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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 218/2007)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
42 kB
Datum
24.10.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 218/2007)

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Inhalt der Datei

Legende Signaturen gemäß der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) 1. Art der baulichen Nutzung (9 Abs.1 Nr.1 des Baugesetzbuches -BauGB-, §§ 1 bis 11 der Baunutzungsverordnung -BauNVO-) 1.3.1. Gewerbegebiete (§ 8 BauNVO) 1.4. Sonstige Sondergebiete (§ 11 Abs.3 Nr.2 BauNVO) Bau-, Heimwerker- und Gartenmarkt maximale Verkaufsfläche VK max. Elektrofachmarkt und Küchenstudio maximale Verkaufsfläche VK max. 3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen (§ 9 Abs.1 Nr.2 BauGB, § 22 und 23 BauNVO) 3.5. Baugrenze Füllschema der Nutzungsschablone Art der baulichen Nutzung Grundflächenzahl (GRZ) Verhältnis der überbaubaren Fläche zur Grundstücksfläche Höhe Geschossflächenzahl (GFZ) Verhältnis der Summe der Geschoßflächen zur Grundstücksfläche Anzahl der Vollgeschosse als Höchstmaß maximale Gebäudehöhe in m über NN 6. Verkehrsflächen (§ 9 Abs.1 Nr.11 und Abs.6 BauGB) Ein- und Ausfahrtsbereich 7. Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen (§ 9 Abs.1 Nr.12, 14 und Abs.6 BauGB) Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen Elektrizität 8. Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen (§ 5 Abs.2 Nr.4 und Abs.4, § 9 Abs.1 Nr.13 und Abs.6 BauGB) unterirdische Mineralöl-Pipeline 9. Grünflächen (§ 9 Abs.1 Nr.15 und Abs.6 BauGB) Private Grünflächen 13. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 Abs.1 Nr.20, 25 und Abs.6) 13.2.2. Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, sowie von Gewässern (§ 9 Abs.1 Nr.25b, Abs.6) Erhaltung: Bäume 15. Sonstige Planzeichen 15.5. Mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen (§ 9 Abs.1 Nr.21 und Abs.6 BauGB) 15.12. Umgrenzung der Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (§ 9 Abs.5 Nr.3 BauGB) 15.13. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (§ 9 Abs.7 BauGB) 15.14. Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung, z.B. von Baugebieten, oder Abgrenzung des Maßes der Nutzung innerhalb eines Baugebietes (§ 1 Abs.4, § 16 Abs.5 BauNVO)