Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
120 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
13.11.15, 18:01
Aktualisiert
13.11.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 12.11.2015
Fachbereich: IV
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-113/2015
Vorlage
für den
Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales am
23.11.2015
Gemeinderat am 10.12.2015
- öffentlich -
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerber
Begründung:
Am 11.11.2015 fand bei der Kreisverwaltung Düren eine Informationsveranstaltung
über die Chancen und Möglichkeiten der Gesundheitskarte für Asylbewerber statt,
wobei die Bedingungen für die Einführung durch eine Vertreterin des Ministeriums für
Gesundheit, Emanzipation und Alter des Landes NRW sowie des Leiters des DAK
Regionalzentrums Köln erläutert wurden. Beide Personen wiesen darauf hin, dass
die Einführung der eGK ein wichtiger Bestandteil einer frühen Integration der Asylbewerber darstelle. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass hierdurch in den
kommunalen Verwaltungen Arbeitsaufwand reduziert werden könne und sich
gleichzeitig Einsparungen bei den Krankenhilfeaufwendungen ergeben werden. Dies
sei den für die Stadt Hamburg vorliegenden Zahlen zu entnehmen. Der Leiter des
Sozialamtes der Stadt Düren entgegnete, dass die für die Stadt Bremen
vorliegenden Zahlen anderslautend seien. Dort seien die Kosten für die Krankenversorgung nach Einführung der eGK exorbitant gestiegen.
Da es sich bei der Umsezung der Einführung der eGK für Asylbewerber für die
Krankenkasse nicht um eine Pflichtaufgabe handelt, haben sich mehrere Kassen
freiwillig hierfür zur Verfügung gestellt. Um den Verwaltungsaufwand zu
vereinfachen, ist jeweils eine Krankenkasse für einen Kreis oder eine kreisfreie Stadt
zuständig. Für den Kreis Düren ist dies die „DAK-Gesundheit“.
Zwischen dem Land NRW und den teilnehmenden Krankenkassen wurde ein
Rahmenvertrag geschlossen, der für die Kommunen, die sich für die Einführung der
eGK entscheiden, bindende Regelungen enthält. So z. B., dass pro gemeldete
Person und Monat eine Vorauszahlung in Höhe von € 200,00 zu leisten ist
(unabhängig davon, ob ein Arztbesuch erfolgen wird oder nicht) und dass 8 %
Verwaltungskostenzuschlag erhoben werden, dies allerdings verbunden mit der
Zusage, die Höhe regelmäßig zu überprüfen. Die Spitzabrechnung der tatsächlichen
Krankenhilfekosten wird quartalsmäßig in der Regel ca. 9 Monate versetzt erfolgen.
Zusätzlich müssen die Kommunen die Kosten für die Gesundheitskarte in Höhe von
€ 10,00 pro Person, die Kosten für das erforderliche Passfoto sowie eine Umlage für
Krankenkassen in Höhe von € 10,00 pro angemeldeter Person tragen.
Für Asylbewerber innerhalb der ersten 15 Monate des Aufenthalts in der BRD sind
gem. § 4 AsylbLG die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände
erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen einschließlich der
Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln sowie sonstiger zur Genesung
erforderlichen Leistungen zu gewähren. Gem. § 6 AsylbLG können sonstige
Leistungen gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des
Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich sind. Die sich derzeit aus diesen
gesetzlichen Formulierungen im Vergleich zu regulär bei einer gesetzlichen
Krankenkasse versicherten Personen ergebenden Leistungseinschränkungen
werden durch die Einführung der eGK zum größten Teil aufgehoben, was durch den
größeren Leistungsanspruch dann in der Folge zu höheren Ausgaben führen wird.
Ferner besteht für Personen, die im Besitz der eGK sind, jederzeit die Möglichkeit
einen Arzt aufzusuchen, d. h. auch ggf. mehrere verschiedene Hausärzte im Quartal.
Die Anwesenden Praktiker gingen nahezu ausnahmslos davon aus, dass die
Einführung der eGK steigende Kosten im Bereich der Krankenhilfe für Asylbewerber
verursachen wird. Eine nicht unerhebliche Rolle wird hierbei sein, dass die
Kommunen beim Untertauchen von Asylbewerbern auch trotz dessen Abmeldung bei
der DAK-Gesundheit für durch weiterhin verursachte Kosten haften müssen.
Eine Verringerung des Verwaltungsaufwands in den Kommunen ist nicht zu sehen.
Zwar muss vor Ort kein Krankenbehandlungsschein mehr ausgestellt werden, dafür
allerdings der Antrag auf Ausstellung einer eGK, die Asylbewerber sind anzuhalten
Passfotos beizubringen, die Kosten hierfür sind zu erstatten, An-, Ab- und
Änderungsmeldungen an die DAK-Gesundheit sind im Bedarfsfall vorzunehmen und
Abrechnungen erfolgen wie derzeit auch, dann statt mit der Kassenärztlichen und
Kassenzahnärztlichen Vereinigung mit der DAK-Gesundheit
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfiehlt dem
Rat der Gemeinde Vettweiß, keine elektronische Gesundheitskarte einzuführen.
Auswirkungen auf den Haushalt: