Daten
Kommune
Bedburg
Größe
33 kB
Datum
30.05.2012
Erstellt
22.05.12, 18:02
Aktualisiert
22.05.12, 18:02
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-91/2012
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 12 65
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
30.05.2012
Betreff:
Kindergartenbedarfsplanung - Antrag der Katholischen Kirchengemeinde Bedburg auf
integrative Qualifizierung der Kindertagesstätte St. Lambertus
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
stimmt der aufgezeigten Vorgehensweise zu.
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Im Beratungsverlauf zum Tagesordnungspunkt `Kindergartenbedarfsplanung - Ausbau U3
Plätze - in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.03.2012 wurde die Verwaltung
beauftragt, den Bedarf an integrativen Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen zu
ermitteln. Anlass war der Antrag auf Ausbauplanung der Kindertagesstätte St. Lambertus;
die katholische Kirche möchte die Einrichtung gerne zu einer integrativen Einrichtung
qualifizieren.
Wenngleich
das
Vorhaben
verwaltungsseitig
und
auch
seitens
des
Jugendhilfeausschusses grundsätzlich begrüßt wird, darf nicht verkannt werden, dass
diese Umbaumaßnahme zu einem erheblichen Platzverlust für Kinder über 3 Jahren führt
Aus planerischer Sicht wäre dies - zumindest momentan - kontraproduktiv, da für Kinder
ab 3 Jahren ein Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz besteht, der ab August
2013 auch auf jüngere Kinder ausgeweitet wird, hingegen der konkrete Bedarf für
integrative Plätze für Kinder unter drei Jahren nicht bekannt ist.
Ausgangslage
Im Stadtgebiet Bedburg werden im Kindergartenjahr 2012/ 2013 in drei Einrichtungen (St.
Antonius, Pusteblume und Waldwichtel) insgesamt 17 Kinder (15 Ü3, 2 U3) mit
Behinderung betreut. Zudem stehen zwei Einrichtungen vor dem Ausbau integrativer
Plätze bzw. haben diesen beantragt (Mosaik und St. Antonius). Bei einem eingruppigen
integrativen Ausbau der Maßnahme Mosaik und dem geplanten Ausbau St. Antonius
würde man im Stadtgebiet nominell über 25 integrative Plätze verfügen (19 Ü3, 6 U3).
Vorgehen der Bedarfseinschätzung
Da Kinder mit Benachteiligungen nicht automatisch erfasst werden, wurden folgende
Vorgehen zum Erhalt von Zahlenmaterial gewählt
a) Einschätzung des Landesjugendamtes
b) Einschätzung des Kreissozialamtes
c) Abfrage in Einrichtungen zu Interessenten auf der Warteliste für das Kindergartenjahr
2012/ 2013
d) Abfrage von Betreuungszahlen Bedburger Kinder in Frühförderzentren
zu a) Einschätzung des Landesjugendamtes
Das Landesjugendamt kann zur Ermittlung der genauen Zahlen nicht wesentlich
weiterhelfen und verweist auf die allgemeine Berechnungsquote für diesen Bereich;
diese liegt bei 4 - 5% aller Kinder. In den umliegenden Kommunen wird die genaue
Berechnungshöhe sehr unterschiedlich behandelt; in Bedburg wurden in der
Vergangenheit zur Berechnung 4% zu Grunde gelegt. Bei Heranziehung der
Kinderzahlen zum 01.02.2012 (KDVZ) würde sich Folgendes ergeben. Für 594
Kinder über 3 Jahren würden bei angenommenen 4% rd. 24 integrative Plätze
benötigt (bei 4,5 % = 27 Plätze, bei 5% = 30 Plätze). Bei den 465 Kindern unter 3
Jahren muss die Bedarfsermittlung anders quotiert werden, da das Landesjugendamt
nur mit einer allgemeinen Betreuungsquote von 32% rechnet. Somit würden
rechnerisch momentan nur 6 integrative Plätze in diesem Bereich benötigt (465
Kinder * 32%* 4%/ bei 4,5 % = 7 Plätze, bei 5% = 7 Plätze). Bezieht man die 4% auf
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alle U3 Kinder, errechnet sich ein Bedarf von rund 19 Plätzen. Nicht verkannt werden
darf, dass der Rechtsanspruch ab August 2013 für alle (behinderten) Kinder und
nicht nur für die rechnerische Größe gilt.
zu b) Einschätzung des Kreissozialamtes
Auch das Kreissozialamt, welches die wesentliche Behinderung zur
Inanspruchnahme einer integrativen Betreuung feststellt, kann keine konkreten
Zahlen zur zukünftigen Bedarfsermittlung liefern. Allerdings bewertet man das
aktuelle Angebot an integrativen Plätzen in Bedburg als zu gering. Auch würden die
Erfahrungen in anderen Kommunen deutlich machen, dass der Bedarf in diesem
Bereich steigt, wenn ein bestimmtes Angebot vorgehalten wird; derzeit müsse
berücksichtigt werden, dass die Hemmschwelle noch relativ groß sei. Man `rät´ der
Stadt Bedburg in jedem Fall zu einem weiteren Ausbau.
zu c) Abfrage in Einrichtungen
Um die aktuelle Nachfrage bestimmen zu können, wurden die Einrichtungen zum
einen gefragt, wie viele Kinder mit Behinderungen sie im nächsten Kindergartenjahr
gemeldet haben (siehe Ausgangslage) und wie viele Kinder noch auf Wartelisten
stehen. Durch die namentliche Nennung konnten Anmeldedopplungen in den
verschiedenen Einrichtungen ausgeschlossen werden. Die momentane Nachfrage
nach einem integrativen Platz liegt bei 27 Kindern (21 Ü3, 6 U3). Von den
Einrichtungen war zu erfahren, dass die Nachfrage in den letzten Jahren stetig steigt.
zu d) Abfrage von Betreuungszahlen Bedburger Kinder in Frühförderzentren
Wenn Kinder mit Behinderung keine Förderung in Kindertageseinrichtungen
erfahren, so können diese in Frühförderzentren gefördert und begleitet werden.
Erster Ansprechpartner für Kinder aus Bedburg ist das Frühförderzentrum in
Bergheim; Eltern sind jedoch nicht gebunden, dass regionale Angebot zu nutzen.
Daher sind möglicherweise auch Eltern aus Bedburg in Frühförderzentren in Köln,
Düren, Mönchengladbach und Düsseldorf - meist angeschlossen an Kinderkliniken und weiteren Orten gemeldet. Für diese Abfrage wurde jedoch nur das
Zahlenmaterial aus Bergheim genutzt; dort wurden im letzten Jahr 33 Kinder im Alter
von 0 - 6 Jahren gefördert. Diese Kinder haben alle keinen Platz in einem
integrativen Kindergarten genutzt; dies würde die Förderung im Frühförderzentrum
ausschließen. Die Leitung dort schätzt, dass rd. 15 Kinder bzw. deren Eltern einen
integrativen Kindergartenplatz genutzt hätten, wenn die Möglichkeit und das Wissen
um die Möglichkeit bestanden hätte.
Fazit
Die Einschätzung eines konkreten Bedarfs in diesem Betreuungsfeld ist kaum
zahlentechnisch zu belegen. Deutlich zu sehen ist aber, dass die aktuelle Nachfrage (27
Kinder) höher ist als das aktuelle Angebot (17 Plätze) und sogar das zukünftige Angebot
- nach den bisher geplanten Ausbaumaßnahmen Mosaik und St. Antonius (25 Plätze) übersteigt.
Geht man von den Berechnungsgrundlagen des Landesjugendamtes aus, welche
besonders im U3 Bereich sehr knapp bemessen sind - aktuelle Nachfrage deckt sich
demnach schon mit der Berechnung -, würden für die Stadt Bedburg 30 Plätze
`ausreichend´ sein. Diese Platzzahl wäre realisierbar, wenn man die 2. Gruppe im neuen
Kindergarten Mosaik/ Pusteblume auch noch integrativ nutzt. Aus stadtteilbezogener Sicht
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ist es jedoch zum einen nicht sinnvoll, nahezu alle integrativen Plätze an eine Einrichtung
anzubinden, zum anderen darf man annehmen, dass die Nachfrage an integrativen
Plätzen weiter wächst; auch mit Hinblick auf die Entwicklungen im Bereich `Inklusion´ und
den stetigen Rückzug des Landschaftsverbandes Rheinland aus der Betreuung
benachteiligter Kinder. Insofern würde einiges dafür sprechen, die Einrichtung St.
Lambertus zu qualifizieren.
Wie aber bereits zuvor dargestellt, würde die angestrebte Qualifizierung der Einrichtung zu
einem hohen Verlust an Regelplätzen führen, der aktuell nicht kompensiert werden
könnte. Allerdings möchte die katholische Kirche auf jeden Fall dieses Jahr den Antrag auf
Qualifizierung stellen, um eventuell noch Zuwendungen aus Bundesmitteln erhalten zu
können (Antragsfrist 30.06.2012). Auf Grundlage dieser Ausgangssituation konnte mit der
katholischen Kirche folgende Vereinbarung getroffen werden:
Bei Zustimmung durch den Jugendhilfeausschuss beantragt die katholische Kirche
umgehend den Ausbau folgender Gruppenformen: 2 x Gruppenform I und 1 x
Gruppenform III. Zudem besteht die Option, dass die Tagesstätte bei Bedarf - sofort oder
zu einem späteren Zeitpunkt - in eine integrative Einrichtung umgewandelt wird, ohne dass
dadurch Mehrkosten für die Stadt Bedburg entstehen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Der Bedarf an weiteren U-3 Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird auch in den nächsten
Jahren ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung darstellen. Diese Thematik ist darüber
hinaus auch ein nicht unwesentlicher Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere
Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
mit textlicher Erläuterung:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Eßer
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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