Daten
Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Datum
06.09.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
203/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit"
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
- 50 13.08.2007
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 203/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
13.08.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit"
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Antrag bei der Bezirksregierung auf Bezuschussung
des Mittagessens in den Offenen Ganztagsschulen und in der Wilhelm-Busch-Schule für bedürftige Familien
zu stellen.
Gleichzeitig wird beschlossen, einen Zuschuss in Höhe von 0,50 € pro Mittagessen für bedürftige Familien,
die ihr Kind in einer Offenen Ganztagsschule oder im gebundenen Ganztag der Wilhelm-Busch-Schule
angemeldet haben, zu gewähren.
Sachdarstellung:
1. Problem
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW hat für diejenigen Kinder und Jugendlichen, die eine
offene oder gebundene Ganztagsschule des Primarbereichs oder der Sekundarstufe I besuchen, aber nicht
am Mittagessen teilnehmen können, weil ihre Eltern die dafür erforderlichen Finanzmittel nicht aufbringen
können, den Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren
eingerichtet.
Der Landesfonds ist auf 10 Millionen Euro gedeckelt. Sollte dieses Volumen überschritten werden, würde
sich die Landesförderung reduzieren.
Der Landesfonds soll finanzschwache Eltern motivieren, ihre Kinder in einer Ganztagsschule anzumelden.
Daneben ist auch Ziel des Landesfonds, Kinder und Jugendliche an eine gesunde Ernährung
heranzuführen, und ein angemessenes Sozialverhalten beim Essen zu fördern.
Die Landesregierung wird im ersten Quartal des Jahres 2009 die Umsetzung des Landesfonds auswerten
und - auch unter Berücksichtigung von Entwicklungen auf Bundesebene – über die Weiterführung und die
weitere Ausgestaltung neu entscheiden.
Fördermittel erhalten nur diejenigen, die nach der Förderrichtlinie als bedürftig anzusehen sind. Dies sind in
der Regel Kinder und Jugendliche, deren Erziehungsberechtigte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ,
Sozilahilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag nach § 6a
BundesKindergeldgesetz beziehen oder deren Elternbeiträge beim Besuch der Offenen Ganztagsschule im
Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe vom zuständigen Jugendamt übernommen werden.
Aber auch für Familien in finanziellen Notlagen, deren Einkommen nicht mehr als 10 % über dem
maßgeblichen Regelsatz nach SGB II bzw. SGB XII liegt, kann im Ausnahmefall diese Förderung gewährt
werden.
2. Lösung
Die Landesförderung geht von Kosten für ein Mittagessen in Höhe von 2,50 € aus. Das Land würde hiervon
1 € übernehmen. Die Kommune soll 0,50 € beisteuern, so dass für die bedürftigen Eltern noch ein
Eigenanteil von 1 € verbleibt.
Bei angenommenen 200 Mahlzeiten pro Jahr bedeutet dies ein Elternanteil von 17 € pro Monat.
Auf die Stadt würden pro Jahr pro bedürftiger Familie Kosten in Höhe von 100 € zukommen.
Zur Teilnahme am Programm Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ ist ein entsprechender Beschluss des
Schulträgers erforderlich.
Der Antrag auf Fördermittel des Landes ist bis zum 30.09. eines Jahres bei der Bezirksregierung zu stellen.
Nach aktuellem Stand werden z.Z. 571 Schulkinder in der Offenen Ganztagsschule und 125 Kinder im
gebundenen Ganztag der Wilhelm-Busch-Schule betreut.
Nach grober Schätzung werden etwa 10 % als bedürftig eingestuft. Das sind etwa 70 Fälle.
Auf die Stadt Wesseling kämen bei entsprechendem Beschluss jährliche Aufwendungen in Höhe von
7.000 € zu..
Die Verwaltung schlägt vor, gemäß Beschlußentwurf zu entscheiden.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Für dieses Jahr fallen bei entsprechender Beschlussfassung etwa 1.800 € an Kosten an, die im
Nachtragshaushalt bereitgestellt werden müssten, es sei denn, dass noch Mittel im laufenden Haushalt
bereitstehen, aus denen bedürftigen Kindergartenkindern eine Mahlzeit bezahlt werden soll.