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Vorlage (Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß hier: Erstellung der Leistungsbeschreibung zur europaweiten Ausschreibung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
127 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
17.11.15, 18:00
Aktualisiert
17.11.15, 18:00
Vorlage (Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß
hier: Erstellung der Leistungsbeschreibung zur europaweiten Ausschreibung) Vorlage (Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß
hier: Erstellung der Leistungsbeschreibung zur europaweiten Ausschreibung) Vorlage (Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß
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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 27.10.2015 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-88/2015 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 26.11.2015 Gemeinderat am 10.12.2015 - öffentlich - Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß hier: Erstellung der Leistungsbeschreibung zur europaweiten Ausschreibung Begründung: In seiner Sitzung vom 03.09.2015 hat der Gemeinderat beschlossen, die Entsorgungsdienstleistung in der Gemeinde Vettweiß zum 01.01.2017 neu auszuschrieben (V-64/2015). Bei der Durchführung der Ausschreibung wird die Gemeinde Vettweiß durch die Kommunalagentur NRW beratend unterstützt. Zur Erstellung der Leistungsbeschreibung ist es notwendig, vorher gewisse "Eckpunkte" festzulegen, z.B. welche Änderungen im Gegensatz zum bisherigen Abfuhrsystem zukünftig eingeführt werden sollen oder auf wie viele Jahre der neue Entsorgungsvertrag festgeschrieben sein soll. Die Kommunalagentur NRW empfiehlt aus Ihrer Erfahrung, den neuen Entsorgungsvertrag ebenso wie den bisherigen Vertrag auf 8 Jahre festzuschreiben. Eine kürzere Vertragsdauer (z.B. 5 Jahre) hat erfahrungsgemäß schlechtere Ausschreibungsergebnisse zur Folge. Des Weiteren empfiehlt die Kommunalagentur NRW dringend, weder Nebenangebote zuzulassen noch alternative Leistungen abzufragen, da in solchen Fällen spätere Streitigkeiten vor der Vergabekammer fast vorprogrammiert seien. Die Leistungsbeschreibung sollte so aufgebaut sein, dass alle Leistungen, die als wichtig angesehen werden, genau beschrieben sind und alle weniger wichtigen nur allgemein gefordert werden. An das Entsorgungsunternehmen sollen Anforderungen gestellt werden hinsichtlich der Fachkunde, der Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit, um sicherzustellen, dass die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß auch weiterhin auf dem gewohnten Niveau durchgeführt wird. Als einziges Zuschlagskriterium wird der Preis empfohlen, Anforderungen an das Unternehmen (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) sollten ja bereits als Mindestkriterien gefordert sein und dürfen dann bei der Wertung nicht nochmals verwendet werden. Es wird vorgeschlagen am Abfuhrsystem die folgenden Änderungen ab 2017 einzuführen und in der Leistungsbeschreibung entsprechend zu berücksichtigen. Restmüll -Keine ÄnderungenBioabfall: Im Januar (zusammen mit der Weihnachtsbaumabholung), im Frühjahr und im Herbst finden jeweils Grünschnittsammlungen statt. Diese Sammlungen beschränken sich auf gebündelten Strauch- und Heckenschnitt. Es muss sich also um Material handeln, welches sich auch bündeln lässt. Immer wieder werden jedoch Anfragen an die Abfallberatung gerichtet, auf welchem Wege die Bürger den im Sommer häufiger anfallenden Rasenschnitt entsorgen können, wenn dafür das Volumen der Biotonne bei einer 14-tägigen Abfuhr nicht ausreicht. Gleichgelagerte Anfragen kommen außerdem regelmäßig bezüglich der Entsorgung von Vertikutiergut, Laub und Heckenschnitt, der nicht bündelbar ist. Um auch für diese Fragen im Rahmen der kommunalen Abfallentsorgung eine Lösung zu schaffen, wird vorgeschlagen, ab dem Jahr 2017 den Abfuhr-Rhythmus der Biotonne anzupassen. In den Monaten April-November soll die Biotonne wöchentlich geleert werden, in den Monaten Dezember bis März alle drei Wochen. Hierdurch können Mehrmengen beim Grünabfall im Rahmen der Bioabfuhr miterfasst werden. Durch diese Änderung hätte man zukünftig 40 Entleerungen der Biotonne statt bisher 26. Wie sich eine solche Änderung des Abfuhr-Rhythmus im Rahmen der Ausschreibung auf das Ergebnis und somit letztlich auf die Abfallgebühren auswirkt, lässt sich nicht genau bestimmen. Um dennoch wenigstens eine grobe Aussage treffen zu können, wurde beim derzeitigen Abfuhrunternehmen angefragt, mit welchen zusätzlichen Kosten zu rechnen sei, wenn die Gemeinde Vettweiß zum jetzigen Zeitpunkt den LeerungsRhythmus der Biotonne wie oben beschrieben abändern würde. Laut Abfuhrunternehmen wäre hierfür mit zusätzlichen Kosten von etwa 20.000 € jährlich zu rechnen. Zusätzliche Kosten von 20.000 € würden in der Gebührenkalkulation 2016 dazu führen, dass jeder Anschlusspflichtige 5,95 € jährlich (pro Restabfallgefäß) mehr zahlen müsste. Systemänderungen in einem bestehenden Vertrag können jedoch nicht 1:1 auf ein zu erwartendes Ausschreibungsergebnis übertragen werden. Aus einem bestehenden Vertrag heraus ist eher mit einer größeren Kostensteigerung zu rechnen, als bei einer Änderung des Systems im Rahmen einer Ausschreibung. Würde man dennoch von einer Kostensteigerung in der oben genannten Größenordnung ausgehen, lässt sich zumindest die Aussage treffen, dass allein durch die Änderung des Abfuhr-Rhythmus bei der Biotonne kein großer Gebührensprung zu erwarten ist. Grünschnittsammlung -keine Änderungen- Altpapier: -keine Änderung am SammelsystemDie Sammlung soll weiterhin durch Pressfahrzeuge mit Unterstützung durch die Ortsvereine durchgeführt werden. Bezüglich der Verwertung des Altpapiers ist folgende Änderung in der Ausschreibung zu berücksichtigen: Sammlung und Transport der im Gemeindegebiet anfallenden Abfälle liegt in der Zuständigkeit der Gemeinde, Verwertung und Beseitigung liegt in der Zuständigkeit des Kreises Düren. Der Kreis hat diese Aufgaben zum 01.01.2005 vollumfänglich auf den Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) übertragen. Im Jahr 2003 war die Aufgabe der Verwertung von Papier und Pappe vom Kreis Düren auf die Gemeinde Vettweiß übertragen worden. Diese Übertragung hat der ZEW als jetzt zuständiger öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger mit Wirkung ab 01.01.2017 widerrufen. Bisher wurde das Altpapier vom Abfuhrunternehmen verwertet, die Verkaufserlöse wurden entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen monatlich an die Gemeinde weitergeleitet. Der ZEW wird zukünftig die Verwertung des Altpapiers selbst übernehmen und die Verkaufserlöse an die Gemeinde weiterleiten. Elektroschrott und Sperrmüllsammlung: -Keine ÄnderungenSchadstoffe und Gelbe Tonne: Die Schadstoffentsorgung wurde dem Zweckverband Entsorgungsregion West übertragen, ist demnach nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die Abfuhr der Gelben Tonne ist ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung, da dies nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger, sondern im Zuständigkeitsbereich des Dualen Systems liegt. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung damit zu beauftragen, die oben beschriebene Änderung beim Abfuhr-Rhythmus der Biotonne bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Die Änderung bezüglich der Verwertung des Altpapiers wird zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Haushalt: