Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
112 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
13.11.15, 18:01
Aktualisiert
13.11.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 12.11.2015
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-114/2015
Vorlage
für den
Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am
23.11.2015
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 24.11.2015
Gemeinderat am 10.12.2015
- öffentlich -
Errichtung einer zusätzlichen Flüchtlingsunterkunft
Begründung:
Aufgrund der weiter steigenden Zuweisung von Flüchtlingen ist bei der Gemeinde Vettweiß
Handlungsbedarf gegeben. Obwohl bereits verstärkt Wohnraum angemietet wurde, zeichnet
sich doch ab, dass die Errichtung einer zusätzlichen Flüchtlingsunterkunft geboten ist. Nach
Prüfung diverser Möglichkeiten erscheint aus Sicht der Verwaltung die Errichtung eines
Gebäudes in Holzbauweise sinnvoll, da hier mit relativ kurzen Bauzeiten gerechnet werden
kann. Einer der Marktführer in diesem Bereich ist die Firma Terhalle aus Ahaus, mit der ein
Gespräch geführt wurde. Seitens des Vertreters der Firma Ahaus wurde ein Konzept
vorgestellt, welches in zweigeschossiger Bauweise die Unterbringung von 80 Flüchtlingen
ermöglicht. Umsetzbar wäre dieses Objekt an der Kettenheimer Straße hinter dem bereits
vorhandenen Flüchtlingsheim. Die Lage ist auf dem als Anlage beigefügten Plan
entsprechend skizziert. Inklusive der damit einhergehenden Erschließung auf dem
Grundstück wird mit Baukosten inklusive Mehrwertsteuer von ca. 680.000,00 Euro
gerechnet. Die Firma Terhalle hat zugesagt, bis zur Sitzung ein entsprechendes
Raumkonzept und einen Kostenvoranschlag zu erstellen, der dann in der Sitzung vorgestellt
werden kann. Das Angebot der Firma Terhalle beinhaltet die schlüsselfertige Errichtung
sowie die Erstellung der Bauantragsunterlagen und des Brandschutzkonzeptes. Die
Errichtung von Flüchtlingsunterkünften wird durch die KfW mit zinsgünstigen Darlehen
gefördert. Eine Finanzierung durch die Kfw Bank würde beinhalten, eine Kostenübernahme
von 1.300,00 Euro pro qm Wohnraum zinsfrei für die ersten 10 Jahre und ab dem 10. Jahr
mit 0,5 % p.a. bei einer Laufzeit wahlweise 15, 20 oder 25 Jahre. Darüber hinaus würde ein
Tilgungsnachlass von 20 % gewährt. Somit könnte die Finanzierung des Neubaus fast
komplett über die NRW Bank erfolgen.
Aus Sicht der Verwaltung ist der Neubau einer Flüchtlingsunterkunft unumgänglich.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales und der Ausschuss für
Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde
Vettweiß auf dem gemeindeeigenen Grundstück Gemarkung Vettweiß, Flur 4, Nr. 83 eine
Flüchtlingsunterkunft für 80 Personen zu errichten.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Investive Mittel i.H.v. 544.000 €