Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
181/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
- 50 -
Vorlage für
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Haushaltsplanes 2006
- Zuschuss an die evangelische Kirchengemeinde Wesseling für den Seniorenausflug
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
27.07.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
- 50 -
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 181/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Esser
27.07.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Betreff:
Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Haushaltsplanes 2006
- Zuschuss an die evangelische Kirchengemeinde Wesseling für den Seniorenausflug
Beschlussentwurf:
Die evangelische Kirchengemeinde Wesseling erhält aus Mitteln des Sonderbudgets Soziales – HhSt.
1.400.6000 – für den Seniorenausflug einen Zuschuss in Höhe von 225,00 Euro.
TUIV 08/1998
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit Schreiben vom 19.06.2006 (s. Anlage) beantragt die evangelische Kirchengemeinde Wesseling zu
den Kosten des diesjährigen Seniorenausfluges einen Zuschuss. Die Kosten betragen ca. 1.200,00
Euro. Die Kirchengemeinde rechnet mit ca. 40 teilnehmenden Senioren. Der Teilnehmerbeitrag beträgt 18,00 Euro und die Senioren beteiligen sich mit Spenden an den Kosten. Es wird mit einem Defizit von 250,00 Euro gerechnet. Lt. Richtlinie beträgt der Zuschuss für Busfahrten bis zu 225,00 Euro.
In der Haushaltsstelle 1.400.6000 – Sonderbudget Soziales – sind 15.975,00 Euro verfügbar.
2. Lösung
Die evangelische Kirchengemeinde Wesseling erhält aus Mitteln des Sonderbudgets für den Seniorenausflug einen Zuschuss in Höhe von 225,00 Euro.
3. Alternativen
werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
wie unter 2. beschrieben
TUIV 08/1998