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Vorlage (20. Änderungssatzung Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
15 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
17.11.15, 18:00
Aktualisiert
17.11.15, 18:00
Vorlage (20. Änderungssatzung Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen)

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Inhalt der Datei

20. Satzung vom ________ zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Vettweiß vom 04.11.1987 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), sowie der §§ 51ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. März 2013 (GV. NRW. S. 133), hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung vom ___________ folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 11, Gebührensatz, erhält folgende Fassung: Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung beträgt a) bei einem CSB-Wert bis 2.000 mg/l 25,54 Euro pro m³ b) bei einem CSB-Wert bis 30.000 mg/l 43,18 Euro pro m³ c) bei einem CSB-Wert über 30.000 mg/l 62,31 Euro pro m³ Artikel 2 Inkrafttreten Diese 20. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Vettweiß vom 04.11.1987 tritt am 01.01.2016 in Kraft.