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Vorlage (Einrichtung eines Themengrabfeldes)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
626 kB
Datum
23.12.2015
Erstellt
17.11.15, 18:00
Aktualisiert
17.11.15, 18:00
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Inhalt der Datei

ANLAGE Einrichtung eines gestalteten Wahlgrabfeldes auf dem Friedhof Vettweiß Der Entwurf der Friedhofssatzung sieht unter Anderem die Einrichtung eines gestalteten Wahlgrabfeldes vor. Durch ein solches Feld, auch als Themengrabfeld (unter Namen wie etwa „Garten der Erinnerung“ o.ä.) bekannt, wird eine zusätzliche Grabart angeboten. Diese Grabart ist ebenso wie Rasen- und Baumgräber für die Angehörigen pflegefrei. Der anliegende Entwurf wurde in der letzten Sitzung des Arbeitskreises Friedhof den Mitgliedern des Arbeitskreises und den Fraktionsvorsitzenden durch Herrn Dipl. Ing. Ebinger vorgestellt. Das Themengrabfeld ist für den Friedhof in Vettweiß geplant. Diese Anlage berührt jedoch nicht nur örtliche Belange im Ortsteil Vettweiß, sie ist vielmehr bedeutsam für das gesamte Friedhofswesen der Gemeinde Vettweiß, was bei dem vorliegenden Entwurf entsprechend berücksichtigt wurde. Es wurde eine großzügige Planung für eine bevorzugte Lage am Ende des Hauptweges in ansprechendem Umfeld gewählt. Rechts des geplanten Feldes befindet sich der Bereich für die Baumgräber, dahinter die Außenhecke und auf der linken Seite ist die Einrichtung eines Friedparks vorgesehen. An diesem Standort passt die geplante Anlage harmonisch ins Gesamtkonzept. Bei der Einrichtung des Feldes ist zu beachten, dass es sich hierbei um eine Anlage handelt, die für einen sehr langen Zeitraum (> 30 Jahre) bestehen wird. Es versteht sich daher von selbst, dass eine umsichtige, gründliche und professionelle Planung und Ausführung notwendig ist, um Anlagen zu schaffen, die von den Nutzern gut angenommen werden und die gleichzeitig die Friedhofsverwaltung in der Pflege der Anlage nicht überfordern. Kosten Die Steigerung der Attraktivität der Friedhöfe durch verschiedene Gestaltungsmaßnahmen, aber insbesondere durch die Einführung neuer Grabarten ist ein zentraler Punkt der Friedhofsentwicklungsplanung. Um die angestrebten Ziele zu erreichen, sind Investitionen unverzichtbar. Mit einer professionellen Planung und Ausführung werden diese Investitionen sich jedoch auszahlen. Die Kostenschätzung für die Einrichtung des Themengrabfeldes liegen (abhängig von der Ausführung) bei etwa 25.000,-- € bis 30.000,-- €. Hierzu ist zu beachten, dass dies eine Investition darstellt, die lediglich anteilig im Rahmen der kalkulatorischen Abschreibung in den Gebührenhaushalt fließt. Die zusätzliche Abschreibung einer Anschaffung in Höhe von 30.000,-- über 50 Jahre beträgt 600,-- € jährlich. Eine solche Kostensteigerung wird sich nicht spürbar auf die Gebühren auswirken. Bei jährlichen Gesamtkostenkosten von ca. 140.000,--€ im Friedhofsbereich macht eine Steigerug von 600,--€ gerade einmal 0,429% der Gesamtkosten aus. Gebühren Grabstätten, die für die Angehörigen pflegefrei sind, werden von der Friedhofsverwaltung hergerichtet und unterhalten. Da der Friedhofsverwaltung ein höherer Aufwand entsteht, als bei Grabstätten, die durch die Angehörigen gepflegt werden, sind für diese Grabstätten auch entsprechend höhere Gebühren zu entrichten. Der unterschiedliche Pflegeaufwand, den die Gemeinde bei den verschiedenen Grabarten hat, fließt über die Äquivalenzziffernberechnung in die Gebühr mit ein, die für das Nutzungsrecht an einer solchen Grabstätte zu zahlen ist. Die Grabart „Wahlgrabstätte im gestalteten Wahlgrabfeld“ hat den höchsten Gebührensatz, da hier der Pflegeaufwand der Gemeinde am höchsten ist (siehe Erläuterungen zur Gebührenkalkulation). Bild 1 und 2: Beispielbilder aus gestalteten Wahlgrabfeldern. Im Hintergrund eine Bepflanzung mit Stauden, Gräsern und Sträuchern, im Vordergrund Bodendecker. Der Entwurf für den Friedhof Vettweiß besteht aus einem kreuzförmig angeordneten Wegesystem mit vier umliegenden Feldern. Diese vier Felder werden in der Gestaltung den Beispielbildern ähneln. Im inneren Bereich der Felder sind Sträucher, Gräser und Stauden vorgesehen, im Randbereich (Bodendecker) liegen bzw. stehen die Grabmale. Dort wo Urnengräber angeordnet sind, ist auch die Bestattungsfläche in diesem Randbereich. An den beiden Außenseiten des Feldes sind Plätze für Sargbestattungen vorgesehen, hier liegt die Bestattungsfläche anders als bei den Urnengräbern im Rasen, nur das Grabmal steht im bepflanzten Bereich. Bild 3: Beispiel für einen Bankplatz. Im Entwurf sind zwei Bankplätze vorgesehen. Bild 4: Beispiel für eine jahreszeitlich wechselnde Bepflanzung in kleinen Teilbereichen. Im Entwurf vorgesehen links und rechts des Weges kurz vor dem zweiten Bankplatz. Der Entwurf sieht außerdem die Öffnung der Hecke zum Baumgrabfeld vor, damit der Besucher vom Themengrabfeld aus auch das angrenzende Baumgrabfeld erreichen kann.