Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
17 kB
Datum
18.02.2016
Erstellt
19.01.16, 18:01
Aktualisiert
19.01.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
9. Satzung vom _______ zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für
das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.11.2007
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), des § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen NRW
(Bestattungsgesetz – BestG NRW) vom 17. Juni 2003 (GV. NRW. S. 313), geändert durch Gesetz vom 9. Juli
2014 (GV. NRW. S. 405), der §§ 1,2,4,5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein
Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 3 des
Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), sowie des § 35 der Friedhofssatzung der Gemeinde Vettweiß
vom 28.12.2015, hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung vom _________folgende Satzung
beschlossen:
Artikel 1
§ 5 Gebührentarif
Absatz 6 erhält folgende Fassung:
(6) Für besondere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden folgende Gebühren erhoben:
Benutzung der Leichenhalle
183,00 €
Grabaushub für Erdbestattungen für Verstorbene bis einschl. 5 Jahre
Grabaushub für Erdbestattungen für Verstorbene über 5 Jahre
Grabaushub für Urnenbeisetzungen
Grabaushub für Aschenbeisetzung ohne Urne
300,00 €
340,00 €
120,00 €
180,00 €
Zuschlag beim Grabaushub bei Samstagsbestattungen/-beisetzungen
90,00 €
Gebühr für die Erlaubnis zur Aufstellung von Grabmalen,
Einfassungen und weiteren baulichen Anlagen
50,00 €
Gebühr für das Ausstellen von Berechtigungskarten für Steinmetze,
Gärtner, Bestattungsunternehmer u.a.
30,-- €
Gebühr für die Rückgabe von Grabstätten vor Ablauf der Ruhefrist, pro Jahr und Stelle
50,-- €
Gebühr für die Ausgrabung von Särgen
Gebühr für die Ausgrabung von Urnen
Gebühr für die Beseitigung von Erdgrabstätten, je Stelle
Gebühr für die Beseitigung von Urnengräber/Kindergräber
1.430,00 €
120,00 €
240,00 €
90,00 €
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese 9. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Vettweiß für das Friedhofsund Bestattungswesen vom 14.11.2007 tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.