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Vorlage (Antrag der BI Fraktion vom 09.06.2015; hier: Einholung von Crefo-Auskünften)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
51 kB
Datum
03.09.2015
Erstellt
10.08.15, 14:05
Aktualisiert
10.08.15, 14:05
Vorlage (Antrag der BI Fraktion vom 09.06.2015;
hier: Einholung von Crefo-Auskünften)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 07.08.2015 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-69/2015 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 20.08.2015 Gemeinderat am 03.09.2015 - öffentlich - Antrag der BI Fraktion vom 09.06.2015; hier: Einholung von Crefo-Auskünften Begründung: Mit Schreiben vom 09.06.2015 beantragt die BI Fraktion, dass generell vor Geschäftsbeziehungen mit Gewerbetreibenden eine sogenannte Crefo-Auskunft eingeholt wird. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Seitens der Verwaltung bleibt festzustellen, dass bei der großen Anzahl von Geschäftsbeziehungen, die die Gemeinde mit Firmen unterhält, eine generelle Abfrage zeitlich und personell nicht zu leisten ist. Sollte sich die Abfrage auf die Neuansiedlung von Gewerbetreibenden begrenzen, so ist fraglich, ob eine Crefo-Auskunft hier das richtige Instrument ist, da diese sich lediglich auf Auskünfte über Mitglieder bezieht und dies zudem mit Kosten verbunden ist. Bisher hat die Verwaltung sich auch über Bewerber für den Erwerb eines Gewerbegrundstückes kundig gemacht. Die Verwaltung hat außerdem andere Möglichkeiten an Auskünfte mit mehr Informationsgehalt und kostengünstiger zu kommen. Auf eine generelle Einholung von Crefo-Auskünften sollte aus den o. g. Gründen generell verzichtet werden. Wenn man bei Gewerbeansiedlungen jedoch der Meinung ist, dass zusätzliche Auskünfte eingeholt werden sollen, sollte dies im Einzelfall in der Ausschusssitzung entschieden werden und kann dann von der Verwaltung bis zur Ratssitzung umgesetzt werden. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß auf eine generelle Einholung von Crefo-Auskünften zu verzichten. Bei der Neuansiedlung von Gewerbetriebenden wird dies im Einzelfall entschieden. Auswirkungen auf den Haushalt: keine