Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
626 kB
Datum
23.12.2015
Erstellt
17.11.15, 18:00
Aktualisiert
17.11.15, 18:00
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ANLAGE
Einrichtung eines gestalteten Wahlgrabfeldes auf dem Friedhof Vettweiß
Der Entwurf der Friedhofssatzung sieht unter Anderem die Einrichtung eines gestalteten
Wahlgrabfeldes vor. Durch ein solches Feld, auch als Themengrabfeld (unter Namen wie etwa
„Garten der Erinnerung“ o.ä.) bekannt, wird eine zusätzliche Grabart angeboten. Diese Grabart ist
ebenso wie Rasen- und Baumgräber für die Angehörigen pflegefrei. Der anliegende Entwurf wurde in
der letzten Sitzung des Arbeitskreises Friedhof den Mitgliedern des Arbeitskreises und den
Fraktionsvorsitzenden durch Herrn Dipl. Ing. Ebinger vorgestellt.
Das Themengrabfeld ist für den Friedhof in Vettweiß geplant. Diese Anlage berührt jedoch nicht nur
örtliche Belange im Ortsteil Vettweiß, sie ist vielmehr bedeutsam für das gesamte Friedhofswesen der
Gemeinde Vettweiß, was bei dem vorliegenden Entwurf entsprechend berücksichtigt wurde. Es wurde
eine großzügige Planung für eine bevorzugte Lage am Ende des Hauptweges in ansprechendem
Umfeld gewählt. Rechts des geplanten Feldes befindet sich der Bereich für die Baumgräber, dahinter
die Außenhecke und auf der linken Seite ist die Einrichtung eines Friedparks vorgesehen. An diesem
Standort passt die geplante Anlage harmonisch ins Gesamtkonzept.
Bei der Einrichtung des Feldes ist zu beachten, dass es sich hierbei um eine Anlage handelt, die für
einen sehr langen Zeitraum (> 30 Jahre) bestehen wird. Es versteht sich daher von selbst, dass eine
umsichtige, gründliche und professionelle Planung und Ausführung notwendig ist, um Anlagen zu
schaffen, die von den Nutzern gut angenommen werden und die gleichzeitig die Friedhofsverwaltung
in der Pflege der Anlage nicht überfordern.
Kosten
Die Steigerung der Attraktivität der Friedhöfe durch verschiedene Gestaltungsmaßnahmen, aber
insbesondere durch die Einführung neuer Grabarten ist ein zentraler Punkt der
Friedhofsentwicklungsplanung. Um die angestrebten Ziele zu erreichen, sind Investitionen
unverzichtbar. Mit einer professionellen Planung und Ausführung werden diese Investitionen sich
jedoch auszahlen.
Die Kostenschätzung für die Einrichtung des Themengrabfeldes liegen (abhängig von der Ausführung)
bei etwa 25.000,-- € bis 30.000,-- €. Hierzu ist zu beachten, dass dies eine Investition darstellt, die
lediglich anteilig im Rahmen der kalkulatorischen Abschreibung in den Gebührenhaushalt fließt. Die
zusätzliche Abschreibung einer Anschaffung in Höhe von 30.000,-- über 50 Jahre beträgt 600,-- €
jährlich. Eine solche Kostensteigerung wird sich nicht spürbar auf die Gebühren auswirken. Bei
jährlichen Gesamtkostenkosten von ca. 140.000,--€ im Friedhofsbereich macht eine Steigerug von
600,--€ gerade einmal 0,429% der Gesamtkosten aus.
Gebühren
Grabstätten, die für die Angehörigen pflegefrei sind, werden von der Friedhofsverwaltung hergerichtet
und unterhalten. Da der Friedhofsverwaltung ein höherer Aufwand entsteht, als bei Grabstätten, die
durch die Angehörigen gepflegt werden, sind für diese Grabstätten auch entsprechend höhere
Gebühren zu entrichten.
Der unterschiedliche Pflegeaufwand, den die Gemeinde bei den verschiedenen Grabarten hat, fließt
über die Äquivalenzziffernberechnung in die Gebühr mit ein, die für das Nutzungsrecht an einer
solchen Grabstätte zu zahlen ist. Die Grabart „Wahlgrabstätte im gestalteten Wahlgrabfeld“ hat den
höchsten Gebührensatz, da hier der Pflegeaufwand der Gemeinde am höchsten ist (siehe
Erläuterungen zur Gebührenkalkulation).
Bild 1 und 2:
Beispielbilder aus gestalteten Wahlgrabfeldern.
Im Hintergrund eine Bepflanzung mit Stauden,
Gräsern und Sträuchern, im Vordergrund
Bodendecker.
Der Entwurf für den Friedhof Vettweiß besteht
aus
einem
kreuzförmig
angeordneten
Wegesystem mit vier umliegenden Feldern.
Diese vier Felder werden in der Gestaltung den
Beispielbildern ähneln. Im inneren Bereich der
Felder sind Sträucher, Gräser und Stauden
vorgesehen, im Randbereich (Bodendecker)
liegen bzw. stehen die Grabmale.
Dort wo Urnengräber angeordnet sind, ist auch
die Bestattungsfläche in diesem Randbereich. An
den beiden Außenseiten des Feldes sind Plätze
für Sargbestattungen vorgesehen, hier liegt die
Bestattungsfläche
anders
als
bei
den
Urnengräbern im Rasen, nur das Grabmal steht
im bepflanzten Bereich.
Bild 3: Beispiel für einen Bankplatz. Im Entwurf
sind zwei Bankplätze vorgesehen.
Bild 4: Beispiel für eine jahreszeitlich wechselnde
Bepflanzung in kleinen Teilbereichen. Im Entwurf
vorgesehen links und rechts des Weges kurz vor
dem zweiten Bankplatz.
Der Entwurf sieht außerdem die Öffnung der
Hecke zum Baumgrabfeld vor, damit der
Besucher vom Themengrabfeld aus auch das
angrenzende Baumgrabfeld erreichen kann.