Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
54 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
16.11.15, 18:00
Aktualisiert
16.11.15, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 12.11.2015
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-111/2015
Vorlage
für den
Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
am 24.11.2015
Gemeinderat am 10.12.2015
- öffentlich -
Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Antrag der
SPD Fraktion vom 27.10.2015
Begründung:
Mit Schreiben vom 27.10.2015 beantragt die SPD Fraktion die Klärung, ob die
KInvFG- Mittel für den Bau einer Flüchtlingsunterkunft die Umstellung der
Straßenbeleuchtung auf LED verwendet werden dürfen. Der Antrag ist als Anlage
beigefügt.
Mit Bescheid vom 08.10.2015 wurden der Gemeinde Vettweiß aus dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
324.897,12
Euro
bewilligt.
Der
Förderzeitraum erstreckt sich bis zum Jahr 2018.
Es dürfen Mittel nur für bestimmte Zwecke der Infrastruktur und der
Bildungsinfrastruktur Verwendung finden. Seitens der Verwaltung wurde bei der
Bezirksregierung bereits angefragt, ob unter dem Begriff des Städtebaus auch die
Ersatzbeschaffung von Kinderspielplatzgeräten möglich ist, da bei der letzten
Spielplatzkontrolle festgestellt wurde, dass einige Spielgeräte in Kürze abgebaut
werden müssen. Hier steht die Antwort der Bezirksregierung jedoch noch aus.
Ferner könnten Teilgewerke, die nach dem 30.06.2015 zum Kitaausbau beauftragt
wurden, in einer Größenordnung von ca. 33.000,00 Euro über diese Förderung
finanziert werden. Auch der DSL-Ausbau innerhalb der Ortslage Vettweiß könnte
hierüber finanziert werden. Ein Termin mit der Telekom zwecks Kostenermittlung ist
in Planung. Bisher war der Neubau bzw. die Erweiterung einer Flüchtlingsunterkunft
nach den Förderrichtlinien ausgeschlossen. Am 05.11.2015 teilte der Städte- und
Gemeindebund jedoch mit, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch hier
Fördermittel Verwendung finden können.
Der SPD Antrag beinhaltet ebenfalls die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED
Technik. Wie bereits aus Vorlage V107-2015 hervorgeht, kann die Umrüstung von
250 HQL Leuchten auf LED Technik kostenneutral mit Fördermitteln der RWE
umgesetzt werden. Eine Umrüstung der verbleibenden 844 Leuchten wäre mit
Kosten in einer Größenordnung von 430,00 Euro bis 650,00 Euro je nach Leuchttyp
verbunden. Gerechnet mit einem Durchschnitt von 500,00 Euro pro Leuchtstelle
würde eine komplette Umrüstung Kosten in Höhe von 422.000,00 Euro verursachen.
Demgegenüber ständen laut RWE jährliche Einsparungen in einer Größenordnung
von 27.852,00 Euro. Bei diesem Kosten/Nutzenverhältnis scheint eine generelle
Umrüstung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sinnvoll.
Da mit der Thematik des Kommunaleninvestitionsförderungsgesetzes aber auch
noch viele Fragen offen sind, und sich der Förderzeitraum bis 2018 erstreckt, sollten
die hieraus finanzierenden Maßnahmen in Ruhe abgeklärt und sorgfältig erarbeitet
werden. Hierzu wird die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungsrunden eine
entsprechenden Vorlage präsentieren.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung
empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß sich mit dieser Vorgehensweise
einverstanden zu erklären.