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Beschlussvorlage (Öffnungszeiten gemäß § 9 GTK für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder im Kindergartenjahr 2007/2008)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
13 kB
Datum
17.10.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Öffnungszeiten gemäß § 9 GTK für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder im Kindergartenjahr 2007/2008) Beschlussvorlage (Öffnungszeiten gemäß § 9 GTK für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder im Kindergartenjahr 2007/2008) Beschlussvorlage (Öffnungszeiten gemäß § 9 GTK für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder im Kindergartenjahr 2007/2008) Beschlussvorlage (Öffnungszeiten gemäß § 9 GTK für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder im Kindergartenjahr 2007/2008)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 221/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Öffnungszeiten gemäß § 9 GTK für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder im Kindergartenjahr 2007/2008 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 20.09.2007 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 221/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 20.09.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Öffnungszeiten gemäß § 9 GTK für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder im Kindergartenjahr 2007/2008 Beschlussentwurf: Den vorgeschlagenen Öffnungszeiten der städtischen Tageseinrichtungen wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem In § 9 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) ist die Festsetzung der Öffnungszeiten für Tageseinrichtungen für Kinder geregelt. Der Jugendhilfeausschuss, als Werksausschuss, legt die Öffnungszeiten und die Ferienregelungen der Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wesseling fest. Die festgesetzten Öffnungszeiten der Einrichtungen in freier Trägerschaft dagegen sind dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe lediglich mitzuteilen. Die Öffnungs- und Schließzeiten der freien Träger liegen der Verwaltung allerdings noch nicht vollständig vor. Die entsprechende Mitteilung wird in der nächsten Sitzung nachgeholt. 2. Lösung In einer Besprechung der Leiterinnen der Einrichtungen wurde zu Beginn des Kindergartenjahres zusammen mit einem Vertreter der Verwaltung die Ferienregelung für das jeweils begonnene Kindergartenjahr beraten und aufeinander abgestimmt Diese vorgeschlagenen Regelungen wurden anschließend jeweils im Rat der Einrichtungen mit den Eltern beraten. Die zwischen Eltern, Einrichtung und Verwaltung abgestimmten Ferien- und Öffnungszeitenregelung für das Kindergartenjahr 2007/2008 lautet wie folgt: Name der Einrichtung Platzzahl Öffnungszeiten Städt. Kindertagesstätte Im Blauen Garn 80 50389 Wesseling 115 07.30 - 16.30 Städt. Kindertagesstätte Jahnstraße 50389 Wesseling 115 07.00 - 16.30 Städt. Kindertagesstätte Bonner Str. 90 50389 Wesseling 70 06.00 - 20.00 Städt. Kindertagesstätte Weidenweg 50389 Wesseling 45 Städt. Kindergarten Im Stockental 24 50389 Wesseling 40 Städt. Kindergarten Entenfangstr. 60 50389 Wesseling 50 Städt. Kindergarten Lahnstraße 50389 Wesseling 58 freitags bis 15.00 Einrichtung geschlossen 27.12.07 - 28.12.07 21.07.08 – 08.08.08 27.12.07 - 04.01.08 25.03.08 – 28.03.08 21.07.08 – 08.08.08 27.12.07 - 04.01.08 30.06.08 – 18.07.08 07.30 - 16.00 freitags bis 15.00 27.12.07 - 04.01.08 25.03.08 - 28.03.08 30.06.08 - 18.07.08 07.15 - 16.15 21.07.08 - 08.08.08 07.30 - 16.00 freitags bis 12.30 07.00 - 16.00 freitags bis 14.00 27.12.07 – 04.01.08 30.06.08 - 18.07.08 27.12.07 - 04.01.08 21.07.08 - 08.08.08 Erstmalig wird auch in den Weihnachtsferien eine durchgehende Betreuung von Kindern angeboten. Die Einrichtungen Wilde Wiese und Villa Sonnenschein bieten den Betreuungsservice gegen Voranmeldung an. Die Eltern können ab 08.10.07 ihren Bedarf mitteilen. Die Betreuung in der Kita Wilde Wiese wird durch Mitarbeiterinnen sichergestellt, die sich freiwillig für diese Tage gemeldet haben. Ab sofort wird nun jährlich in der Leiterinnenrunde mindestens eine Einrichtung mit Öffnung in den Weihnachtsferien bestimmt. In den Sommerferien 2008 schließen drei Einrichtungen in den ersten 3 Wochen der Sommerferien, alle anderen in den letzten 3 Wochen. Soweit erforderlich können für die Schließzeiten in den Ferien Betreuungen durch die zu dieser Zeit nicht geschlossenen Einrichtungen organisiert werden. Alle Einrichtungen bieten Übermittagsbetreuung in Form von Tagesstättengruppen oder Gruppen bis max. 9 Kindern an. Seit 01.09. diesen Jahres bietet die Kita Regenbogen, Bonner Straße, eine flexible Öffnungszeit von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr an. Zurzeit wird dieses Angebot bereits durch Eltern von 12 Kindern zu unterschiedlichen Zeiten genutzt. Der Kindergarten Lahnstraße (Sternschnuppe) und die Kita Villa Kunterbunt ermöglichen die Betreuung der Kinder in Blockform, d.h. die Einrichtungen sind ab 7.00 Uhr für sieben Stunden am Stück durchgängig geöffnet Die Verwaltung empfiehlt, den angegebenen Öffnungs- und Schließzeiten der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder zuzustimmen. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen keine