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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 218/2007)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
943 kB
Datum
24.10.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 218/2007)

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Inhalt der Datei

L1 82 ße tra ns se Ro ener nkirch Rode eg nw lpe Tu e Straß L 1 8 2 Brühler Straße SO 1 Bau-, Heimwerkerund Gartenmarkt VK max. 13.800 m² IV OK max. 68,50 m über NN W est Eisenbahn SO 2 Elektrofachmarkt und Küchenstudio VK max. 1.740 m² IV OK max. 66,00 m über NN GE 2 III ße GE 1 IV OK max. 66,00 m über NN GE 2* Anbauverbotszone gem. § 9(1) FStrG 40,00 m 40,00 m Anbauverbotszone gem. § 9(1) FStrG 10.00 Ausnahmegenehmigung gem. § 9 (1) i.V. mit (8) FStrG erteilt durch Landschaftsverband Rheinland, Rheinisches Autobahnamt Köln Legende Sonstige Sondergebiete (§ 11 Abs.3 Nr.2 BauNVO) 1.3.1. Gewerbegebiete (§ 8 BauNVO) 1.4. Bau-, Heimwerker- und Gartenmarkt maximale Verkaufsfläche Elektrofachmarkt und Küchenstudio maximale Verkaufsfläche Baugrenze Geschossflächenzahl (GFZ) Verhältnis der Summe der Geschoßflächen zur Grundstücksfläche Art der baulichen Nutzung Grundflächenzahl (GRZ) Verhältnis der überbaubaren Fläche zur Grundstücksfläche Anzahl der Vollgeschosse als Höchstmaß maximale Gebäudehöhe in m über NN Grünflächen (§ 9 Abs.1 Nr.15 und Abs.6 BauGB) unterirdische Mineralöl-Pipeline Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen (§ 5 Abs.2 Nr.4 und Abs.4, § 9 Abs.1 Nr.13 und Abs.6 BauGB) Elektrizität Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen (§ 9 Abs.1 Nr.12, 14 und Abs.6 BauGB) Ein- und Ausfahrtsbereich Verkehrsflächen (§ 9 Abs.1 Nr.11 und Abs.6 BauGB) Höhe Füllschema der Nutzungsschablone 3.5. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen (§ 9 Abs.1 Nr.2 BauGB, § 22 und 23 BauNVO) VK max. VK max. Art der baulichen Nutzung (9 Abs.1 Nr.1 des Baugesetzbuches -BauGB-, §§ 1 bis 11 der Baunutzungsverordnung -BauNVO-) Signaturen gemäß der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) 1. 3. 6. 7. 8. 9. Private Grünflächen 13. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 Abs.1 Nr.20, 25 und Abs.6) Erhaltung: Bäume 13.2.2. Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, sowie von Gewässern (§ 9 Abs.1 Nr.25b, Abs.6) E isen ba Mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen (§ 9 Abs.1 Nr.21 und Abs.6 BauGB) B rüh ler Straße Ku n kirch rfü aße n-Str Devo West- hn 15.14. Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung, z.B. von Baugebieten, oder Abgrenzung des Maßes der Nutzung innerhalb eines Baugebietes (§ 1 Abs.4, § 16 Abs.5 BauNVO) 15.13. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (§ 9 Abs.7 BauGB) 15.12. Umgrenzung der Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (§ 9 Abs.5 Nr.3 BauGB) 15.5. 15. Sonstige Planzeichen L 184 en rs t e raß e ne r e aß str e S tra ß Entenfang Naherholung R od e nkir ch e n er S traß e A 555 Wesseling, den __.__._____ 7. Änderung "Brühler-/Rodenkirchener Straße" Maßstab: 1 / 1.000 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I, Nr. 39, S. 1818) m. W. v. 01.07.2005. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke vom 23.01.1990 (BGBI. I S.133) in der z. Zt. geltenden Fassung 2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1. Rechtsgrundlagen Bereich 61 / Stadtplanung Gemarkung: Berzdorf, Flur 4 und Wesseling, Flur 31 Wesseling, den __.__._____ Entwurfsverfasser Wesseling, den __.__._____ Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58 , BGBL. III 213 - 1 - 6) 3. Planzeichenverordnung (PlanzV 90) 4. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) zuletzt geändert am 28.03.2000 (GV NRW S. 245) in der z. Zt. geltenden Fassung Rod 5. Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Neufassung enk e ne irch r St Günter Ditgens Bürgermeister Der Bürgermeister Wesseling, den _______________________ Satzungsbeschluss Der Bebauungsplan ist gem. § 10 Abs. 1 BauGB inVerbindung mit § 7 GO NW vom Rat der Stadt Wesseling am __.__.____ als Satzung mit Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen worden. vom 21.07.2000 (GV NRW S.568 /SGV NRW 791) in der z.Zt. geltenden Fassung Wesseling, den _______________________ Erneuter Offenlagebeschluss Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am __.__.____ die erneute öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplanes, mit Begründung, für die Dauer von zwei Wochen gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Die Übereinstimmung der Bestandsangaben mit dem Liegenschaftskataster und der Örtlichkeit, sowie die geometrische Eindeutigkeit der städtebaulichen Planung im Sinne von § 1 Abs. 2 der Planzeichenverordnung (PlanzV90) wird bescheinigt. Planunterlage Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung Für die städtebauliche Planung: Bebauungsplan Nr. 3/14 __. Ausfertigung Stadt Wesseling gst fan ten En Ro d e II OK max. 63,50 m über NN Planverfahren Offenlagebeschluss Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 14.06.2007 die öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplanes, mit Begründung, für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Wesseling, den _______________________ Günter Ditgens Bürgermeister Der Bürgermeister Günter Ditgens Bürgermeister Inkrafttreten Der Satzungsbeschluss sowie Ort und Zeit der Einsichtnahme gem. § 10 Abs. 3 BauGB sind am __.__.____ im Amtsblatt der Stadt Wesseling ortsüblich bekanntgemacht worden. Der Bürgermeister Günter Ditgens Bürgermeister Erneute öffentliche Auslegung Der Entwurf des Bebauungsplanes hat auf Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz mit Begründung gem. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom __.__.____ bis __.__.____ erneut öffentlich ausgelegen. Die Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am __.__.____ erfolgt. Günter Ditgens Bürgermeister Der Bürgermeister Wesseling, den _______________________ Öffentliche Auslegung Der Entwurf des Bebauungsplanes hat auf Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.06.2007 bis 03.08.2007 öffentlich ausgelegen. Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 20.06.2007 erfolgt. Der Bürgermeister Wesseling, den _______________________ Der Bürgermeister Günter Ditgens Bürgermeister Wesseling, den _______________________ Wesseling, den _______________________ Der Bürgermeister Günter Ditgens Bürgermeister Günter Ditgens Bürgermeister Beteiligung der Öffentlichkeit Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 14.06.2006 gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Die Darlegung der Planung erfolgte vom 22.06.2006 bis 24.07.2006 , die Erörterung am 04.07.2006. Die diesbezügliche Bekanntmachung erfolgte am 21.06.2006 im Amtsblatt der Stadt Wesseling. Aufstellung Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 20.01.2004 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, diesen Bebauungsplan aufzustellen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 04.02.2004 ortsüblich bekannt gemacht worden. Wesseling, den ______________________ Der Bürgermeister 82 L1 n-Stra OK max. 65,50 m über NN -Devo Dartmoorstr. Mineralöl-Fernleit ung e raß BAB 555