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Vorlage (Neuaufstellung des Bebauungsplanes Disternich "Di-2" in der Ortschaft Disternich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der Offenlage und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
110 kB
Datum
03.09.2015
Erstellt
25.08.15, 18:00
Aktualisiert
25.08.15, 18:00
Vorlage (Neuaufstellung des Bebauungsplanes Disternich "Di-2" in der Ortschaft Disternich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB)
hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der Offenlage und Satzungsbeschluss)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 24.08.2015 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-74/2015 Vorlage für den Gemeinderat am 03.09.2015 - öffentlich - Neuaufstellung des Bebauungsplanes Disternich "Di-2" in der Ortschaft Disternich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) hier: Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken im Rahmen der Offenlage und Satzungsbeschluss Begründung: Für die Neuaufstellung des v. g. Bebauungsplanes ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchgeführt worden. Sowohl die seitens der Öffentlichkeit als auch die im Rahmen der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen mit den jeweils vorgetragenen Anregungen und Bedenken sowie die diesbezügliche Stellungnahme der Verwaltung und der entsprechende Wertungsvorschlag sind als Anlage beigefügt. (Anlage 1) Beschlussvorschlag: A. B. Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gemäß der in der Anlage formulierten Wertungsvorschläge (Anlage 1). Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Disternich „Di-2“ in der Ortschaft Disternich, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und „Artenschutzrechtliche Prüfung“, wird gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen.