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Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 ¿Siegstraße/ Erftstraße¿ hier:Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Datum
24.10.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 ¿Siegstraße/ Erftstraße¿

hier:Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB

Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 ¿Siegstraße/ Erftstraße¿

hier:Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB

Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 ¿Siegstraße/ Erftstraße¿

hier:Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB

Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 ¿Siegstraße/ Erftstraße¿

hier:Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB

Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 216/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung 80/Liegenschaften Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 „Siegstraße/ Erftstraße“ hier: Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche 80/Liegens chaften 06.09.2007 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 216/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Bongartz 27.09.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betreff: Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 „Siegstraße/ Erftstraße“ hier:Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB Beschlussentwurf: 1. Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB wird gebilligt. 2. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 ‚Siegstraße/ Erftstraße’ wird zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen; der in der Sitzung vorliegende Entwurf der Begründung, einschließlich Umweltbericht, wird gebilligt. Sachdarstellung: 1. Problem Der für den Bereich Siegstraße/ Erftstraße im Ortsteil Wesseling seit 16.01.1969 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1/ 39 soll aufgehoben werden. Hinsichtlich der ausführlichen Begründung, warum nach § 1 (3) BauGB ein Planungserfordernis für die Aufhebung des Bebauungsplanes besteht, wird auf die Vorlage Nr. 95/ 2007 verwiesen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 14.06.2007 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 durchzuführen. Der Beschluss ist am 20.06.2007 im Amtsblatt der Stadt Wesseling bekannt gemacht worden. Die frühzeitige Beteiligung ist vom 28.06.2007 bis einschl. 03.08.2007 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling durchgeführt worden. Am 05.07.2007 sind interessierte Bürgerinnen und Bürger im Infomobil vor Ort über die geplante Aufhebung des Bebauungsplanes informiert worden. Zusätzlich hat am 10.07.2007 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling eine Veranstaltung zur Information der Öffentlichkeit stattgefunden, bei der Ziele, Zweck und Auswirkungen der Planung erläutert werden sollten, zu der sich aber keine Bürger eingefunden haben. Die Veranstaltung wurde daher unmittelbar nach Eröffnung wieder beendet. Die Behörden sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom 25.06.2007 entsprechend § 4 (1) BauGB an dem Planverfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes beteiligt worden. Im Rahmen der Beteiligung sind von den Behörden keine Anregungen zur Planung vorgebracht worden. Auch umweltrelevante Stellungnahmen sind nicht eingegangen. Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB Im Infomobil wurde 20 Bürgerinnen und Bürgern die Ziele, Inhalte und Auswirkungen der Planaufhebung erläutert. Nachfragen kamen nahezu ausschließlich zur Art einer möglichen Neubebauung auf der innerhalb des Plangebietes beräumten Fläche der GAG Immobilien AG (zwischen Siegstraße und Erftstraße) bzw. wann mit dem Beginn von Neubaumaßnahmen zu rechnen sei. Die derzeitigen Planungsvorstellungen des Eigentümers, auf dieser Fläche Einfamilien-Reihenhäuser/ Doppelhäuser in max. zweigeschossiger Bauweise zu errichten, wurde ausnahmslos von allen Bürgerinnen und Bürgern begrüßt, da es hierdurch insgesamt zu einer Aufwertung des Gebietes kommen würde. Betont wurde, dass es vor allem sehr wichtig sei, dass die Neubaumaßnahmen schnellstmöglich beginnen, um einer Verwahrlosung des Geländes vorzugreifen. Hinsichtlich der Vorstellung des Unternehmens zur zeitlichen Realisierung einer Neubaumaßnahme konnte von Seiten der Verwaltung keine Aussage getroffen werden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine schriftlichen Anregungen vorgetragen worden. Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Im Rahmen der Behördenbeteiligung sind keine schriftlichen Anregungen und Bedenken zur Planaufhebung vorgetragen worden. Die Entsorgungsbetriebe Wesseling gaben lediglich den Hinweis, dass sie bei einer Neubebauung im Planungsbereich der Grundstücke der GAG eine frühzeitige Abstimmung mit den Entsorgungsbetrieben für dringend erforderlich halten. 2. Lösung Sowohl im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit als auch der Behörden sind keine Anregungen und Bedenken vorgebracht worden, die eine Änderung der Planung bewirken. Die Planung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 soll deshalb in gleicher Form weitergeführt werden. Mit dem derzeitigen Planungsstand soll der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB gefasst werden. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Keine Anlage: Kartenausschnitt – Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 Kopie des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 incl. Umweltbericht - Entwurf