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Vorlage (Errichtung einer zusätzlichen Flüchtlingsunterkunft)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
112 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
13.11.15, 18:01
Aktualisiert
13.11.15, 18:01
Vorlage (Errichtung einer zusätzlichen Flüchtlingsunterkunft)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 12.11.2015 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-114/2015 Vorlage für den Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am 23.11.2015 Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 24.11.2015 Gemeinderat am 10.12.2015 - öffentlich - Errichtung einer zusätzlichen Flüchtlingsunterkunft Begründung: Aufgrund der weiter steigenden Zuweisung von Flüchtlingen ist bei der Gemeinde Vettweiß Handlungsbedarf gegeben. Obwohl bereits verstärkt Wohnraum angemietet wurde, zeichnet sich doch ab, dass die Errichtung einer zusätzlichen Flüchtlingsunterkunft geboten ist. Nach Prüfung diverser Möglichkeiten erscheint aus Sicht der Verwaltung die Errichtung eines Gebäudes in Holzbauweise sinnvoll, da hier mit relativ kurzen Bauzeiten gerechnet werden kann. Einer der Marktführer in diesem Bereich ist die Firma Terhalle aus Ahaus, mit der ein Gespräch geführt wurde. Seitens des Vertreters der Firma Ahaus wurde ein Konzept vorgestellt, welches in zweigeschossiger Bauweise die Unterbringung von 80 Flüchtlingen ermöglicht. Umsetzbar wäre dieses Objekt an der Kettenheimer Straße hinter dem bereits vorhandenen Flüchtlingsheim. Die Lage ist auf dem als Anlage beigefügten Plan entsprechend skizziert. Inklusive der damit einhergehenden Erschließung auf dem Grundstück wird mit Baukosten inklusive Mehrwertsteuer von ca. 680.000,00 Euro gerechnet. Die Firma Terhalle hat zugesagt, bis zur Sitzung ein entsprechendes Raumkonzept und einen Kostenvoranschlag zu erstellen, der dann in der Sitzung vorgestellt werden kann. Das Angebot der Firma Terhalle beinhaltet die schlüsselfertige Errichtung sowie die Erstellung der Bauantragsunterlagen und des Brandschutzkonzeptes. Die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften wird durch die KfW mit zinsgünstigen Darlehen gefördert. Eine Finanzierung durch die Kfw Bank würde beinhalten, eine Kostenübernahme von 1.300,00 Euro pro qm Wohnraum zinsfrei für die ersten 10 Jahre und ab dem 10. Jahr mit 0,5 % p.a. bei einer Laufzeit wahlweise 15, 20 oder 25 Jahre. Darüber hinaus würde ein Tilgungsnachlass von 20 % gewährt. Somit könnte die Finanzierung des Neubaus fast komplett über die NRW Bank erfolgen. Aus Sicht der Verwaltung ist der Neubau einer Flüchtlingsunterkunft unumgänglich. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales und der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß auf dem gemeindeeigenen Grundstück Gemarkung Vettweiß, Flur 4, Nr. 83 eine Flüchtlingsunterkunft für 80 Personen zu errichten. Auswirkungen auf den Haushalt: Investive Mittel i.H.v. 544.000 €