Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
24.04.2012
Erstellt
18.04.12, 18:03
Aktualisiert
18.04.12, 18:03
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP7222/2008 1. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
04.11.2008
Stadtentwicklungsausschuss
24.04.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Rahmenplan Bedburg
Bebauungsplan Nr. 13a/Bedburg – Bedburg-Zentrum – Schlossparkplatz
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst auf der Grundlage des beigefügten Planentwurfs
den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung für den Bebauungsplan Nr. 13a / Bedburg
gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
.
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Am 20.09.2011 wurde dem Rat der Stadt Bedburg das Konzept der „Neuen Mitte“ Bedburg von der
Investorengruppe Ten Brinke sowie dem Architekturbüro Kottmair vorgestellt. In diesem Zuge sind
in den letzten Monaten verschiedene Gespräche zu Grundstücksfragen wie auch Planungen
erfolgt. Hierzu befinden sich die entsprechenden abzuschließenden Verträge noch in der
Abstimmungsphase zwischen der Stadt sowie dem Investor.
Um das Verfahren als solches weiter fortzuführen, muss für den Bereich, welcher für die
Bebauung vorgesehen ist, ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden. Der
Bebauungsplan soll die Vorgaben, welche sich aus dem Rahmenplan Bedburg sowie dem
Einzelhandelskonzept der Stadt ergeben, einhalten.
Inhalt des Bebauungsplans ist im Wesentlichen die Festsetzung eines Kerngebietes (MK), sowie
einer mindestens zwei- und maximal dreigeschossigen Bebauung im Bereich zwischen
Schlossparkplatz und Bebauung an der Graf-Salm-Straße und des derzeitigen Toom-Marktes.
Spezifische Regelungen zu der geplanten Bebauung selbst (Herstellung der Stellplätze,
Gebäudegestaltung, Verkaufssortimente, etc) werden in einem gesonderten städtebaulichen
Vertrag geregelt. Der Bebauungsplan selbst soll zunächst eine möglichst flexible Ausnutzung der
Fläche
sicherstellen.
Lediglich
von
Vornherein
unerwünschte
Nutzungen
(u. a.
Vergnügungsstätten, Tankstellen) sollen auf Bebauungsplanebene ausgeschlossen werden.
Der vorliegende Entwurf dient als Grundlage der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB,
welche nunmehr zeitnah durchgeführt werden soll. Das Verfahren wird gleichzeitig mit der
notwendigen Flächennutzungsplanänderung (46. FNP Änderung) im Parallelverfahren nach § 4a
BauGB durchgeführt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel:
Die Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches Bedburg trägt zu einer langfristigen Sicherung der
Versorgungs- und Angebotsstruktur im Einzelhandel in Bedburg bei. Hierdurch wird eine wohnortnahe
Versorgung auch mit Gütern des mittelfristigen Bedarfs in Bedburg sichergestellt, wodurch Bedburg als
Wohn- und Lebensstandort attraktiv bleibt.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 12.04.2012
Beschlussvorlage WP7-222/2008 1. Ergänzung
gesehen:
Seite 2
STADT BEDBURG
----------------------------------Rainer Köster
stellv. Fachbereichsleiter
Seite: 3
Sitzungsvorlage
----------------------------------Jürgen Schmeier
Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP7-222/2008 1. Ergänzung
----------------------------------Gunnar Koerdt
Bürgermeister
Seite 3