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Beschlussvorlage (Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit")

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Datum
06.09.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 203/2007 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit" Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum - 50 13.08.2007 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 203/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 13.08.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit" Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Antrag bei der Bezirksregierung auf Bezuschussung des Mittagessens in den Offenen Ganztagsschulen und in der Wilhelm-Busch-Schule für bedürftige Familien zu stellen. Gleichzeitig wird beschlossen, einen Zuschuss in Höhe von 0,50 € pro Mittagessen für bedürftige Familien, die ihr Kind in einer Offenen Ganztagsschule oder im gebundenen Ganztag der Wilhelm-Busch-Schule angemeldet haben, zu gewähren. Sachdarstellung: 1. Problem Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW hat für diejenigen Kinder und Jugendlichen, die eine offene oder gebundene Ganztagsschule des Primarbereichs oder der Sekundarstufe I besuchen, aber nicht am Mittagessen teilnehmen können, weil ihre Eltern die dafür erforderlichen Finanzmittel nicht aufbringen können, den Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren eingerichtet. Der Landesfonds ist auf 10 Millionen Euro gedeckelt. Sollte dieses Volumen überschritten werden, würde sich die Landesförderung reduzieren. Der Landesfonds soll finanzschwache Eltern motivieren, ihre Kinder in einer Ganztagsschule anzumelden. Daneben ist auch Ziel des Landesfonds, Kinder und Jugendliche an eine gesunde Ernährung heranzuführen, und ein angemessenes Sozialverhalten beim Essen zu fördern. Die Landesregierung wird im ersten Quartal des Jahres 2009 die Umsetzung des Landesfonds auswerten und - auch unter Berücksichtigung von Entwicklungen auf Bundesebene – über die Weiterführung und die weitere Ausgestaltung neu entscheiden. Fördermittel erhalten nur diejenigen, die nach der Förderrichtlinie als bedürftig anzusehen sind. Dies sind in der Regel Kinder und Jugendliche, deren Erziehungsberechtigte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II , Sozilahilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag nach § 6a BundesKindergeldgesetz beziehen oder deren Elternbeiträge beim Besuch der Offenen Ganztagsschule im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe vom zuständigen Jugendamt übernommen werden. Aber auch für Familien in finanziellen Notlagen, deren Einkommen nicht mehr als 10 % über dem maßgeblichen Regelsatz nach SGB II bzw. SGB XII liegt, kann im Ausnahmefall diese Förderung gewährt werden. 2. Lösung Die Landesförderung geht von Kosten für ein Mittagessen in Höhe von 2,50 € aus. Das Land würde hiervon 1 € übernehmen. Die Kommune soll 0,50 € beisteuern, so dass für die bedürftigen Eltern noch ein Eigenanteil von 1 € verbleibt. Bei angenommenen 200 Mahlzeiten pro Jahr bedeutet dies ein Elternanteil von 17 € pro Monat. Auf die Stadt würden pro Jahr pro bedürftiger Familie Kosten in Höhe von 100 € zukommen. Zur Teilnahme am Programm Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ ist ein entsprechender Beschluss des Schulträgers erforderlich. Der Antrag auf Fördermittel des Landes ist bis zum 30.09. eines Jahres bei der Bezirksregierung zu stellen. Nach aktuellem Stand werden z.Z. 571 Schulkinder in der Offenen Ganztagsschule und 125 Kinder im gebundenen Ganztag der Wilhelm-Busch-Schule betreut. Nach grober Schätzung werden etwa 10 % als bedürftig eingestuft. Das sind etwa 70 Fälle. Auf die Stadt Wesseling kämen bei entsprechendem Beschluss jährliche Aufwendungen in Höhe von 7.000 € zu.. Die Verwaltung schlägt vor, gemäß Beschlußentwurf zu entscheiden. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Für dieses Jahr fallen bei entsprechender Beschlussfassung etwa 1.800 € an Kosten an, die im Nachtragshaushalt bereitgestellt werden müssten, es sei denn, dass noch Mittel im laufenden Haushalt bereitstehen, aus denen bedürftigen Kindergartenkindern eine Mahlzeit bezahlt werden soll.