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Vorlage (Fertigstellung der Straße "Am Wolfsgraben" in der Ortslage Soller hier: Einzelfallsatzung und Fertigstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
111 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
17.11.15, 18:00
Aktualisiert
17.11.15, 18:00
Vorlage (Fertigstellung der Straße "Am Wolfsgraben" in der Ortslage Soller
hier: Einzelfallsatzung und Fertigstellungsbeschluss)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 22.10.2015 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-87/2015 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 26.11.2015 Gemeinderat am 10.12.2015 - öffentlich - Fertigstellung der Straße "Am Wolfsgraben" in der Ortslage Soller hier: Einzelfallsatzung und Fertigstellungsbeschluss Begründung: Die Erschließungsanlage „Am Wolfsgraben“ in der Ortslage Soller wurde in diesem Jahr endgültig ausgebaut. Diese weicht jedoch von den in § 8 Abs. 1 b) der zur Zeit gültigen Erschließungsbeitragssatzung vom 04.11.1987 aufgeführten Herstellungsmerkmalen für eine endgültig hergestellte Straße ab. Abweichungen von satzungsmäßigen Herstellungsmerkmalen sind gemäß § 8 Abs. 3 der o.g. Erschließungsbeitragssatzung durch Erlass einer Einzelfallsatzung anzupassen. Die o.g. Erschließungsanlage ist im Bereich zwischen der Gangolfusstraße und der Bachstraße ohne die Herstellung beidseitiger Gehwege, jedoch mit der Herstellung eines einseitigen Gehweges sowie eines einseitigen Mehrzweckstreifens endgültig hergestellt worden. Im Bereich ab Bachstraße bis zum Ende der räumlichen Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Soller ist die Erschließungsanlage ohne die Herstellung beidseitiger Gehwege, jedoch mit der Herstellung eines einseitigen Mehrzweckstreifens endgültig hergestellt worden. Gleichzeitig wird festgestellt, dass die o.g. Erschließungsanlage „Am Wolfsgraben“ in ihrem derzeit in der Örtlichkeit vorhandenen Ausbauzustand endgültig fertig gestellt ist. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die „Satzung über die Festlegung der Herstellungsmerkmale für die Straße „Am Wolfsgraben““ zu erlassen. Des weiteren soll festgestellt werden, dass die Erschließungsanlage „Am Wolfsgraben“ in der heute in der Örtlichkeit vorhandenen Form gemäß § 8 der Erschließungsbeitragssatzung vom 04.11.1987 in Verbindung mit der Satzung über die Festlegung der Herstellungsmerkmale für die Straße „Am Wolfsgraben“ endgültig fertiggestellt ist. Auswirkungen auf den Haushalt: keine