Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
904 kB
Datum
23.12.2015
Erstellt
17.11.15, 18:00
Aktualisiert
17.11.15, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Überblick über die Grabarten entsprechend des Entwurfs der Friedhofssatzung
a) Reihengrabstätten
a1) „klassische“ Reihengrabstätte für Erdbestattung (§ 14 Absatz 1)
a2) Reihengrabstätte für Erdbestattung als anonyme Grabstätte (§ 14 Absatz 4 und 5)
b) Wahlgrabstätten
b1) „klassische“ Wahlgrabstätte für Erdbestattung (§ 15 Absatz 1)
b2) Wahlgrabstätten für Erdbestattung als Rasengrab
b3) Wahlgrabstätten für Erdbestattung in einem gestalteten Wahlgrabfeld
c) Urnenreihengrabstätten
c1) „klassische“ Urnenreihengrabstätte (§ 17 Absatz 2)
c2) Urnenreihengrabstätte als anonyme Grabstätte (§ 17 Absatz 8 i.V. m. § 14 Absatz 4 und 5)
d) Urnenwahlgrabstätten
d1) „klassische“ Urnenwahlgrabstätte (§ 17 Absatz 5)
d2) Urnenwahlgrabstätte als Rasengrab (§ 17 Absatz 6)
d3) Urnenwahlgrabstätte in einem gestalteten Wahlgrabfeld (§ 17 Absatz 6)
d4) Urnenwahlgrabstätte als Baumgrab (§ 17 Absatz 6)
e) Urnengemeinschaftsgräber
e1) Urnengrabstätte im Urnengemeinschaftsgrab ( § 17 Absatz 3)
f) Kindergrabstätten
f1) „klassische“ Kindergrabstätte für Erdbestattung (§ 16)
a) Reihengrabstätten
a1) „klassische“ Reihengrabstätte für Erdbestattung
Kostengünstige Grabart ohne Wahlmöglichkeiten bezgl.
Lage/Verlängerung mit freier Gestaltungsmöglichkeit
-Belegungsmöglichkeit: eine Sargbestattung
-Fortlaufende Vergabe, keine Wahlmöglichkeit bezüglich der Lage
-Die Nutzungszeit entspricht der festgelegten Ruhefrist von 30 Jahren
-Verlängerung nach Ablauf der Ruhefrist nicht möglich
-Anschaffung Grabmal, Herrichtung und Pflege der Grabstätte durch
den Nutzungsberechtigten
-Auf allen Friedhöfen möglich
a2) Reihengrabstätte für Erdbestattung als anonyme Grabstätte
Pflegefreie anonyme Grabart ohne Wahlmöglichkeiten bezgl.
Lage/Verlängerung
-Belegungsmöglichkeit: eine Sargbestattung
-Fortlaufende Vergabe, keine Wahlmöglichkeit bezüglich der Lage
-Ruhefrist 30 Jahre
-Nach Ablauf der Ruhefrist Neubelegung der Grabstätte
-Keine Grabmale
-Pflege der Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung
-Auf dem Friedhof Vettweiß möglich
_______________________________________________________________
b) Wahlgrabstätten
b1) „klassische“ Wahlgrabstätte für Erdbestattung
Familiengrabstätte mit Wahlmöglichkeiten bezgl.
Lage/Verlängerung und freier Gestaltungsmöglichkeit
-Belegungsmöglichkeit: Ein- und Mehrstellige Grabstätten möglich
je Stelle eine Sargbestattung und bis zu zwei Urnenbeisetzungen möglich
-Freie Wahl der Lage im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten
-Die Nutzungszeit entspricht zunächst der festgelegten Ruhefrist von 30 Jahren
-Nach Ablauf der Ruhefrist ist die Verlängerung des Nutzungsrechts
mehrmals möglich
-Anschaffung Grabmal, Herrichtung und Pflege der Grabstätte durch den
Nutzungsberechtigten
-Auf allen Friedhöfen möglich
b2) Wahlgrabstätten für Erdbestattung als Rasengrab
Pflegefreie Grabstätte mit Wahlmöglichkeiten bezgl.
Verlängerung, bis zweistellig als Partnergrab möglich
-Belegungsmöglichkeit: Ein- oder zweistellig, je Stelle eine Sargbestattung möglich
-Eingeschränkte Wahlmöglichkeit, da jeweils immer nur eine Reihe angelegt wird
-Die Nutzungszeit entspricht zunächst der festgelegten Ruhefrist von 30 Jahren
-Nach Ablauf der Ruhefrist ist die Verlängerung des Nutzungsrechts
mehrmals möglich
-Anschaffung Grabmal durch den Nutzungsberechtigten
-Herrichtung und Pflege der Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung
-Grundsätzlich auf fast allen Friedhöfen möglich
-Einrichtung der Reihen ab 2016
Abweichend von der Abbildung rechts sollen die Grabstätten im Gemeindebereich
Vettweiß so angelegt werden, dass das Grabmal in einem schmalen Pflanzstreifen
mit umlaufender Mähkante aufgestellt wird, die Bestattungsfläche wird als
Rasenfläche eingerichtet.
b3) Wahlgrabstätten für Erdbestattung in einem gestalteten
Wahlgrabfeld
Pflegefreie Grabstätte in hochwertig gestalteter Gesamtanlage
mit Wahlmöglichkeiten bezgl. Verlängerung, bis zweistellig als
Partnergrab möglich
-Belegungsmöglichkeit: Je Stelle eine Sargbestattung möglich
-Eingeschränkte Wahlmöglichkeit innerhalb des Wahlgrabfeldes
-Die Nutzungszeit entspricht zunächst der festgelegten Ruhefrist von 30 Jahren
-Nach Ablauf der Ruhefrist ist die Verlängerung des Nutzungsrechts
mehrmals möglich
-Anschaffung Grabmal durch den Nutzungsberechtigten
-Herrichtung und Pflege der Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung
-Grundsätzlich auf mehreren Friedhöfen möglich
-Aufgrund der Herstellungskosten zunächst nur eine Anlage auf dem Friedhof
Vettweiß geplant (kombiniert für Erdbestattung und Urnenbeisetzung)
-Die Einrichtung erfolgt 2016
__________________________________________________________________
c) Urnenreihengrabstätten
c1) „klassische“ Urnenreihengrabstätte
Kostengünstige Grabart ohne Wahlmöglichkeiten bezgl.
Lage/Verlängerung mit freier Gestaltungsmöglichkeit
-Belegungsmöglichkeit: eine Urnenbeisetzung
-Fortlaufende Vergabe, keine Wahlmöglichkeit bezüglich der Lage
-Die Nutzungszeit entspricht der festgelegten Ruhefrist von 30 Jahren
-Nach Ablauf der Ruhefrist ist eine Verlängerung der Nutzungszeit nicht möglich
-Anschaffung Grabmal, Herrichtung und Pflege der Grabstätte durch den
Nutzungsberechtigten
-Auf allen Friedhöfen möglich
c2) Urnenreihengrabstätte als anonyme Grabstätte
Pflegefreie anonyme Grabart ohne Wahlmöglichkeiten bezgl.
Lage/Verlängerung
-Belegungsmöglichkeit: eine Urnenbeisetzung
-Fortlaufende Vergabe, keine Wahlmöglichkeit bezüglich der Lage
-Ruhefrist: 30 Jahren
-Nach Ablauf der Ruhefrist Neubelegung der Grabstätte
-Keine Grabmale
-Pflege der Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung
-Auf dem Friedhof Vettweiß möglich
__________________________________________________________________
d) Urnenwahlgrabstätten
d1) „klassische“ Urnenwahlgrabstätte
Urnengrabstätte mit Wahlmöglichkeiten bezgl.
Lage/Verlängerung und freier Gestaltungsmöglichkeit,
Einrichtung als Partnergrabstätte möglich (zwei Urnen pro
Stelle)
-Belegungsmöglichkeit: Einstelliges Grab, bis zu zwei Urnenbeisetzungen möglich
-Freie Wahl der Lage im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten
-Die Nutzungszeit entspricht zunächst der festgelegten Ruhefrist von 30 Jahren
-Nach Ablauf der Ruhefrist ist die Verlängerung des Nutzungsrechts
mehrmals möglich
-Anschaffung Grabmal, Herrichtung und Pflege der Grabstätte durch
den Nutzungsberechtigten
-Auf allen Friedhöfen möglich
d2) Urnenwahlgrabstätte als Rasengrab
Pflegefreie Urnengrabstätte mit Wahlmöglichkeiten bezgl.
Verlängerung, Einrichtung als Partnergrabstätte möglich (zwei
Urnen pro Stelle)
-Belegungsmöglichkeit: Einstelliges Grab, bis zu zwei Urnenbeisetzungen möglich
-Eingeschränkte Wahlmöglichkeit, da jeweils immer nur eine Reihe angelegt wird
-Die Nutzungszeit entspricht zunächst der festgelegten Ruhefrist von 30 Jahren
-Nach Ablauf der Ruhefrist ist die Verlängerung des Nutzungsrechts
mehrmals möglich
-Anschaffung Grabmal durch den Nutzungsberechtigten
-Herrichtung und Pflege der Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung
-Grundsätzlich auf fast allen Friedhöfen möglich
-Die Einrichtung der Reihen erfolgt ab 2016
Abweichend von der Abbildung rechts sollen die Grabstätten im Gemeindebereich
Vettweiß so angelegt werden, dass das Grabmal in einem schmalen Pflanzstreifen
mit umlaufender Mähkante aufgestellt wird, die Bestattungsfläche wird als
Rasenfläche eingerichtet.
d3) Urnenwahlgrabstätte in einem gestalteten Wahlgrabfeld
Pflegefreie Urnengrabstätte in hochwertig gestalteter
Gesamtanlage mit Wahlmöglichkeiten bezgl. Verlängerung,
Einrichtung als Partnergrabstätte möglich (zwei Urnen pro
Stelle)
-Belegungsmöglichkeit: Einstelliges Grab, bis zu zwei Urnenbeisetzungen möglich
-Eingeschränkte Wahlmöglichkeit innerhalb des Wahlgrabfeldes
-Die Nutzungszeit entspricht zunächst der festgelegten Ruhefrist von 30 Jahren
-Nach Ablauf der Ruhefrist ist die Verlängerung des
Nutzungsrechts mehrmals möglich
-Anschaffung Grabmal durch den Nutzungsberechtigten
-Herrichtung und Pflege der Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung
-Grundsätzlich auf mehreren Friedhöfen möglich
-Aufgrund der Herstellungskosten zunächst nur eine Anlage auf dem Friedhof
Vettweiß geplant (kombiniert für Erdbestattung und Urnenbeisetzung)
-Die Einrichtung erfolgt 2016
d4) Urnenwahlgrabstätte als Baumgrab
Pflegefreie Urnengrabstätte mit Wahlmöglichkeiten bezgl.
Verlängerung, Einrichtung als Partnergrabstätte möglich (zwei
Urnen pro Stelle)
-Belegungsmöglichkeit: Einstelliges Grab, bis zu zwei Urnenbeisetzungen möglich
-Wahlmöglichkeit bezüglich der Lage ist nicht gegeben
-Die Nutzungszeit entspricht zunächst der festgelegten Ruhefrist von 30 Jahren
-Nach Ablauf der Ruhefrist ist die Verlängerung des Nutzungsrechts
mehrmals möglich
-Anschaffung Gedenktafel, Herrichtung und Pflege der Grabstätte durch die
Friedhofsverwaltung
-Anbringung von Namensschildern auf den Gedenktafeln durch die
Friedhofsverwaltung auf Kosten der Nutzungsberechtigten
-Grundsätzlich auf fast allen Friedhöfen möglich
-Für Kelz und Vettweiß bereits ab 2015 verfügbar, weitere Baumgräber werden
2016 eingerichtet
__________________________________________________________________
e) Urnengemeinschaftsgräber
e1) Urnengrabstätte im Urnengemeinschaftsgrab
Kostengünstige pflegefreie Grabart ohne Wahlmöglichkeiten
bezgl. Lage/Verlängerung
-Belegungsmöglichkeit: eine Urnenbeisetzung pro Stelle, die Anzahl der Stellen
richtet sich nach der Größe des Gemeinschaftsgrabes
-Grabstellen werden fortlaufend vergeben, es besteht keine Wahlmöglichkeit
-Ruhefrist 30 Jahren
-Nach Ablauf der Ruhefrist Neubelegung der Stelle
-Ein zentrales Grabmal pro Gemeinschaftsgrab
-Anschaffung Grabmal, Herrichtung und Pflege der Grabstätte durch den
Nutzungsberechtigten
-Grundsätzlich auf mehreren Friedhöfen möglich
-Aufgrund der Herstellungskosten zunächst nur ein Gemeinschaftsgrab auf dem
Friedhof Vettweiß mit ca. 40 Stellen geplant
-Einrichtung erfolgt 2016
__________________________________________________________________
f) Kindergrabstätten
f1) „klassische“ Kindergrabstätte für Erdbestattung
Kindergrabstätte mit Wahlmöglichkeit bezgl. Verlängerung und
freier Gestaltungsmöglichkeit
Belegungsmöglichkeit: Je Grabstätte ein Kindersarg
Eingeschränkte Wahlmöglichkeit aufgrund weniger vorgehaltener Stellen
Die Nutzungszeit entspricht zunächst der festgelegten Ruhefrist von 25 Jahren
-Nach Ablauf der Ruhefrist ist die Verlängerung des Nutzungsrechts mehrmals
möglich
-Anschaffung Grabmal, Herrichtung und Pflege der Grabstätte durch
den Nutzungsberechtigten
-Auf allen Friedhöfen möglich