Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
119 kB
Datum
18.02.2016
Erstellt
19.01.16, 18:01
Aktualisiert
19.01.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 14.01.2016
Dezernat: I
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-17/2016
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 28.01.2016
Gemeinderat am 18.02.2016
- öffentlich -
9. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das
Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007
Begründung:
Der Rat der Gemeinde Vettweiß hat in seiner Sitzung vom 03.09.2015 beschlossen, die
Dienstleistungen „Grabaushub“, „Einebnung“ und “Umbettung“ im Rahmen eines
beschränkten Vergabeverfahrens über die SüdKom auszuschreiben und zum
01.03.2016 neu zu vergeben (siehe Vorlage V-67/2015).
Das Vergabeverfahren wurde durchgeführt, den Zuschlag hat die Firma Lengeling
Service GmbH aus Monheim erhalten. Die Durchführung der Arbeiten wird von der
Niederlassung Erftstadt aus erfolgen.
Die Gebührensätze in der Friedhofsgebührensatzung für Grabaushub und
Einebnungen von Grabstätten entsprechen den Beträgen, die an das ausführende
Unternehmen gezahlt werden.
Durch die Vergabe des Auftrags an Firma Lengeling Service GmbH ändern sich ab
dem 01.03.2016 die von der Friedhofsverwaltung zu zahlenden Preise für die
vorgenannten Dienstleistungen, aus diesem Grunde sind auch die von den Nutzern
zu zahlenden Gebührensätze für Grabaushub, Einebnung und Umbettung
anzupassen.
Folgende Gebührensätze ergeben sich ab dem 01.03.2016:
Grabaushub Erdbestattung (Verstorbene über 5 Jahre)
Grabaushub Erdbestattung (Verstorbene bis 5 Jahre)
Grabaushub Urnenbeisetzung
Aschenbeisetzung ohne Urne
Zuschlag bei Bestattung/Beisetzung Samstags
Ausgrabung Sarg
Ausgrabung Urne
Einebnung Erdgrabstätte, je Grabstelle
Einebnung Urnengrabstätte
340,00 € (bisher 363,--€)
300,00 € (bisher 152,--€
120,00 € (bisher 130,--€
180,00 € (bisher 130,--€)
90,00 € (bisher 74,--€)
1.430,00 €
120,00 €
240,00 € (bisher 370,--€)
90,00 € (bisher 130,--€)
Einebnung Kindergrabstätte
90,00 € (bisher 105,--€)
Für Umbettungen (Ausgrabungen) gab es bisher keinen festgelegten Gebührensatz.
Es wurde mit dem bisherigen Unternehmer nach Aufwand im Einzelfall abgerechnet
und der Betrag wurde dann den Antragstellern in Rechnung gestellt. Durch die
Neuvergabe des Vertrages gibt es nunmehr einheitliche Preise für diese Leistungen,
so dass auch ein entsprechender Gebührensatz in der Satzung mit aufgenommen
werden kann.
Da die öffentliche Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt am 04.03.2016 erfolgt,
wurde das Inkrafttreten der Satzung nach § 7 Absatz 4 GO NRW auf „am Tage nach
der Veröffentlichung“ festgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende 9. Änderung der
Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und
Bestattungswesen vom 14.11.2007 zu beschließen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
-keine Auswirkungen auf den Haushalt-