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Beschlussvorlage (Aufnahme eines Regeltagesordnungspunktes "Prüfung des Haushaltsbudgets auf Einsparungen" in die Tagesordnung aller Fachausschüsse sowie Aufnahme eines Regeltagesordnungspunktes "Genehmigung der Einsparvorschläge aus den Fachausschüssen" in die Tagesordnung der Ratssitzungen hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 22.03.2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
35 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
16.05.12, 18:03
Aktualisiert
16.05.12, 18:03
Beschlussvorlage (Aufnahme eines Regeltagesordnungspunktes "Prüfung des Haushaltsbudgets auf Einsparungen" in die Tagesordnung aller Fachausschüsse sowie Aufnahme eines Regeltagesordnungspunktes "Genehmigung der Einsparvorschläge aus den Fachausschüssen" in die Tagesordnung der Ratssitzungen

hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 22.03.2012) Beschlussvorlage (Aufnahme eines Regeltagesordnungspunktes "Prüfung des Haushaltsbudgets auf Einsparungen" in die Tagesordnung aller Fachausschüsse sowie Aufnahme eines Regeltagesordnungspunktes "Genehmigung der Einsparvorschläge aus den Fachausschüssen" in die Tagesordnung der Ratssitzungen

hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 22.03.2012) Beschlussvorlage (Aufnahme eines Regeltagesordnungspunktes "Prüfung des Haushaltsbudgets auf Einsparungen" in die Tagesordnung aller Fachausschüsse sowie Aufnahme eines Regeltagesordnungspunktes "Genehmigung der Einsparvorschläge aus den Fachausschüssen" in die Tagesordnung der Ratssitzungen

hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 22.03.2012) Beschlussvorlage (Aufnahme eines Regeltagesordnungspunktes "Prüfung des Haushaltsbudgets auf Einsparungen" in die Tagesordnung aller Fachausschüsse sowie Aufnahme eines Regeltagesordnungspunktes "Genehmigung der Einsparvorschläge aus den Fachausschüssen" in die Tagesordnung der Ratssitzungen

hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 22.03.2012)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-96/2012 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Abstimmungsergebnis: 22.05.2012 Betreff: Aufnahme eines Regeltagesordnungspunktes "Prüfung des Haushaltsbudgets auf Einsparungen" in die Tagesordnung aller Fachausschüsse sowie Aufnahme eines Regeltagesordnungspunktes "Genehmigung der Einsparvorschläge aus den Fachausschüssen" in die Tagesordnung der Ratssitzungen hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 22.03.2012 Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg hat mit Datum vom 22.03.2012 beantragt, dem Rat der Stadt Bedburg nachfolgende Punkte zur Abstimmung vorzulegen: 1) Aufnahme eines Regeltagesordnungspunktes: „Prüfung des Haushaltsbudgets auf Einsparungen“ in die Tagesordnung aller Fachausschüsse unmittelbar hinter Einwohnerfragestunde und Beschlusskontrolle 2) Aufnahme eines Regeltagesordnungspunktes: „Genehmigung der Einsparvorschläge aus den Fachausschüssen“ in die Tagesordnung der Ratssitzung unmittelbar hinter Einwohnerfragestunde und Beschlusskontrolle Auf den der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Antrag sowie die darin enthaltene Begründung wird verwiesen. Ausführungen zur Festsetzung der Tagesordnung der Ratssitzungen (Antrag gem. Ziff. 2) Gemäß § 48 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO) setzt grundsätzlich der Bürgermeister die Tagesordnung fest. Er hat dabei allerdings Vorschläge aufzunehmen, die ihm innerhalb einer in der Geschäftsordnung zu bestimmenden Frist von einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden. Die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg hat diesbezüglich in § 3 Abs. 1 konkretisiert, dass der Bürgermeister die Vorschläge aufzunehmen hat, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 10. Tag vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden. Zu beachten ist, dass den Antragstellern im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 2 GO lediglich ein Anspruch auf Aufnahme des Beratungsgegenstandes in die Tagesordnung zusteht. Ein Recht auf anschließende Sachdebatte ergibt sich hieraus nicht. Vielmehr kann der Rat, nachdem den Antragstellern die Gelegenheit gegeben wurde, ihren Antrag zu erläutern, den Antrag vertagen, ohne vorherige Sachdebatte an einen Ausschuss verweisen oder in sonstiger Form erledigen. Zudem sei darauf hingewiesen, dass sich ein solcher Antrag mit der Berücksichtigung des Tagesordnungsvorschlages grundsätzlich erledigt hat. Beim Antrag der FDP-Fraktion zu Ziffer 2 handelt es sich allerdings nicht um einen Vorschlag nur für die aktuelle Ratssitzung. Vielmehr hat der Antrag zum Ziel, dass der in Ziffer 2 formulierte Tagesordnungspunkt dauerhaft als sogenannter Regeltagesordnungspunkt Aufnahme in die Tagesordnungen aller künftigen Ratssitzungen findet. Aus diesem Grunde ist keine Einzelfallentscheidung des Bürgermeisters gefragt, sondern eine grundsätzliche Positionierung des Rates. Sollte der Rat der Stadt sich diesem Ansinnen anschließen, ist ein entsprechender Grundsatzbeschluss zu fassen, der den Bürgermeister bei der Festsetzung künftiger Tagesordnungen bindet. Alternativ könnte der Rat die Verwaltung auch mit der Vorbereitung einer entsprechenden Änderung seiner Geschäftsordnung beauftragen. Beschlussvorlage WP8-96/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Ausführungen zur Festsetzung der Tagesordnung der Ausschüsse (Antrag gem. Ziff. 1) Gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 GO setzt grundsätzlich der Ausschussvorsitzende die Tagesordnung im Benehmen mit dem Bürgermeister fest. Bis zur GO-Reform im Jahre 2007 bedeutete dies, dass ein Einvernehmen zwischen beiden nicht hergestellt werden brauchte. Durch die vorgenannte GO-Reform wurden allerdings die Sätze 3 und 4 neu eingefügt. Danach ist der Ausschussvorsitzende auf Verlangen des Bürgermeisters verpflichtet, einen Gegenstand in die Tagesordnung aufzunehmen. In gleicher Weise ist der Ausschussvorsitzende verpflichtet, wenn eine Fraktion dies beantragt. Diese Regelung findet sich auch in § 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates entsprechend wieder. Das Recht nach § 58 Abs. 2 Satz 4 GO steht allerdings ausschließlich einer Ratsfraktion zu. Ausschussmitglieder, die im Rat derselben Fraktion angehören, haben im Ausschuss keinen Fraktionsstatus. Da es sich beim Antrag der FDP-Fraktion zu Ziffer 1 ebenfalls nicht um einen Vorschlag nur für eine bestimmte Ausschusssitzung handelt, sondern auch hier ein sogenannter Regeltagesordnungspunkt Aufnahme in die Tagesordnungen aller künftigen Fachausschusssitzungen finden soll, könnte der Rat auch diesbezüglich einen entsprechenden Grundsatzbeschluss fassen, der sodann die jeweiligen Ausschussvorsitzenden hinsichtlich der Festsetzung ihrer zukünftigen Tagesordnungen bindet; zudem ist auch diesbezüglich eine Änderung der Geschäftsordnung möglich. Ausführungen zur Begründung des FDP-Antrages Die FDP-Fraktion verweist in ihrem Antrag auf den Grundsatzbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 31.01.2012, mehrheitlich bestätigt durch den Rat am 14.02.2012, wonach in den kommenden Jahren alle Anstrengungen unternommen werden sollen, den Haushalt auszugleichen. Zum Abbau des gesamten strukturellen Defizits soll ein Arbeitskreis Vorschläge ermitteln. Dieser Arbeitskreis ‚Haushaltskonsolidierung’, der zukünftig gemeinsam mit dem bereits im vergangenen Jahr gebildeten Arbeitskreis ‚Leitbild’ tätig werden wird, wird voraussichtlich für den 24.05.2012 zu seiner ersten Zusammenkunft eingeladen. Der Arbeitskreis soll die grundsätzlichen Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung erarbeiten, die dann im Haupt- und Finanzausschuss bzw. im Rat im September dieses Jahres beraten werden. Aus diesen strategischen Überlegungen müssen gegebenenfalls konkrete Beschlüsse, die sich auf die operative Umsetzung beziehen, in den Fachausschüssen folgen. Eine Einführung von Regeltagesordnungspunkten in allen Gremien kann in Einzelfällen problematisch sein, da diese unter Umständen inhaltlich konkurrierend zu den weiteren konkreten Tagesordnungspunkten der jeweiligen Sitzung stehen. Die Muster der Sitzungsvorlagen sehen allerdings Pflichtangaben sowohl zu demographischen als auch zu finanziellen Auswirkungen vor. Hier wäre eine Ausweitung hinsichtlich Beschlussvorlage WP8-96/2012 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage ¾ der Angabe des Grades der Freiwilligkeit der Aufgabe und ¾ der Darstellung des Konsolidierungspotenzials vorstellbar. Zu den jeweiligen Themen könnten dann entsprechende Auswertungen (entweder kostenstellen- oder kostenträgerbasiert) zu Verfügung gestellt werden. Abschließend wird festgestellt, dass die Installierung von Regeltagesordnungspunkten die Gefahr beinhalten könnte, dass mögliche Sparmaßnahmen nur punktuell identifiziert und umgesetzt werden und dabei das Ziel eines wirklich strategischen Steuerns und Sparens – Stichwort Leitbildorientierung – aus den Augen verloren wird. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine. Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: -----------------------------Koehl -----------------------------Eßer -----------------------------Baum -----------------------------Koerdt Leiter Rats- und Kulturbüro Leiter Fachbereich I Kämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-96/2012 Seite 4