyfarth-Stadion
Verbesserungen an der Sportstätte) Beschlussvorlage (Ulrike-Meyfarth-Stadion
Verbesserungen an der Sportstätte) Beschlussvorlage (Ulrike-Meyfarth-Stadion
Verbesserungen an der Sportstätte) Beschlussvorlage (Ulrike-Meyfarth-Stadion
Verbesserungen an der Sportstätte)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 229/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 41 - Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Ulrike-Meyfarth-Stadion Verbesserungen an der Sportstätte Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 41 - 26.09.2007 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 229/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Peter Pfannkuche 26.09.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Ulrike-Meyfarth-Stadion Verbesserungen an der Sportstätte Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Die CDU-Fraktion hat in der Sitzung des Sportausschusses am 23.08.2007, den Antrag (Vorlage184/2007) gestellt, Verbesserungen, insbesonders den Bau einer Tribüne auf der Nord-Ost-Seite zu prüfen. Damit soll auch die Lärmbelästigung der Anwohner in der Birkenstraße und in der Theodor-Körner-Straße verringert werden. Informationen zur Lärmbelastung: Im Oktober 1999 wurde für das Stadion ein schalltechnisches Gutachten durch das Ingenieurbüro Graner + Partner auf der Grundlage der 18. BimSchV erstellt. Die Berechnungen wurden auf der Grundlage von normalerweise maximal 150 anwesenden Zuschauern erstellt. In der Zusammenfassung wurden folgende Nutzungsbedingungen festgestellt: • • Fußballspiele: o Trainingsbetrieb ohne Lautsprechernutzung werktags bis 22:00 Uhr o Spielbetrieb werktags bis 20:00 Uhr o Spielbetrieb am Sonntag bis zu 4 Stunden = ein Spiel in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr oder 15:00 bis 20.00 Uhr. Leichtathletik: o Trainingsbetrieb ohne Lautsprechernutzung werktags bis 22:00 Uhr o Sportfeste und Meisterschaften sind als seltene Ereignisse im Sinne der 18. BimSchV zu werten. Bei seltenen Ereignissen können die Immissionsrichtwerte um 5 dB überschritten werden. Als seltene Ereignisse gelten Veranstaltungen, die an nicht mehr als 10 Tagen im Kalenderjahr und nicht an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden stattfinden. Lärmtechnisch gesehen gibt es folgende Problemgruppen: der Pfiff des Schiedsrichters, der Startschuss bei Laufwettbewerben, Lautsprecherdurchsagen, die „lärmenden“ Zuschauer und der zusätzliche Fahrzeugverkehr bei der An- und Abfahrt (Schlagen der Wagentüren). • Zuschaueranlagen Die Tribüne auf der Nordostseite wurde in der schalltechnischen Untersuchung als für den Geräuschpegel problematisch bezeichnet. Je mehr Zuschauer sich auf dieser Seite versammeln, desto eher ist mit einer Überschreitung der Richtwerte zu rechnen. Deshalb wurden nur auf der Südwestseite Sitztribünen (864 Sitzplätze) gebaut. 2. Lösung Vor einer Entscheidung über die Umgestaltung der Nord-Ost-Seite mit dem Ausbau der Tribünenanlage auf ca. 400 Sitzplätze und dem Bau einer Überdachung muss eine schalltechnische Voruntersuchung durchgeführt werden. Erst danach kann der Vorentwurf für den Bau einer Tribüne auf der Nord-Ost-Seite konkretisiert werden. Die Mittel für die schalltechnische Voruntersuchung sind bereits im Entwurf des Nachtraghaushalts 2007 vorgesehen. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung wurde eine erste Einschätzung der Baukosten vorgenommen: Bau der Sitzstufenanlage mit Sitzschalen 70.000 € Wegebauarbeiten Umgangsweg und Zufahrt Betriebshof 60.000 € Ausbildung der Rückwand Tribünedach als Lärmschutzwand 120.000 € Tribünenüberdachung 300.000 € Gesamtkosten 550.000 €