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Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung - Antrag der Katholischen Kirchengemeinde Bedburg auf integrative Qualifizierung der Kindertagesstätte St. Lambertus)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
33 kB
Datum
30.05.2012
Erstellt
22.05.12, 18:02
Aktualisiert
22.05.12, 18:02
Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung - Antrag der Katholischen Kirchengemeinde Bedburg auf integrative Qualifizierung der Kindertagesstätte St. Lambertus) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung - Antrag der Katholischen Kirchengemeinde Bedburg auf integrative Qualifizierung der Kindertagesstätte St. Lambertus) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung - Antrag der Katholischen Kirchengemeinde Bedburg auf integrative Qualifizierung der Kindertagesstätte St. Lambertus) Beschlussvorlage (Kindergartenbedarfsplanung - Antrag der Katholischen Kirchengemeinde Bedburg auf integrative Qualifizierung der Kindertagesstätte St. Lambertus)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-91/2012 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 12 65 öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 30.05.2012 Betreff: Kindergartenbedarfsplanung - Antrag der Katholischen Kirchengemeinde Bedburg auf integrative Qualifizierung der Kindertagesstätte St. Lambertus Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der aufgezeigten Vorgehensweise zu. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Im Beratungsverlauf zum Tagesordnungspunkt `Kindergartenbedarfsplanung - Ausbau U3 Plätze - in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.03.2012 wurde die Verwaltung beauftragt, den Bedarf an integrativen Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen zu ermitteln. Anlass war der Antrag auf Ausbauplanung der Kindertagesstätte St. Lambertus; die katholische Kirche möchte die Einrichtung gerne zu einer integrativen Einrichtung qualifizieren. Wenngleich das Vorhaben verwaltungsseitig und auch seitens des Jugendhilfeausschusses grundsätzlich begrüßt wird, darf nicht verkannt werden, dass diese Umbaumaßnahme zu einem erheblichen Platzverlust für Kinder über 3 Jahren führt Aus planerischer Sicht wäre dies - zumindest momentan - kontraproduktiv, da für Kinder ab 3 Jahren ein Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz besteht, der ab August 2013 auch auf jüngere Kinder ausgeweitet wird, hingegen der konkrete Bedarf für integrative Plätze für Kinder unter drei Jahren nicht bekannt ist. Ausgangslage Im Stadtgebiet Bedburg werden im Kindergartenjahr 2012/ 2013 in drei Einrichtungen (St. Antonius, Pusteblume und Waldwichtel) insgesamt 17 Kinder (15 Ü3, 2 U3) mit Behinderung betreut. Zudem stehen zwei Einrichtungen vor dem Ausbau integrativer Plätze bzw. haben diesen beantragt (Mosaik und St. Antonius). Bei einem eingruppigen integrativen Ausbau der Maßnahme Mosaik und dem geplanten Ausbau St. Antonius würde man im Stadtgebiet nominell über 25 integrative Plätze verfügen (19 Ü3, 6 U3). Vorgehen der Bedarfseinschätzung Da Kinder mit Benachteiligungen nicht automatisch erfasst werden, wurden folgende Vorgehen zum Erhalt von Zahlenmaterial gewählt a) Einschätzung des Landesjugendamtes b) Einschätzung des Kreissozialamtes c) Abfrage in Einrichtungen zu Interessenten auf der Warteliste für das Kindergartenjahr 2012/ 2013 d) Abfrage von Betreuungszahlen Bedburger Kinder in Frühförderzentren zu a) Einschätzung des Landesjugendamtes Das Landesjugendamt kann zur Ermittlung der genauen Zahlen nicht wesentlich weiterhelfen und verweist auf die allgemeine Berechnungsquote für diesen Bereich; diese liegt bei 4 - 5% aller Kinder. In den umliegenden Kommunen wird die genaue Berechnungshöhe sehr unterschiedlich behandelt; in Bedburg wurden in der Vergangenheit zur Berechnung 4% zu Grunde gelegt. Bei Heranziehung der Kinderzahlen zum 01.02.2012 (KDVZ) würde sich Folgendes ergeben. Für 594 Kinder über 3 Jahren würden bei angenommenen 4% rd. 24 integrative Plätze benötigt (bei 4,5 % = 27 Plätze, bei 5% = 30 Plätze). Bei den 465 Kindern unter 3 Jahren muss die Bedarfsermittlung anders quotiert werden, da das Landesjugendamt nur mit einer allgemeinen Betreuungsquote von 32% rechnet. Somit würden rechnerisch momentan nur 6 integrative Plätze in diesem Bereich benötigt (465 Kinder * 32%* 4%/ bei 4,5 % = 7 Plätze, bei 5% = 7 Plätze). Bezieht man die 4% auf Beschlussvorlage WP8-91/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 alle U3 Kinder, errechnet sich ein Bedarf von rund 19 Plätzen. Nicht verkannt werden darf, dass der Rechtsanspruch ab August 2013 für alle (behinderten) Kinder und nicht nur für die rechnerische Größe gilt. zu b) Einschätzung des Kreissozialamtes Auch das Kreissozialamt, welches die wesentliche Behinderung zur Inanspruchnahme einer integrativen Betreuung feststellt, kann keine konkreten Zahlen zur zukünftigen Bedarfsermittlung liefern. Allerdings bewertet man das aktuelle Angebot an integrativen Plätzen in Bedburg als zu gering. Auch würden die Erfahrungen in anderen Kommunen deutlich machen, dass der Bedarf in diesem Bereich steigt, wenn ein bestimmtes Angebot vorgehalten wird; derzeit müsse berücksichtigt werden, dass die Hemmschwelle noch relativ groß sei. Man `rät´ der Stadt Bedburg in jedem Fall zu einem weiteren Ausbau. zu c) Abfrage in Einrichtungen Um die aktuelle Nachfrage bestimmen zu können, wurden die Einrichtungen zum einen gefragt, wie viele Kinder mit Behinderungen sie im nächsten Kindergartenjahr gemeldet haben (siehe Ausgangslage) und wie viele Kinder noch auf Wartelisten stehen. Durch die namentliche Nennung konnten Anmeldedopplungen in den verschiedenen Einrichtungen ausgeschlossen werden. Die momentane Nachfrage nach einem integrativen Platz liegt bei 27 Kindern (21 Ü3, 6 U3). Von den Einrichtungen war zu erfahren, dass die Nachfrage in den letzten Jahren stetig steigt. zu d) Abfrage von Betreuungszahlen Bedburger Kinder in Frühförderzentren Wenn Kinder mit Behinderung keine Förderung in Kindertageseinrichtungen erfahren, so können diese in Frühförderzentren gefördert und begleitet werden. Erster Ansprechpartner für Kinder aus Bedburg ist das Frühförderzentrum in Bergheim; Eltern sind jedoch nicht gebunden, dass regionale Angebot zu nutzen. Daher sind möglicherweise auch Eltern aus Bedburg in Frühförderzentren in Köln, Düren, Mönchengladbach und Düsseldorf - meist angeschlossen an Kinderkliniken und weiteren Orten gemeldet. Für diese Abfrage wurde jedoch nur das Zahlenmaterial aus Bergheim genutzt; dort wurden im letzten Jahr 33 Kinder im Alter von 0 - 6 Jahren gefördert. Diese Kinder haben alle keinen Platz in einem integrativen Kindergarten genutzt; dies würde die Förderung im Frühförderzentrum ausschließen. Die Leitung dort schätzt, dass rd. 15 Kinder bzw. deren Eltern einen integrativen Kindergartenplatz genutzt hätten, wenn die Möglichkeit und das Wissen um die Möglichkeit bestanden hätte. Fazit Die Einschätzung eines konkreten Bedarfs in diesem Betreuungsfeld ist kaum zahlentechnisch zu belegen. Deutlich zu sehen ist aber, dass die aktuelle Nachfrage (27 Kinder) höher ist als das aktuelle Angebot (17 Plätze) und sogar das zukünftige Angebot - nach den bisher geplanten Ausbaumaßnahmen Mosaik und St. Antonius (25 Plätze) übersteigt. Geht man von den Berechnungsgrundlagen des Landesjugendamtes aus, welche besonders im U3 Bereich sehr knapp bemessen sind - aktuelle Nachfrage deckt sich demnach schon mit der Berechnung -, würden für die Stadt Bedburg 30 Plätze `ausreichend´ sein. Diese Platzzahl wäre realisierbar, wenn man die 2. Gruppe im neuen Kindergarten Mosaik/ Pusteblume auch noch integrativ nutzt. Aus stadtteilbezogener Sicht Beschlussvorlage WP8-91/2012 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage ist es jedoch zum einen nicht sinnvoll, nahezu alle integrativen Plätze an eine Einrichtung anzubinden, zum anderen darf man annehmen, dass die Nachfrage an integrativen Plätzen weiter wächst; auch mit Hinblick auf die Entwicklungen im Bereich `Inklusion´ und den stetigen Rückzug des Landschaftsverbandes Rheinland aus der Betreuung benachteiligter Kinder. Insofern würde einiges dafür sprechen, die Einrichtung St. Lambertus zu qualifizieren. Wie aber bereits zuvor dargestellt, würde die angestrebte Qualifizierung der Einrichtung zu einem hohen Verlust an Regelplätzen führen, der aktuell nicht kompensiert werden könnte. Allerdings möchte die katholische Kirche auf jeden Fall dieses Jahr den Antrag auf Qualifizierung stellen, um eventuell noch Zuwendungen aus Bundesmitteln erhalten zu können (Antragsfrist 30.06.2012). Auf Grundlage dieser Ausgangssituation konnte mit der katholischen Kirche folgende Vereinbarung getroffen werden: Bei Zustimmung durch den Jugendhilfeausschuss beantragt die katholische Kirche umgehend den Ausbau folgender Gruppenformen: 2 x Gruppenform I und 1 x Gruppenform III. Zudem besteht die Option, dass die Tagesstätte bei Bedarf - sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt - in eine integrative Einrichtung umgewandelt wird, ohne dass dadurch Mehrkosten für die Stadt Bedburg entstehen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Der Bedarf an weiteren U-3 Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird auch in den nächsten Jahren ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung darstellen. Diese Thematik ist darüber hinaus auch ein nicht unwesentlicher Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja mit textlicher Erläuterung: Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Eßer ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-91/2012 Seite 4