Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Friedhofsmauer entlang der Friedhofstraße)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
08.05.2012
Erstellt
30.04.12, 18:02
Aktualisiert
30.04.12, 18:02
Beschlussvorlage (Friedhofsmauer entlang der Friedhofstraße) Beschlussvorlage (Friedhofsmauer entlang der Friedhofstraße) Beschlussvorlage (Friedhofsmauer entlang der Friedhofstraße)

öffnen download melden Dateigröße: 26 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-87/2012 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 08.05.2012 Betreff: Friedhofsmauer entlang der Friedhofstraße Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg stimmt der Sanierung der Friedhofsmauer entsprechend der Variante B) zu. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Friedhofsmauer entlang der Friedhofstraße ist seit geraumer Zeit in einem sehr schlechten Zustand. Im vergangenen Jahr wurde festgestellt, dass teilweise Steine aus der Mauer herausgebrochen bzw. in Teilbereichen die Steine über mehrer Quadratmeter lose sind. Da hierdurch eine Gefahr für Dritte, hier Nutzer des Friedhofes, nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde ein Fachbüro mit der Begutachtung der Mauer beauftragt. Das Gutachten des Herrn Prof. Dr. Ing. Ulrich Vismann vom 07.10.2011 führt u. a. aus, dass die Mauerwerkswand am Friedhof in Bedburg erhebliche horizontale Verformungen infolge Überlastung aufweist. Darüber hinaus sind aufgrund des schlechten Erhaltungszustandes gravierende Schäden infolge Wasser und Frost aufgetreten. Der Fugenverband ist zum Teil gestört, die Verfugungen selber herausgeplatzt. Die Standsicherheit der Wand ist nicht mehr gegeben. Eine Sanierung der Mauer ist dringend erforderlich. Prof. Dr. Vismann hat unter Berücksichtigung des Erhalts der Friedhofsmauer zunächst folgenden Sanierungsvorschlag unterbreitet: A) Sofern die Friedhofsmauer erhalten bleiben soll, muss sie auf der gesamten Länge freigelegt, saniert und abgedichtet werden. Da die Wand auch im sanierten Zustand den Erddruck nicht aufnehmen kann, muss eine Stützwand vorgeschaltet werden (siehe Anlage 1). Die Mauer selbst muss so weit noch erhaltenswert, vollständig saniert, ansonsten neu aufgemauert werden. Die derzeitige Schräglage kann nicht behoben werden. Bei einer Ortsbesichtigung erklärte Prof. Dr. Vismann, dass alternativ auch die nachstehende Sanierungsmaßnahme machbar ist: B) Bei dieser Maßnahme würde die komplette Mauer einschl. der Tore abgerissen und eine Winkelstützmauer aus Betonfertigteilen in Höhe von ca. 1,00 m bis 1,20 m gesetzt /(Anlage 2). Diese Maßnahme hätte zur Folge, dass man den zur Zeit - auf Grund der geringen Breite nicht nutzbaren Gehweg - zukünftig nutzen kann. Für die Absturzsicherung in Richtung Friedhof bietet sich die Errichtung eines stabilen 1,00 m hohen Doppelstabzaunes an (Anlage 3). Die Kosten für die Variante B) wurden mit 104.000,00 € ermittelt und im Haushalt im Wege einer Rückstellung in 2011 bereitgestellt. Die Kosten für die Variante A) sind ungleich schwerer zu ermitteln, da z. Zt. nicht gesagt werden kann, inwieweit nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme die Mauer saniert oder komplett aufgemauert werden muss. Eine Kostenermittlung unter Berücksichtigung, dass ca 25 % des Mauerwerks neu verfugt wird, ca. 100 Steine ausgewechselt und ca. 15 qm Mauer neu gesetzt werden ergab für die Variante A) ein Aufwand von rund 112.000,00 €. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Sanierung entsprechend der Variante B vorzunehmen. Wie vom Fachbereich III mitgeteilt wurde, bestehen aus Gründen des Denkmalschutzes keine Bedenken. Beschlussvorlage WP8-87/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja mit textlicher Erläuterung: Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: gesehen: ----------------------------------Wahner ----------------------------------Naujock ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-87/2012 Seite 3