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Vorlage (Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerber)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
120 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
13.11.15, 18:01
Aktualisiert
13.11.15, 18:01
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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 12.11.2015 Fachbereich: IV Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-113/2015 Vorlage für den Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am 23.11.2015 Gemeinderat am 10.12.2015 - öffentlich - Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerber Begründung: Am 11.11.2015 fand bei der Kreisverwaltung Düren eine Informationsveranstaltung über die Chancen und Möglichkeiten der Gesundheitskarte für Asylbewerber statt, wobei die Bedingungen für die Einführung durch eine Vertreterin des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation und Alter des Landes NRW sowie des Leiters des DAK Regionalzentrums Köln erläutert wurden. Beide Personen wiesen darauf hin, dass die Einführung der eGK ein wichtiger Bestandteil einer frühen Integration der Asylbewerber darstelle. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass hierdurch in den kommunalen Verwaltungen Arbeitsaufwand reduziert werden könne und sich gleichzeitig Einsparungen bei den Krankenhilfeaufwendungen ergeben werden. Dies sei den für die Stadt Hamburg vorliegenden Zahlen zu entnehmen. Der Leiter des Sozialamtes der Stadt Düren entgegnete, dass die für die Stadt Bremen vorliegenden Zahlen anderslautend seien. Dort seien die Kosten für die Krankenversorgung nach Einführung der eGK exorbitant gestiegen. Da es sich bei der Umsezung der Einführung der eGK für Asylbewerber für die Krankenkasse nicht um eine Pflichtaufgabe handelt, haben sich mehrere Kassen freiwillig hierfür zur Verfügung gestellt. Um den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen, ist jeweils eine Krankenkasse für einen Kreis oder eine kreisfreie Stadt zuständig. Für den Kreis Düren ist dies die „DAK-Gesundheit“. Zwischen dem Land NRW und den teilnehmenden Krankenkassen wurde ein Rahmenvertrag geschlossen, der für die Kommunen, die sich für die Einführung der eGK entscheiden, bindende Regelungen enthält. So z. B., dass pro gemeldete Person und Monat eine Vorauszahlung in Höhe von € 200,00 zu leisten ist (unabhängig davon, ob ein Arztbesuch erfolgen wird oder nicht) und dass 8 % Verwaltungskostenzuschlag erhoben werden, dies allerdings verbunden mit der Zusage, die Höhe regelmäßig zu überprüfen. Die Spitzabrechnung der tatsächlichen Krankenhilfekosten wird quartalsmäßig in der Regel ca. 9 Monate versetzt erfolgen. Zusätzlich müssen die Kommunen die Kosten für die Gesundheitskarte in Höhe von € 10,00 pro Person, die Kosten für das erforderliche Passfoto sowie eine Umlage für Krankenkassen in Höhe von € 10,00 pro angemeldeter Person tragen. Für Asylbewerber innerhalb der ersten 15 Monate des Aufenthalts in der BRD sind gem. § 4 AsylbLG die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln sowie sonstiger zur Genesung erforderlichen Leistungen zu gewähren. Gem. § 6 AsylbLG können sonstige Leistungen gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich sind. Die sich derzeit aus diesen gesetzlichen Formulierungen im Vergleich zu regulär bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Personen ergebenden Leistungseinschränkungen werden durch die Einführung der eGK zum größten Teil aufgehoben, was durch den größeren Leistungsanspruch dann in der Folge zu höheren Ausgaben führen wird. Ferner besteht für Personen, die im Besitz der eGK sind, jederzeit die Möglichkeit einen Arzt aufzusuchen, d. h. auch ggf. mehrere verschiedene Hausärzte im Quartal. Die Anwesenden Praktiker gingen nahezu ausnahmslos davon aus, dass die Einführung der eGK steigende Kosten im Bereich der Krankenhilfe für Asylbewerber verursachen wird. Eine nicht unerhebliche Rolle wird hierbei sein, dass die Kommunen beim Untertauchen von Asylbewerbern auch trotz dessen Abmeldung bei der DAK-Gesundheit für durch weiterhin verursachte Kosten haften müssen. Eine Verringerung des Verwaltungsaufwands in den Kommunen ist nicht zu sehen. Zwar muss vor Ort kein Krankenbehandlungsschein mehr ausgestellt werden, dafür allerdings der Antrag auf Ausstellung einer eGK, die Asylbewerber sind anzuhalten Passfotos beizubringen, die Kosten hierfür sind zu erstatten, An-, Ab- und Änderungsmeldungen an die DAK-Gesundheit sind im Bedarfsfall vorzunehmen und Abrechnungen erfolgen wie derzeit auch, dann statt mit der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigung mit der DAK-Gesundheit Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, keine elektronische Gesundheitskarte einzuführen. Auswirkungen auf den Haushalt: