Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
52 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
05.04.16, 18:01
Aktualisiert
05.04.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 22.03.2016
Dezernat: S
Bearbeiter/in: Müller, Albert
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-32/2016
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 14.04.2016
Gemeinderat am 28.04.2016
- öffentlich -
Erlass einer Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums
der Gemeinde Vettweiß
Begründung:
Dass in gemeindliche Straßen, Wege und Plätze Versorgungsleitungen verlegt
werden, kommt immer wieder vor. Soweit es sich nicht um einen Versorgungsträger
handelt, der über einen Konzessionsvertrag ermächtigt ist, wurde zu jedem Einzelfall
eine Vereinbarung geschlossenen, die zur Verlegung ermächtigte. Hierzu wurde
dann eine entsprechende Entschädigungsleistung fixiert.
Die Inanspruchnahme ist eine sonstige Benutzung nach § 23 Straßen- und
Wegerecht NRW. Danach richtet sich die Einräumung von Rechten zur Benutzung
des Eigentums der Straßen nach bürgerlichem Recht.
Damit künftige Fälle gleichmäßig behandelt werden, sollte die Inanspruchnahme und
die Entschädigung in einer Entgeltordnung für die sonstige Nutzung geregelt werden.
Ein Entwurf ist beigefügt. Die im Entgelttarif aufgeführten Tarifstellen und -sätze
basieren auf Recherchen bei vergleichbaren Kommunen.
Die Inkraftsetzung erfolgt, vergleichbar einer Satzung durch Veröffentlichung nach
Beschlussfassung mit der Angabe des Inkrafttretens.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, die
anliegende Entgeltordnung für die sonstige Nutzung des Straßeneigentums der
Gemeinde Vettweiß zu beschließen.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Einnahmen nicht einschätzbar.