Daten
Kommune
Wesseling
Größe
14 kB
Datum
24.10.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
216/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
80/Liegenschaften
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 „Siegstraße/ Erftstraße“
hier:
Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und
der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
80/Liegens
chaften
06.09.2007
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 216/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Bongartz
27.09.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betreff:
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 „Siegstraße/ Erftstraße“
hier:Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß
§§ 3 (1), 4 (1) BauGB
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Beschlussentwurf:
1.
Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1)
und 4 (1) BauGB wird gebilligt.
2.
Der in der Sitzung vorliegende Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 ‚Siegstraße/
Erftstraße’ wird zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen; der in
der Sitzung vorliegende Entwurf der Begründung, einschließlich Umweltbericht, wird gebilligt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der für den Bereich Siegstraße/ Erftstraße im Ortsteil Wesseling seit 16.01.1969 rechtskräftige
Bebauungsplan Nr. 1/ 39 soll aufgehoben werden. Hinsichtlich der ausführlichen Begründung, warum nach
§ 1 (3) BauGB ein Planungserfordernis für die Aufhebung des Bebauungsplanes besteht, wird auf die
Vorlage Nr. 95/ 2007 verwiesen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 14.06.2007
beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 durchzuführen. Der Beschluss ist am 20.06.2007 im
Amtsblatt der Stadt Wesseling bekannt gemacht worden. Die frühzeitige Beteiligung ist vom 28.06.2007 bis
einschl. 03.08.2007 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling durchgeführt worden.
Am 05.07.2007 sind interessierte Bürgerinnen und Bürger im Infomobil vor Ort über die geplante Aufhebung
des Bebauungsplanes informiert worden. Zusätzlich hat am 10.07.2007 im Neuen Rathaus der Stadt
Wesseling eine Veranstaltung zur Information der Öffentlichkeit stattgefunden, bei der Ziele, Zweck und
Auswirkungen der Planung erläutert werden sollten, zu der sich aber keine Bürger eingefunden haben. Die
Veranstaltung wurde daher unmittelbar nach Eröffnung wieder beendet.
Die Behörden sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom 25.06.2007 entsprechend § 4
(1) BauGB an dem Planverfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes beteiligt worden. Im Rahmen der
Beteiligung sind von den Behörden keine Anregungen zur Planung vorgebracht worden. Auch
umweltrelevante Stellungnahmen sind nicht eingegangen.
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Im Infomobil wurde 20 Bürgerinnen und Bürgern die Ziele, Inhalte und Auswirkungen der Planaufhebung
erläutert.
Nachfragen kamen nahezu ausschließlich zur Art einer möglichen Neubebauung auf der innerhalb des
Plangebietes beräumten Fläche der GAG Immobilien AG (zwischen Siegstraße und Erftstraße) bzw. wann
mit dem Beginn von Neubaumaßnahmen zu rechnen sei.
Die derzeitigen Planungsvorstellungen des Eigentümers, auf dieser Fläche Einfamilien-Reihenhäuser/
Doppelhäuser in max. zweigeschossiger Bauweise zu errichten, wurde ausnahmslos von allen Bürgerinnen
und Bürgern begrüßt, da es hierdurch insgesamt zu einer Aufwertung des Gebietes kommen würde. Betont
wurde, dass es vor allem sehr wichtig sei, dass die Neubaumaßnahmen schnellstmöglich beginnen, um
einer Verwahrlosung des Geländes vorzugreifen. Hinsichtlich der Vorstellung des Unternehmens zur
zeitlichen Realisierung einer Neubaumaßnahme konnte von Seiten der Verwaltung keine Aussage getroffen
werden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine schriftlichen Anregungen vorgetragen worden.
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Im Rahmen der Behördenbeteiligung sind keine schriftlichen Anregungen und Bedenken zur Planaufhebung
vorgetragen worden. Die Entsorgungsbetriebe Wesseling gaben lediglich den Hinweis, dass sie bei einer
Neubebauung im Planungsbereich der Grundstücke der GAG eine frühzeitige Abstimmung mit den
Entsorgungsbetrieben für dringend erforderlich halten.
2. Lösung
Sowohl im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit als auch der Behörden sind keine Anregungen und
Bedenken vorgebracht worden, die eine Änderung der Planung bewirken. Die Planung zur Aufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 soll deshalb in gleicher Form weitergeführt werden.
Mit dem derzeitigen Planungsstand soll der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
gefasst werden.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine
Anlage:
Kartenausschnitt – Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39
Kopie des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39
Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1/ 39 incl. Umweltbericht - Entwurf