Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
17 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
17.11.15, 18:00
Aktualisiert
17.11.15, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
27. Satzung vom ________ zur Änderung der Satzung der Gemeinde Vettweiß über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 09.06.1980
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen
(StrReinG NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NW. S. 706, 1976 S. 12), zuletzt geändert durch Artikel 9
des Gesetzes vom 2. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 622),
sowie der §§ 4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV.
NW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496) hat der
Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung vom ______ folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 7, Gebührensatz, erhält folgende Fassung:
(1)
Bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung der Fahrbahn durch die Gemeinde beträgt die
Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (§ 6 Abs. 1 und 3), wenn das Grundstück erschlossen
ist durch eine Straße, die überwiegend
a)
b)
dem innerörtlichen Verkehr dient (Anlage A)
dem überörtlichen Verkehr dient (Anlage B)
0,61 Euro
0,58 Euro
Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr.
(2) Bei Durchführung der Winterwartung durch die Gemeinde beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je
Meter Grundstücksseite (§ 6 Abs. 1 und 3), wenn das Grundstück erschlossen ist durch eine Straße, die
überwiegend
a)
b)
dem innerörtlichen Verkehr dient (Anlage A)
dem überörtlichen Verkehr dient (Anlage B)
1,02 Euro
1,02 Euro
(3)
Die Zugehörigkeit einer Straße zu den in Abs. 1 Buchst. a) und b) und Abs. 2 Buchst. a) und b)
genannten Straßen ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis (Anlagen A und B dieser Satzung)
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese 27. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Vettweiß über die Straßenreinigung und die
Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren tritt am 01.01.2016 in Kraft.