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Vorlage (9. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
17 kB
Datum
18.02.2016
Erstellt
19.01.16, 18:01
Aktualisiert
19.01.16, 18:01
Vorlage (9. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung)

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Inhalt der Datei

9. Satzung vom _______ zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), des § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen NRW (Bestattungsgesetz – BestG NRW) vom 17. Juni 2003 (GV. NRW. S. 313), geändert durch Gesetz vom 9. Juli 2014 (GV. NRW. S. 405), der §§ 1,2,4,5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), sowie des § 35 der Friedhofssatzung der Gemeinde Vettweiß vom 28.12.2015, hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung vom _________folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 5 Gebührentarif Absatz 6 erhält folgende Fassung: (6) Für besondere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden folgende Gebühren erhoben: Benutzung der Leichenhalle 183,00 € Grabaushub für Erdbestattungen für Verstorbene bis einschl. 5 Jahre Grabaushub für Erdbestattungen für Verstorbene über 5 Jahre Grabaushub für Urnenbeisetzungen Grabaushub für Aschenbeisetzung ohne Urne 300,00 € 340,00 € 120,00 € 180,00 € Zuschlag beim Grabaushub bei Samstagsbestattungen/-beisetzungen 90,00 € Gebühr für die Erlaubnis zur Aufstellung von Grabmalen, Einfassungen und weiteren baulichen Anlagen 50,00 € Gebühr für das Ausstellen von Berechtigungskarten für Steinmetze, Gärtner, Bestattungsunternehmer u.a. 30,-- € Gebühr für die Rückgabe von Grabstätten vor Ablauf der Ruhefrist, pro Jahr und Stelle 50,-- € Gebühr für die Ausgrabung von Särgen Gebühr für die Ausgrabung von Urnen Gebühr für die Beseitigung von Erdgrabstätten, je Stelle Gebühr für die Beseitigung von Urnengräber/Kindergräber 1.430,00 € 120,00 € 240,00 € 90,00 € Artikel 2 Inkrafttreten Diese 9. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofsund Bestattungswesen vom 14.11.2007 tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.