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Vorlage (Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
111 kB
Datum
18.02.2016
Erstellt
15.01.16, 18:01
Aktualisiert
18.01.16, 18:00
Vorlage (Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 14.01.2016 Dezernat: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-10/2016 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 26.01.2016 Gemeinderat am 18.02.2016 - öffentlich - Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz Begründung: Die Thematik wurde in der letzten Sitzungsrunde bereits erörtert mit dem Ergebnis, dass die aus diesem Gesetz zu finanzierenden Maßnahmen in Ruhe abgeklärt und sorgfältig aufgearbeitet werden sollen und hierzu in der nächsten Sitzungsrunde berichtet wird. Wie bereits mitgeteilt wurden der Gemeinde Vettweiß 324.897,12 € bewilligt über einen Förderzeitraum, der sich bis zum Jahre 2018 erstreckt. Mit Schreiben vom 07.01.2016 teilt der Städte- und Gemeindebund NRW mit, dass aufgrund er Tatsache, dass die Kommunen sehr stark in der Flüchtlingsthematik eingebunden sind, beantragt wurde, den Förderzeitraum zu verlängern. Nach Auskunft des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat das Bundesministerium der Finanzen mitgeteilt, dass dem Anliegen einer Fristverlängerung entsprochen werden soll und beabsichtig ist, die Laufzeit um zwei Jahre zu verlängern. Da Themen wie Neubau Flüchtlingsunterkunft und Erweiterung der Kita Schulzentrum Vettweiß noch nicht abgeschlossen sind und zum Thema Ersatzbeschaffung von Kinderspielplatzgeräten bisher auch noch keine Antwort der Bezirksregierung vorliegt und das Gespräch mit Vertretern der Telekom bezüglich DSL-Ausbau innerhalb der Ortslage Vettweiß noch aussteht, sollte aufgrund der zur Verfügung stehenden Zeitschiene nach wie vor das Thema in Ruhe aufgearbeitet werden. Sobald alle notwendigen Informationen vorliegen, wird die Verwaltung konkrete Vorschläge zur Umsetzung von Maßnahmen mit einer Finanzierung nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz erarbeiten und zur Beschlusslage vorlegen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr- und Wirtschaftsförderung und der Rat erklären sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Auswirkungen auf den Haushalt: