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Vorlage (8. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
21 kB
Datum
23.12.2015
Erstellt
17.11.15, 18:00
Aktualisiert
17.11.15, 18:00
Vorlage (8. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung) Vorlage (8. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung)

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Inhalt der Datei

8. Satzung vom ______ zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), des § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen NRW (Bestattungsgesetz – BestG NRW) vom 17. Juni 2003 (GV. NRW. S. 313), geändert durch Gesetz vom 9. Juli 2014 (GV. NRW. S. 405), der §§ 1,2,4,5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), sowie des § 35 der Friedhofssatzung der Gemeinde Vettweiß vom _________, hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung vom ________ folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 5 Gebührentarif, erhält folgende Fassung: (1) Für die Bereitstellung einer Reihengrabstätte für die Dauer der Ruhezeit werden folgende Gebühren erhoben: Reihengrabstätte für Erdbestattung (in privater Pflege) Anonyme Reihengrabstätte für Erdbestattung 1.050,00 € 2.620,00 € Reihengrabstätte für Urnenbeisetzung (in privater Pflege) Anonyme Reihengrabstätte für Urnenbeisetzung 840,00 € 1.680,00 € (2) Für den Erwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten werden folgende Gebühren erhoben: Einstelliges Wahlgrab für Erdbestattung (in privater Pflege) 2.160,00 € Einstelliges Wahlgrab für Erdbestattung als Rasengrab 2.890,00 € Einstelliges Wahlgrab für Erdbestattung in einem gestalteten Wahlgrabfeld 3.460,00 € Urnenwahlgrabstätte (in privater Pflege) 1.730,00 € Urnenwahlgrabstätte als Rasengrab 2.770,00 € Urnenwahlgrabstätte in einem gestalteten Wahlgrabfeld 3.460,00 € Urnenwahlgrabstätte als Baumgrab 2.770,00 € Wahlgrabstätten für Erdbestattung sind auch als mehrstellige Grabstätten möglich. Die Gebühr ergibt sich aus der jeweiligen Gebühr eines einstelligen Wahlgrabes multipliziert mit der Anzahl der Grabstellen. (3) Für die Bereitstellung einer Grabstelle für die Dauer der Ruhezeit in einem Urnengemeinschaftsgrab werden folgende Gebühren erhoben: Grabstelle im Urnengemeinschaftsgrab 840,00 € (4) Für den Erwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechts an Kindergrabstätten werden folgende Gebühren erhoben: Kindergrabstätte 770,00 € (5) Wird das Nutzungsrecht um eine kürze Zeitspanne als um die allgemeine Nutzungszeit von 30 Jahren verlängert (Nacherwerb), werden Gebühren nach § 5 Absatz 2 und 4 entsprechend dem Verlängerungszeitraum nach vollen Monaten erhoben. (6) Für besondere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden folgende Gebühren erhoben: Benutzung der Leichenhalle 183,00 € Grabaushub für Erdbestattungen für Verstorbene bis einschl. 5 Jahre Grabaushub für Erdbestattungen für Verstorbene über 5 Jahre Grabaushub für Urnenbeisetzungen und Aschenbeisetzung ohne Urne 152,00 € 363,00 € 130,00 € Zuschlag beim Grabaushub bei Samstagsbestattungen/-beisetzungen 74,00 € Gebühr für die Erlaubnis zur Aufstellung von Grabmalen, Einfassungen und weiteren baulichen Anlagen 50,00 € Gebühr für das Ausstellen von Berechtigungskarten für Steinmetze, Gärtner, Bestattungsunternehmer u.a. 30,-- € Gebühr für die Rückgabe von Grabstätten vor Ablauf der Ruhefrist, pro Jahr und Stelle 50,-- € Gebühr für die Beseitigung von Reihengräbern/Wahlgräbern je Stelle Gebühr für die Beseitigung von Urnengräber/Kindergräber 370,00 € 105,00 € Artikel 2 Inkrafttreten Diese 8. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofsund Bestattungswesen vom 14.11.2007 tritt am 01.01.2016 in Kraft.