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Vorlage (9. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
119 kB
Datum
18.02.2016
Erstellt
19.01.16, 18:01
Aktualisiert
19.01.16, 18:01
Vorlage (9. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007) Vorlage (9. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 14.01.2016 Dezernat: I Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-17/2016 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 28.01.2016 Gemeinderat am 18.02.2016 - öffentlich - 9. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007 Begründung: Der Rat der Gemeinde Vettweiß hat in seiner Sitzung vom 03.09.2015 beschlossen, die Dienstleistungen „Grabaushub“, „Einebnung“ und “Umbettung“ im Rahmen eines beschränkten Vergabeverfahrens über die SüdKom auszuschreiben und zum 01.03.2016 neu zu vergeben (siehe Vorlage V-67/2015). Das Vergabeverfahren wurde durchgeführt, den Zuschlag hat die Firma Lengeling Service GmbH aus Monheim erhalten. Die Durchführung der Arbeiten wird von der Niederlassung Erftstadt aus erfolgen. Die Gebührensätze in der Friedhofsgebührensatzung für Grabaushub und Einebnungen von Grabstätten entsprechen den Beträgen, die an das ausführende Unternehmen gezahlt werden. Durch die Vergabe des Auftrags an Firma Lengeling Service GmbH ändern sich ab dem 01.03.2016 die von der Friedhofsverwaltung zu zahlenden Preise für die vorgenannten Dienstleistungen, aus diesem Grunde sind auch die von den Nutzern zu zahlenden Gebührensätze für Grabaushub, Einebnung und Umbettung anzupassen. Folgende Gebührensätze ergeben sich ab dem 01.03.2016: Grabaushub Erdbestattung (Verstorbene über 5 Jahre) Grabaushub Erdbestattung (Verstorbene bis 5 Jahre) Grabaushub Urnenbeisetzung Aschenbeisetzung ohne Urne Zuschlag bei Bestattung/Beisetzung Samstags Ausgrabung Sarg Ausgrabung Urne Einebnung Erdgrabstätte, je Grabstelle Einebnung Urnengrabstätte 340,00 € (bisher 363,--€) 300,00 € (bisher 152,--€ 120,00 € (bisher 130,--€ 180,00 € (bisher 130,--€) 90,00 € (bisher 74,--€) 1.430,00 € 120,00 € 240,00 € (bisher 370,--€) 90,00 € (bisher 130,--€) Einebnung Kindergrabstätte 90,00 € (bisher 105,--€) Für Umbettungen (Ausgrabungen) gab es bisher keinen festgelegten Gebührensatz. Es wurde mit dem bisherigen Unternehmer nach Aufwand im Einzelfall abgerechnet und der Betrag wurde dann den Antragstellern in Rechnung gestellt. Durch die Neuvergabe des Vertrages gibt es nunmehr einheitliche Preise für diese Leistungen, so dass auch ein entsprechender Gebührensatz in der Satzung mit aufgenommen werden kann. Da die öffentliche Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt am 04.03.2016 erfolgt, wurde das Inkrafttreten der Satzung nach § 7 Absatz 4 GO NRW auf „am Tage nach der Veröffentlichung“ festgelegt. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende 9. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007 zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: -keine Auswirkungen auf den Haushalt-