Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
17 kB
Datum
18.02.2016
Erstellt
21.01.16, 18:00
Aktualisiert
21.01.16, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Satzung vom _______ zur Änderung der Satzung vom 28.12.2015 über das Friedhofs- und
Bestattungswesen der Gemeinde Vettweiß
Aufgrund des § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen NRW vom 17. Juni
2003 (GV. NRW. S. 313), geändert durch Gesetz vom 9. Juli 2014 (GV. NRW. S. 405) und § 7
Abs.2 i. V. m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner
Sitzung am ___________ die folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 22 (Abteilungen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften)
Zwischen den bisherigen Absätzen 3 und 4 wird der neue Absatz 4 mit nachfolgendem
Inhalt eingefügt. Die bisherigen Absätze 4, 5 und 6 erhalten entsprechend die neue
Nummerierung 5, 6 und 7.
(4) Für Urnenwahlgrabstätten in einem gestalteten Wahlgrabfeld, das als Hochbeet gestaltet ist,
sind abweichend von Absatz 1 bis 3 Grabmale, Einfassungen oder sonstige bauliche Anlagen nicht
zugelassen. Die Kennzeichnung der Grabstätte erfolgt durch Anbringung eines Schriftzuges auf
der Mauer des Hochbeetes. Die Anbringung des Schriftzuges erfolgt durch die
Friedhofsverwaltung auf Kosten des Nutzungsberechtigten.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 28.12.2015 über das Friedhofs- und
Bestattungswesen der Gemeinde Vettweiß tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.