Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
30.05.2012
Erstellt
22.05.12, 18:02
Aktualisiert
22.05.12, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8103/2012
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 12 65
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
30.05.2012
Betreff:
U3 Betriebserlaubnis Waldkindergarten "Waldwichtel e.V."
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Inhalt der Mitteilung:
Zum 30.07.2012 läuft die vom Landschaftsverband Rheinland erteilte Betriebserlaubnis zur
Betreuung von unter Dreijährigen im Waldkindergarten „Waldwichtel“ aus. Die Befristung wurde
seinerzeit gesetzt, da die geforderten Räumlichkeiten zur Pflege der Kinder, sowie zum
gemeinsamen Essen nicht vorhanden waren. Auf Anregung des Landschaftsverbandes hat der
Waldkinderkindergarten einen Container angemietet und erfüllt somit grundsätzlich die Auflagen
zur unbefristeten Betreuungserlaubnis.
Derzeit liegen jedoch planungs- und baurechtliche Defizite das Grundstück betreffend vor. Daher
kann für das Aufstellen des bislang gemieteten Containers auch nur eine befristete Genehmigung
erteilt werden, welche zeitnah abläuft.
Um eine für alle Beteiligten vertretbare Lösung zu finden, fand am 08.03.2012 eine
Ortsbesichtigung statt. An dieser haben Vertreter des Waldwichtel e.V. und Mitarbeiter der
Stadtverwaltung (FB II & FB III) teilgenommen. Neben der Erörterung von Argumenten für oder
gegen den momentanen Standort, wurde auch ein möglicher Alternativplatz besichtigt. Dabei
handelt es sich um die hintere, nicht benutzte Parzelle des Friedhofs in Kaster (Hauptstraße, Nähe
Tiergarten); laut Fachbereich III könnte dieses Grundstück vom Waldkindergarten langfristig
genutzt werden.
Dem Kindergarten würde am neuen Ort eine großzügigere Fläche zur Verfügung stehen als
bislang; auch die Nähe zu Wald wäre weiterhin gegeben. Allerdings müsste in alle notwendigen
infrastrukturellen Maßnahmen investiert werden und die `soziale Kontrolle´, die dazu beiträgt, dass
der Vandalismus am aktuellen Standort deutlich nachgelassen hat, würde durch die abgelegene
Lage (vorerst) nicht gewährleistet werden. Beide Kriterien sind derzeit in der Gustav Heinemann
Straße gegeben. Dennoch steht der Vorstand des Waldwichtel e.V. einer Verlegung grundsätzlich
offen gegenüber, sofern sich dadurch eine langfristige Standorterhaltung ergibt.
Ähnliche Sichtweise wird verwaltungsseitig vertreten; trotz Favorisierung für den aktuellen
Standort, ist eine Verlegung bei gleichzeitiger Planungssicherheit vorstellbar.
Betrachtet man die erforderlichen Maßnahmen zur Realisierung des neuen Standorts, so ist
allerdings davon auszugehen, dass diese erst mittelfristig möglich ist. Die abschließende Aussage
zum derzeitigen Standort des Waldkindergartens wurde noch nicht getroffen und obliegt zum
aktuellen Prozesszeitpunkt dem Fachbereich III/ dem Stadtentwicklungsausschuss. So steht die
notwendige Beratung mit dem Landesjugendamt, in welcher die weitere Betriebserlaubnis zur U3
Betreuung thematisiert werden kann, noch aus.
Sollte Letzteres nicht vor Ablauf des aktuellen Kindergartenjahres geschehen, könnte dies zur
Folge haben, dass ab August 2012 vier U3-Betreuungsplätze weniger angeboten werden könnten.
Die Verwaltung der Stadt Bedburg ist um zeitnahe Klärung bemüht.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Der Bedarf an weiteren U3-Plätzen, wie auch die Vorhaltung einer Trägervielfalt mit unterschiedlichen pädagogischen
Konzepten ist ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung. Diese Thematik ist darüber hinaus
auch ein Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere Entwicklung der Stadt Bedburg
von nicht unerheblicher Bedeutung,
Mitteilungsvorlage WP8-103/2012
Seite 2
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
mit textlicher Erläuterung:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Eßer
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Mitteilungsvorlage WP8-103/2012
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