Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
120 kB
Datum
03.09.2015
Erstellt
10.08.15, 14:05
Aktualisiert
10.08.15, 14:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 06.08.2015
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-64/2015
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 20.08.2015
Gemeinderat am 03.09.2015
- öffentlich -
Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß
Beendigung des bestehenden Vertrages am 31.12.2016
Begründung:
Im Jahr 2008 wurde eine europaweite Ausschreibung zur Vergabe der
Entsorgungsleistungen ab dem 01.01.2009 durchgeführt. Der daraufhin mit der Fa.
Braun Umweltdienste GmbH geschlossene Vertrag läuft bis zum 31.12.2016. Er
verlängert sich nicht automatisch.
Vor der europaweiten Ausschreibung stand damals die Entscheidung, sich entweder
der RegioEntsorgung anzuschließen oder im Wege einer Ausschreibung einen
privaten Vertragspartner zu suchen.
Es ist nicht zu erwarten, dass durch eine Ausschreibung nochmals eine so deutliche
Reduzierung der Preise wie beim letzten Mal erreicht werden kann (>50.000 €).
Aufgrund der durchweg positiven Erfahrungen mit einem privaten Vertragspartner
und der nachfolgend beschriebenen Vorteile wird seitens der Verwaltung eine
erneute Ausschreibung favorisiert.
Als Vertragspartner eines privaten Unternehmens bleibt die Gemeinde weiterhin der
für die Einsammlung und den Transport des Hausmülls zuständige öffentlichrechtliche Entsorgungsträger. Die Gemeinde hat damit wesentlich mehr
Einflussmöglichkeiten auf die Durchführung der Leistungen.
Beim Anschluß an die RegioEntsorgung überträgt die Kommune diese Aufgaben
komplett an den Zweckverband. Das bedeutet, die Zuständigkeit wird abgegeben. Im
Endeffekt bleibt der Gemeinde genau wie allen anderen Mitgliedskommunen nur eine
Stimme in der Verbandsversammlung, um die eigenen Interessen zu vertreten.
Mit der kompletten Übertragung der Zuständigkeiten würde für den Bürger auch die
direkte Anlaufstelle vor Ort wegfallen, da die Abfallberatung ebenfalls von der
RegioEntsorgung übernommen wird.
Zudem wird bei einer Ausschreibung die Leistung ausschließlich auf die Bedürfnisse
der Gemeinde Vettweiß abgestimmt; bei der RegioEntsorgung ist man bemüht, die
Leistungen im gesamten Entsorgungsgebiet des Verbandes anzupassen.
Aufgrund des Auftragsvolumens ist eine europaweite Ausschreibung vorgeschrieben.
Vor dem Hintergrund der äußerst komplexen Thematik einer europaweiten
Ausschreibung wird vorgeschlagen, erneut die Dienstleistungsgesellschaft des
Städte- und Gemeindebundes (Kommunalagentur NRW) mit der Beratung im
Ausschreibungsverfahren zu beauftragen. Vorbehaltlich eines genauen Angebots
wurde in einem ersten Gespräch mit der Kommunalagentur NRW erörtert, dass die
Kosten für die Beratung in etwa dem Umfang der letzten Beratung aus 2008
entsprechen dürften (unter Berücksichtigung einer moderaten Preisanpassung). Ein
genaues Angebot soll rechtzeitig vor der Ratssitzung vorliegen und als ergänzende
Vorlage nachgereicht werden.
Das System der Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß wurde bereits im
Rahmen der letzten Ausschreibung umfassend überarbeitet (u.a. zusätzliche
Grünschnittsammlung, Einführung der 60l-Restmülltonne und der Papiertonne,
Änderungen bei der Sperrmüllentsorgung).
Vorliegend geht es zunächst nur um die grundsätzliche Beschlussfassung für eine
Ausschreibung, um die notwendigen Vorlaufzeiten für ein Vergabeverfahren zu
gewährleisten. Soll eine erneute Ausschreibung durchgeführt werden, so werden
eventuelle Änderungen und Ergänzungen im Leistungsverzeichnis in einer der
nächsten Sitzungsrunden zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Durchführung einer
europaweiten Ausschreibung zu beschließen, um die Leistungen zur
Abfallentsorgung (Einsammeln und Befördern) in der Gemeinde Vettweiß zum
01.01.2017 neu zu vergeben. Zur Beratung bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens wird erneut die Kommunalagentur NRW beauftragt.
Auswirkungen auf den Haushalt:
-keineDie Mittel für die Beratungskosten sind für den Haushalt 2016 einzuplanen. Es
handelt sich um ansatzfähige Kosten für die Gebührenkalkulation, das heißt, die
entstehenden Kosten werden durch Gebühreneinnahmen gedeckt. Die
Gesamtkosten im Abfallbereich steigen zwar dadurch an, bei einem
Gebührenhaushalt mit jährlichen Kosten von mehr als 700.000 Euro macht sich die
Steigerung jedoch kaum bemerkbar.