Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
375 kB
Datum
10.12.2015
Erstellt
20.11.15, 18:00
Aktualisiert
20.11.15, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gestattungsvertrag Festnetz TK-Linie (Stand: November 2013)
Code-Nr.: 0827 DXL B40 / Gemeinde Vettweiß
GESTATTUNGSVERTRAG
zwischen der
Vodafone GmbH
Ferdinand-Braun-Platz 1
40549 Düsseldorf
- nachstehend "Vodafone" genannt - .
und
Gemeinde Vettweiß
Geroenstraße 14
52391 Vettweiß
- nachstehend "Eigentümer" genannt -
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Gestattungsvertrag Festnetz TK-Linie (Stand: November 2013)
Code-Nr.: 0827 DXL B40 / Gemeinde Vettweiß
als Eigentümer des Grundstücks
Ort
52391 Vettweiß
Straße
s. Anlage
Amtsgericht
Grundbuch von
Band
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
(nachfolgend „Grundstück“ genannt)
zur Verlegung und zum Betrieb von Telekommunikationslinien nach Maßgabe der nachfolgenden
Bestimmungen:
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Gestattungsvertrag Festnetz TK-Linie (Stand: November 2013)
Code-Nr.: 0827 DXL B40 / Gemeinde Vettweiß
§1
1.
Der Eigentümer räumt Vodafone und ihren etwaigen Rechtsnachfolgern das Recht ein, in und auf
dem Grundstück entsprechend den Planunterlagen der Anlage 1 Telekommunikationslinien zu
verlegen und dauernd zu belassen, diese - auch für Telekommunikationsdienstleistungen für die
Öffentlichkeit - zu betreiben, zu beaufsichtigen, zu unterhalten und dem Stand der Technik
entsprechend zu erneuern.
Telekommunikationslinien im Sinne dieses Vertrages sind unterirdisch und oberirdisch geführte
Telekommunikationskabelanlagen
einschließlich
ihrer
zugehörigen
Schaltund
Verzweigungseinrichtungen, Masten und Unterstützungen, Kabelschächte und Kabelkanalrohre (§ 3
Nr. 26 TKG).
2.
Vodafone und die von ihr beauftragten Personen sind berechtigt, das Grundstück zur Ausübung des
vorgenannten Rechtes jederzeit zu betreten.
3.
Vodafone und die von ihr beauftragten Personen sind berechtigt, auf dem Grundstück die zur
Verlegung, zum Betrieb, zur Unterhaltung und zur Erneuerung der Telekommunikationslinien
notwendigen Maßnahmen jederzeit unentgeltlich und ungehindert vorzunehmen.
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Gestattungsvertrag Festnetz TK-Linie (Stand: November 2013)
Code-Nr.: 0827 DXL B40 / Gemeinde Vettweiß
§2
1.
Der Eigentümer unterlässt alle Maßnahmen, die die Verlegung, den Bestand, den Betrieb, die
Unterhaltung und die Erneuerung der Telekommunikationslinien gefährden oder stören können.
2.
Im Falle unterirdischer Verlegung wird das Grundstück innerhalb eines Bereichs von 1,00 m
beiderseits der Telekommunikationslinien (nachfolgend „Schutzstreifen“ genannt) folgenden
Nutzungsbeschränkungen unterworfen:
a.
Aufwuchs, der die Telekommunikationslinie gefährdet, darf auf dem Schutzstreifen nicht gepflanzt
werden.
b.
Hoch- und Tiefbauten dürfen im Bereich des Schutzstreifens nicht errichtet werden. Die
Telekommunikationslinie darf nicht überdeckt bzw. überbaut werden, so dass das Freilegen der
Telekommunikationslinie jederzeit möglich ist.
c.
Wegbefestigungen im Bereich des Schutzstreifens dürfen nicht ohne vorherige Abstimmung mit
Vodafone hergestellt werden.
d.
Die Lagerung von feuer- und explosionsgefährlichen Stoffen im Bereich des Schutzstreifens bedarf
der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Vodafone.
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Gestattungsvertrag Festnetz TK-Linie (Stand: November 2013)
Code-Nr.: 0827 DXL B40 / Gemeinde Vettweiß
§3
1.
Vodafone verpflichtet sich, schuldhaft verursachte Schäden, die dem Eigentümer durch die
Verlegung, Beaufsichtigung, Unterhaltung und den Betrieb der Telekommunikationslinien am
Grundstück entstehen, zu ersetzen.
2.
Die entstandenen Schäden werden vom Eigentümer gegenüber Vodafone schriftlich angezeigt wie
auch Vodafone die Möglichkeit zur Schadensbeseitigung eingeräumt wird.
§4
1.
Für die Einräumung der in § 1 und § 2 bezeichneten Rechte, Pflichten und Beschränkungen
verpflichtet sich Vodafone zur Zahlung einer einmaligen Entschädigung in Höhe von
€
.
Zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer von derzeit 19%
€
beläuft sich der
Gesamtbetrag auf
€
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.
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Gestattungsvertrag Festnetz TK-Linie (Stand: November 2013)
Code-Nr.: 0827 DXL B40 / Gemeinde Vettweiß
(in Worten:
Euro
)
(soweit der Eigentümer zur Umsatzsteuer optiert)
Der Eigentümer erklärt, dass er die von Vodafone erhaltene einmalige Entschädigung der
Umsatzsteuer zum Regelsteuersatz (§ 9 Abs. 2 UStG) unterwirft. Gegenüber der Finanzbehörde
verzichtet er auf Steuerbefreiung nach § 9 Absatz 1 UStG, § 4 Nr. 12
Daher ist von Vodafone die einmalige Entschädigung zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen
gesetzlichen Höhe zu entrichten.
(Umsatz-)Steuernummer des Eigentümers
oder
Umsatzsteueridentifikationsnummer des Eig.
DE
Der Eigentümer verpflichtet sich, eine Änderung der (Umsatz-) Steuernummer oder der
Umsatzsteueridentifikationsnummer Vodafone umgehend mitzuteilen.
Dieser Gestattungsvertrag stellt gleichzeitig eine Rechnung dar. Die hierfür erforderliche
Rechnungsnummer (=SAP-Nummer) wird Vodafone dem Eigentümer nach Vertragsschluss in einem
separaten Schreiben mitteilen.
(soweit der Eigentümer nicht zur Umsatzsteuer optiert):
Der Eigentümer optiert nicht zur Umsatzsteuer.
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Gestattungsvertrag Festnetz TK-Linie (Stand: November 2013)
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Dieser Betrag ist binnen acht Wochen bei Vodafone zur Zahlung fällig und auf das nachfolgende
Konto
(Bank)
(Konto-Nr.)
(Kontoinhaber)
(BLZ)
(SWIFT-BIC)
(IBAN)
zu zahlen.
2.
Sämtliche Kosten, die aus dem Abschluss und der Erfüllung dieses Vertrages entstehen - trägt
Vodafone.
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Gestattungsvertrag Festnetz TK-Linie (Stand: November 2013)
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§5
1.
Diese Vereinbarung gilt als Grundstücksnutzungsvertrag für die Dauer der Verlegung und des
Betriebs der Telekommunikationslinien auf dem vorgenannten Grundstück. In diesem Fall wird der
Eigentümer eventuellen Rechtsnachfolgern die sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen
auferlegen. Im Falle der Rechtsnachfolge hat der Eigentümer Vodafone unverzüglich die Änderung
anzuzeigen.
2.
Die mit dem Grundbesitz verbundenen Anlagen der Vodafone verbleiben im Eigentum von Vodafone.
3.
Vodafone ist berechtigt, diese Vereinbarung zum Ende eines jeden Monats zu kündigen, wenn und
soweit die Leitung nicht verlegt oder nicht mehr benötigt werden.
4.
Bei Beendigung dieser Vereinbarung verbleibt die von Vodafone verlegte Leitung im Erdreich und
geht zum Zeitpunkt der Beendigung in das Eigentum des Eigentümers des dienenden Grundstücks
über.
§6
1.
Änderungen und Ergänzungen dieses Gestattungsvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
für eine Vereinbarung, durch die das Schriftformerfordernis aufgehoben wird.
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2.
Sollte dieser Gestattungsvertrag lückenhaft oder eine seiner Bestimmungen unwirksam sein, so wird
die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungsteile davon nicht beeinträchtigt. Für diesen Fall
verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Regelung zu treffen, die der unwirksamen bzw.
lückenhaften Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
3.
Der Eigentümer stimmt der Speicherung der in diesem Vertrag festgehaltenen personenbezogenen
Daten zu. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung finden
Anwendung.
4.
Der Erstunterzeichner dieses Gestattungsvertrages hält sich 8 Wochen - ab Datum der
Erstunterzeichnung oder, in Ermangelung eines solchen, ab Zugang – an das damit abgegebene
Vertragsangebot gebunden.
5.
Vertragsbestandteile:
Anlage 1:
Planung
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Ort:
Datum:
(Vertretungszusatz und ggfs. Firmenstempel)
Gemeinde Vettweiß vertreten durch
Ort:
Datum:
Rimpler
Breuer
Vodafone GmbH
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Eintragungsbewilligung
Der/Die Unterzeichnende(n) als Eigentümer des Grundbesitzes
Amtsgericht
Grundbuch von
Band
Blatt
Gemarkung
Flur
Flurstück
bewilligt/bewilligen und die Beteiligten beantragen zu Lasten dieses Grundstücks an erster Rangstelle
folgende beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Vodafone einzutragen:
1.
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Code-Nr.: 0827 DXL B40 / Gemeinde Vettweiß
Der Eigentümer räumt Vodafone das Recht ein, in und auf dem Grundstück
Telekommunikationslinien (§ 3 Nr. 26 TKG) zu verlegen und dauernd zu belassen, diese - auch für
Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit - zu betreiben, zu beaufsichtigen, zu
unterhalten und dem Stand der Technik entsprechend zu erneuern und zu diesen Zwecken das
Grundstück zu betreten.
2.
Vodafone und die von ihr beauftragten Personen sind berechtigt, auf dem Grundstück die zur
Verlegung, zum Betrieb, zur Unterhaltung und zur Erneuerung der Telekommunikationslinien
notwendigen Maßnahmen jederzeit unentgeltlich und ungehindert vorzunehmen.
3.
Der Eigentümer hat alle Maßnahmen zu unterlassen, die die Verlegung, den Bestand, den Betrieb,
die Unterhaltung und die Erneuerung der Telekommunikationslinien gefährden oder stören können.
4.
Im Falle unterirdischer Verlegung wird das Grundstück innerhalb eines Bereichs von 1 m beiderseits
der
Telekommunikationslinie
(nachfolgend
„Schutzstreifen“
genannt)
folgenden
Nutzungsbeschränkungen unterworfen:
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Gestattungsvertrag Festnetz TK-Linie (Stand: November 2013)
Code-Nr.: 0827 DXL B40 / Gemeinde Vettweiß
a.
Aufwuchs der die Telekommunikationslinie gefährdet, darf auf dem Schutzstreifen nicht gepflanzt
werden.
b.
Hoch- und Tiefbauten dürfen im Bereich des Schutzstreifens nicht errichtet werden. Die
Telekommunikationslinie darf nicht überdeckt bzw. überbaut werden, so dass das Freilegen der
Telekommunikationslinie jederzeit möglich ist.
c.
Wegbefestigungen im Bereich des Schutzstreifens dürfen nicht ohne vorherige Abstimmung mit
Vodafone hergestellt werden.
d.
Die Lagerung von feuer- und explosionsgefährlichen Stoffen im Bereich des Schutzstreifens bedarf
der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Vodafone.
5.
Die Ausübung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit kann Dritten überlassen werden.
Wert der Dienstbarkeit: Euro 5.000,00.
Ort:
Datum:
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(Vertretungszusatz und ggfs. Firmenstempel)
Name oder Firma des Eigentümers
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