Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
127 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
17.11.15, 18:00
Aktualisiert
17.11.15, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 27.10.2015
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-88/2015
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 26.11.2015
Gemeinderat am 10.12.2015
- öffentlich -
Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß
hier: Erstellung der Leistungsbeschreibung zur europaweiten Ausschreibung
Begründung:
In seiner Sitzung vom 03.09.2015 hat der Gemeinderat beschlossen, die
Entsorgungsdienstleistung in der Gemeinde Vettweiß zum 01.01.2017 neu
auszuschrieben (V-64/2015). Bei der Durchführung der Ausschreibung wird die
Gemeinde Vettweiß durch die Kommunalagentur NRW beratend unterstützt.
Zur Erstellung der Leistungsbeschreibung ist es notwendig, vorher gewisse
"Eckpunkte" festzulegen, z.B. welche Änderungen im Gegensatz zum bisherigen
Abfuhrsystem zukünftig eingeführt werden sollen oder auf wie viele Jahre der neue
Entsorgungsvertrag festgeschrieben sein soll.
Die Kommunalagentur NRW empfiehlt aus Ihrer Erfahrung, den neuen
Entsorgungsvertrag ebenso wie den bisherigen Vertrag auf 8 Jahre festzuschreiben.
Eine kürzere Vertragsdauer (z.B. 5 Jahre) hat erfahrungsgemäß schlechtere
Ausschreibungsergebnisse zur Folge.
Des Weiteren empfiehlt die Kommunalagentur NRW dringend, weder
Nebenangebote zuzulassen noch alternative Leistungen abzufragen, da in solchen
Fällen spätere Streitigkeiten vor der Vergabekammer fast vorprogrammiert seien. Die
Leistungsbeschreibung sollte so aufgebaut sein, dass alle Leistungen, die als wichtig
angesehen werden, genau beschrieben sind und alle weniger wichtigen nur
allgemein gefordert werden.
An das Entsorgungsunternehmen sollen Anforderungen gestellt werden hinsichtlich
der Fachkunde, der Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit, um sicherzustellen,
dass die Abfallentsorgung in der Gemeinde Vettweiß auch weiterhin auf dem
gewohnten Niveau durchgeführt wird.
Als einziges Zuschlagskriterium wird der Preis empfohlen, Anforderungen an das
Unternehmen (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) sollten ja bereits als
Mindestkriterien gefordert sein und dürfen dann bei der Wertung nicht nochmals
verwendet werden.
Es wird vorgeschlagen am Abfuhrsystem die folgenden Änderungen ab 2017
einzuführen und in der Leistungsbeschreibung entsprechend zu berücksichtigen.
Restmüll
-Keine ÄnderungenBioabfall:
Im Januar (zusammen mit der Weihnachtsbaumabholung), im Frühjahr und im
Herbst finden jeweils Grünschnittsammlungen statt. Diese Sammlungen
beschränken sich auf gebündelten Strauch- und Heckenschnitt. Es muss sich also
um Material handeln, welches sich auch bündeln lässt.
Immer wieder werden jedoch Anfragen an die Abfallberatung gerichtet, auf welchem
Wege die Bürger den im Sommer häufiger anfallenden Rasenschnitt entsorgen
können, wenn dafür das Volumen der Biotonne bei einer 14-tägigen Abfuhr nicht
ausreicht. Gleichgelagerte Anfragen kommen außerdem regelmäßig bezüglich der
Entsorgung von Vertikutiergut, Laub und Heckenschnitt, der nicht bündelbar ist.
Um auch für diese Fragen im Rahmen der kommunalen Abfallentsorgung eine
Lösung zu schaffen, wird vorgeschlagen, ab dem Jahr 2017 den Abfuhr-Rhythmus
der Biotonne anzupassen. In den Monaten April-November soll die Biotonne
wöchentlich geleert werden, in den Monaten Dezember bis März alle drei Wochen.
Hierdurch können Mehrmengen beim Grünabfall im Rahmen der Bioabfuhr miterfasst
werden.
Durch diese Änderung hätte man zukünftig 40 Entleerungen der Biotonne statt bisher
26. Wie sich eine solche Änderung des Abfuhr-Rhythmus im Rahmen der
Ausschreibung auf das Ergebnis und somit letztlich auf die Abfallgebühren auswirkt,
lässt sich nicht genau bestimmen.
Um dennoch wenigstens eine grobe Aussage treffen zu können, wurde beim
derzeitigen Abfuhrunternehmen angefragt, mit welchen zusätzlichen Kosten zu
rechnen sei, wenn die Gemeinde Vettweiß zum jetzigen Zeitpunkt den LeerungsRhythmus der Biotonne wie oben beschrieben abändern würde. Laut
Abfuhrunternehmen wäre hierfür mit zusätzlichen Kosten von etwa 20.000 € jährlich
zu rechnen.
Zusätzliche Kosten von 20.000 € würden in der Gebührenkalkulation 2016 dazu
führen, dass jeder Anschlusspflichtige 5,95 € jährlich (pro Restabfallgefäß) mehr
zahlen müsste. Systemänderungen in einem bestehenden Vertrag können jedoch
nicht 1:1 auf ein zu erwartendes Ausschreibungsergebnis übertragen werden. Aus
einem bestehenden Vertrag heraus ist eher mit einer größeren Kostensteigerung zu
rechnen, als bei einer Änderung des Systems im Rahmen einer Ausschreibung.
Würde man dennoch von einer Kostensteigerung in der oben genannten
Größenordnung ausgehen, lässt sich zumindest die Aussage treffen, dass allein
durch die Änderung des Abfuhr-Rhythmus bei der Biotonne kein großer
Gebührensprung zu erwarten ist.
Grünschnittsammlung
-keine Änderungen-
Altpapier:
-keine Änderung am SammelsystemDie Sammlung soll weiterhin durch Pressfahrzeuge mit Unterstützung durch die
Ortsvereine durchgeführt werden.
Bezüglich der Verwertung des Altpapiers ist folgende Änderung in der Ausschreibung
zu berücksichtigen:
Sammlung und Transport der im Gemeindegebiet anfallenden Abfälle liegt in der
Zuständigkeit der Gemeinde, Verwertung und Beseitigung liegt in der Zuständigkeit
des Kreises Düren. Der Kreis hat diese Aufgaben zum 01.01.2005 vollumfänglich auf
den Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) übertragen.
Im Jahr 2003 war die Aufgabe der Verwertung von Papier und Pappe vom Kreis
Düren auf die Gemeinde Vettweiß übertragen worden. Diese Übertragung hat der
ZEW als jetzt zuständiger öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger mit Wirkung ab
01.01.2017 widerrufen.
Bisher wurde das Altpapier vom Abfuhrunternehmen verwertet, die Verkaufserlöse
wurden entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen monatlich an die Gemeinde
weitergeleitet. Der ZEW wird zukünftig die Verwertung des Altpapiers selbst
übernehmen und die Verkaufserlöse an die Gemeinde weiterleiten.
Elektroschrott und Sperrmüllsammlung:
-Keine ÄnderungenSchadstoffe und Gelbe Tonne: Die Schadstoffentsorgung wurde dem
Zweckverband Entsorgungsregion West übertragen, ist demnach nicht Gegenstand
der Ausschreibung. Die Abfuhr der Gelben Tonne ist ebenfalls nicht Gegenstand der
Ausschreibung, da dies nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde als öffentlich
rechtlicher Entsorgungsträger, sondern im Zuständigkeitsbereich des Dualen
Systems liegt.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung damit zu
beauftragen, die oben beschriebene Änderung beim Abfuhr-Rhythmus der Biotonne
bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Die Änderung
bezüglich der Verwertung des Altpapiers wird zur Kenntnis genommen.
Auswirkungen auf den Haushalt: