Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
111 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
17.11.15, 18:00
Aktualisiert
17.11.15, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 22.10.2015
Fachbereich: III
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-87/2015
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 26.11.2015
Gemeinderat am 10.12.2015
- öffentlich -
Fertigstellung der Straße "Am Wolfsgraben" in der Ortslage Soller
hier: Einzelfallsatzung und Fertigstellungsbeschluss
Begründung:
Die Erschließungsanlage „Am Wolfsgraben“ in der Ortslage Soller wurde in diesem
Jahr endgültig ausgebaut. Diese weicht jedoch von den in § 8 Abs. 1 b) der zur Zeit
gültigen Erschließungsbeitragssatzung vom 04.11.1987 aufgeführten
Herstellungsmerkmalen für eine endgültig hergestellte Straße ab. Abweichungen von
satzungsmäßigen Herstellungsmerkmalen sind gemäß § 8 Abs. 3 der o.g.
Erschließungsbeitragssatzung durch Erlass einer Einzelfallsatzung anzupassen. Die
o.g. Erschließungsanlage ist im Bereich zwischen der Gangolfusstraße und der
Bachstraße ohne die Herstellung beidseitiger Gehwege, jedoch mit der Herstellung
eines einseitigen Gehweges sowie eines einseitigen Mehrzweckstreifens endgültig
hergestellt worden. Im Bereich ab Bachstraße bis zum Ende der räumlichen Grenze
des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Soller ist die Erschließungsanlage ohne
die Herstellung beidseitiger Gehwege, jedoch mit der Herstellung eines einseitigen
Mehrzweckstreifens endgültig hergestellt worden.
Gleichzeitig wird festgestellt, dass die o.g. Erschließungsanlage „Am Wolfsgraben“ in
ihrem derzeit in der Örtlichkeit vorhandenen Ausbauzustand endgültig fertig gestellt
ist.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die „Satzung über die
Festlegung der Herstellungsmerkmale für die Straße „Am Wolfsgraben““ zu erlassen.
Des weiteren soll festgestellt werden, dass die Erschließungsanlage „Am
Wolfsgraben“ in der heute in der Örtlichkeit vorhandenen Form gemäß § 8 der
Erschließungsbeitragssatzung vom 04.11.1987 in Verbindung mit der Satzung über
die Festlegung der Herstellungsmerkmale für die Straße „Am Wolfsgraben“ endgültig
fertiggestellt ist.
Auswirkungen auf den Haushalt:
keine