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Vorlage (1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
17 kB
Datum
18.02.2016
Erstellt
21.01.16, 18:00
Aktualisiert
21.01.16, 18:00
Vorlage (1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Vettweiß)

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Inhalt der Datei

1. Satzung vom _______ zur Änderung der Satzung vom 28.12.2015 über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Vettweiß Aufgrund des § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen NRW vom 17. Juni 2003 (GV. NRW. S. 313), geändert durch Gesetz vom 9. Juli 2014 (GV. NRW. S. 405) und § 7 Abs.2 i. V. m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung am ___________ die folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 22 (Abteilungen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften) Zwischen den bisherigen Absätzen 3 und 4 wird der neue Absatz 4 mit nachfolgendem Inhalt eingefügt. Die bisherigen Absätze 4, 5 und 6 erhalten entsprechend die neue Nummerierung 5, 6 und 7. (4) Für Urnenwahlgrabstätten in einem gestalteten Wahlgrabfeld, das als Hochbeet gestaltet ist, sind abweichend von Absatz 1 bis 3 Grabmale, Einfassungen oder sonstige bauliche Anlagen nicht zugelassen. Die Kennzeichnung der Grabstätte erfolgt durch Anbringung eines Schriftzuges auf der Mauer des Hochbeetes. Die Anbringung des Schriftzuges erfolgt durch die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Nutzungsberechtigten. Artikel 2 Inkrafttreten Diese 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 28.12.2015 über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Vettweiß tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.