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Vorlage (Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Antrag der SPD Fraktion vom 27.10.2015)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
54 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
16.11.15, 18:00
Aktualisiert
16.11.15, 18:00
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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 12.11.2015 Fachbereich: I Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-111/2015 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 24.11.2015 Gemeinderat am 10.12.2015 - öffentlich - Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Antrag der SPD Fraktion vom 27.10.2015 Begründung: Mit Schreiben vom 27.10.2015 beantragt die SPD Fraktion die Klärung, ob die KInvFG- Mittel für den Bau einer Flüchtlingsunterkunft die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED verwendet werden dürfen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Mit Bescheid vom 08.10.2015 wurden der Gemeinde Vettweiß aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 324.897,12 Euro bewilligt. Der Förderzeitraum erstreckt sich bis zum Jahr 2018. Es dürfen Mittel nur für bestimmte Zwecke der Infrastruktur und der Bildungsinfrastruktur Verwendung finden. Seitens der Verwaltung wurde bei der Bezirksregierung bereits angefragt, ob unter dem Begriff des Städtebaus auch die Ersatzbeschaffung von Kinderspielplatzgeräten möglich ist, da bei der letzten Spielplatzkontrolle festgestellt wurde, dass einige Spielgeräte in Kürze abgebaut werden müssen. Hier steht die Antwort der Bezirksregierung jedoch noch aus. Ferner könnten Teilgewerke, die nach dem 30.06.2015 zum Kitaausbau beauftragt wurden, in einer Größenordnung von ca. 33.000,00 Euro über diese Förderung finanziert werden. Auch der DSL-Ausbau innerhalb der Ortslage Vettweiß könnte hierüber finanziert werden. Ein Termin mit der Telekom zwecks Kostenermittlung ist in Planung. Bisher war der Neubau bzw. die Erweiterung einer Flüchtlingsunterkunft nach den Förderrichtlinien ausgeschlossen. Am 05.11.2015 teilte der Städte- und Gemeindebund jedoch mit, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch hier Fördermittel Verwendung finden können. Der SPD Antrag beinhaltet ebenfalls die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Technik. Wie bereits aus Vorlage V107-2015 hervorgeht, kann die Umrüstung von 250 HQL Leuchten auf LED Technik kostenneutral mit Fördermitteln der RWE umgesetzt werden. Eine Umrüstung der verbleibenden 844 Leuchten wäre mit Kosten in einer Größenordnung von 430,00 Euro bis 650,00 Euro je nach Leuchttyp verbunden. Gerechnet mit einem Durchschnitt von 500,00 Euro pro Leuchtstelle würde eine komplette Umrüstung Kosten in Höhe von 422.000,00 Euro verursachen. Demgegenüber ständen laut RWE jährliche Einsparungen in einer Größenordnung von 27.852,00 Euro. Bei diesem Kosten/Nutzenverhältnis scheint eine generelle Umrüstung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sinnvoll. Da mit der Thematik des Kommunaleninvestitionsförderungsgesetzes aber auch noch viele Fragen offen sind, und sich der Förderzeitraum bis 2018 erstreckt, sollten die hieraus finanzierenden Maßnahmen in Ruhe abgeklärt und sorgfältig erarbeitet werden. Hierzu wird die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungsrunden eine entsprechenden Vorlage präsentieren. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden zu erklären.