Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
176 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
17.11.15, 18:00
Aktualisiert
17.11.15, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 27.10.2015
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-96/2015
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 26.11.2015
Gemeinderat am 10.12.2015
- öffentlich -
Gebührenkalkulation Straßenreinigung und Winterdienst für das Jahr 2016
Begründung:
1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten
Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung
durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. §
6, Absatz 2 KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten.
Bei den meisten Positionen wurde ein Mittelwert der letzten 3 Jahre gebildet, der dann als
Ansatz für die Kalkulation genommen wurde. Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 15%
der Personalkosten.
Von den ermittelten Gesamtkosten (beim Winterdienst abzgl. der Kosten für Winterdienst auf
Gemeindestraßen) wurde bei beiden Bereichen der Allgemeinanteil in Höhe von 10% der
Gesamtkosten abgezogen. Dieser Anteil stellt den auf die Interessen der Allgemeinheit
entfallenden Anteil an Straßenreinigung und Winterdienst dar und ist aus allgemeinen
Haushaltsmitteln zu finanzieren.
Straßenreinigung
Die Berechnung der Kosten für die Straßenreinigung durch die beauftragte Fa. Poensgen ist
aus der Anlage ersichtlich. Da in den vergangenen Jahren meist im Winter einige
Kehrtermine ausfielen und nicht berechnet wurden, wird in der Kalkulation vom
Durchschnittswert der letzten 3 Jahre ausgegangen.
Winterdienst
Der bei der Kalkulation verwendete Mittelwert aus den letzten 3 Jahren ist gerade im Bereich
der Personalkosten sicherlich der geeignete Wert. Mehrkosten, die im Bereich Winterdienst
bei längeren Wintern entstehen, lassen sich jedoch nicht voraussehen oder in die Kalkulation
einplanen, und können daher nur über den Gebührenausgleich aufgefangen werden. Für die
Positionen im Bereich Winterdienst wurde anders als in anderen Gebührenkalkulationen ein
Mittelwert der letzten 5 Jahre gebildet, damit Jahre, in denen bedingt durch mehr
Winterdienst auch außergewöhnlich mehr Kosten anfallen (wie zuletzt 2010), nicht zu stark
ins Gewicht fallen.
2)
Kalkulation der Gebühren
Straßenreinigung
Im Bereich Straßenreinigung wurde eine Gewichtung (Äquivalenzziffernberechnung) der
Strecken vorgenommen, um die unterschiedlichen Gebührensätze für die Reinigung örtlicher
bzw. überörtlicher Straßen zu errechnen. Damit ist der Tatsache Rechnung getragen, dass
auf örtlichen Straßen im Gegensatz zu den überörtlichen Straßen die Verschmutzung mehr
durch den Anlieger selbst als durch den sonstigen Verkehr verursacht wird.
Durch etwas erhöhte Gesamtkosten und die Tatsache, dass die Rücklage größtenteils
aufgelöst ist, ergeben sich im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegene Gebührensätze.
Straßenreinigung pro m Straßenfront auf örtlichen Straßen
Straßenreinigung pro m Straßenfront auf überörtlichen Straßen
0,61 Euro (2015 = 0,55 €)
0,58 Euro (2015 = 0,53 €)
Winterdienst
Im Bereich Winterdienst werden die Gesamtkosten entsprechend der Strecken prozentual
aufgeteilt auf Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen (53,39% der Gesamtstrecke)
und Winterdienst auf Anliegerstraßen (46,61% der Gesamtstrecke).
Der Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen ist nicht durch den Gebührenzahler
sondern aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren.
Die verbleibenden Kosten für den Winterdienst auf Anliegerstraßen sind auf die Anlieger
beiderseits der Straßen zu verteilen, daher ist bei der Errechnung des Gebührensatzes nicht
die tatsächliche Strecke, sondern die zweifache Strecke als Divisor eingesetzt.
Da die Unterdeckung aus Vorjahren mit dem Abschluss 2014 ausgeglichen werden konnte
und darüber hinaus eine Überdeckung aus 2014 gebührenmindernd eingebracht werden
kann, ergibt sich für 2016 für den Winterdienst ein Gebührensatz in Höhe von 1,02 Euro
(2015 = 1,49 €) je Meter Straßenfront auf Anliegerstraßen. Der Gebührensatz liegt damit
etwa wieder auf dem Niveau des Jahres 2014.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Kalkulation zu
beschließen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Der Allgemeinanteil in Höhe von 10% der
Gesamtkosten ist aus allgemeinen
Haushaltsmitteln zu finanzieren. Für den Bereich Straßenreinigung wird mit voraussichtlichen
Kosten in Höhe von 734,31 € (Kalkulation 2015=717,42€) gerechnet, für den Bereich
Winterdienst wird mit Kosten in Höhe von 3.196,26 € (2015=4.427,01€) gerechnet.
Die Kosten für den Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen sind ebenfalls aus
allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Im Jahr 2016 wird dieser Anteil voraussichtlich
24.595,98 € (Kalkulation 2015 = 28.826,17 Euro) betragen.
Darüber hinaus hat die vorliegende Gebührenkalkulation keine Auswirkungen auf den
Haushalt, ansatzfähige Kosten werden durch Gebühreneinnahmen gedeckt.