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Mitteilungsvorlage (U3 Betriebserlaubnis Waldkindergarten "Waldwichtel e.V.")

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
30.05.2012
Erstellt
22.05.12, 18:02
Aktualisiert
22.05.12, 18:02
Mitteilungsvorlage (U3 Betriebserlaubnis Waldkindergarten "Waldwichtel e.V.") Mitteilungsvorlage (U3 Betriebserlaubnis Waldkindergarten "Waldwichtel e.V.") Mitteilungsvorlage (U3 Betriebserlaubnis Waldkindergarten "Waldwichtel e.V.")

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8103/2012 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 12 65 öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 30.05.2012 Betreff: U3 Betriebserlaubnis Waldkindergarten "Waldwichtel e.V." Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Zum 30.07.2012 läuft die vom Landschaftsverband Rheinland erteilte Betriebserlaubnis zur Betreuung von unter Dreijährigen im Waldkindergarten „Waldwichtel“ aus. Die Befristung wurde seinerzeit gesetzt, da die geforderten Räumlichkeiten zur Pflege der Kinder, sowie zum gemeinsamen Essen nicht vorhanden waren. Auf Anregung des Landschaftsverbandes hat der Waldkinderkindergarten einen Container angemietet und erfüllt somit grundsätzlich die Auflagen zur unbefristeten Betreuungserlaubnis. Derzeit liegen jedoch planungs- und baurechtliche Defizite das Grundstück betreffend vor. Daher kann für das Aufstellen des bislang gemieteten Containers auch nur eine befristete Genehmigung erteilt werden, welche zeitnah abläuft. Um eine für alle Beteiligten vertretbare Lösung zu finden, fand am 08.03.2012 eine Ortsbesichtigung statt. An dieser haben Vertreter des Waldwichtel e.V. und Mitarbeiter der Stadtverwaltung (FB II & FB III) teilgenommen. Neben der Erörterung von Argumenten für oder gegen den momentanen Standort, wurde auch ein möglicher Alternativplatz besichtigt. Dabei handelt es sich um die hintere, nicht benutzte Parzelle des Friedhofs in Kaster (Hauptstraße, Nähe Tiergarten); laut Fachbereich III könnte dieses Grundstück vom Waldkindergarten langfristig genutzt werden. Dem Kindergarten würde am neuen Ort eine großzügigere Fläche zur Verfügung stehen als bislang; auch die Nähe zu Wald wäre weiterhin gegeben. Allerdings müsste in alle notwendigen infrastrukturellen Maßnahmen investiert werden und die `soziale Kontrolle´, die dazu beiträgt, dass der Vandalismus am aktuellen Standort deutlich nachgelassen hat, würde durch die abgelegene Lage (vorerst) nicht gewährleistet werden. Beide Kriterien sind derzeit in der Gustav Heinemann Straße gegeben. Dennoch steht der Vorstand des Waldwichtel e.V. einer Verlegung grundsätzlich offen gegenüber, sofern sich dadurch eine langfristige Standorterhaltung ergibt. Ähnliche Sichtweise wird verwaltungsseitig vertreten; trotz Favorisierung für den aktuellen Standort, ist eine Verlegung bei gleichzeitiger Planungssicherheit vorstellbar. Betrachtet man die erforderlichen Maßnahmen zur Realisierung des neuen Standorts, so ist allerdings davon auszugehen, dass diese erst mittelfristig möglich ist. Die abschließende Aussage zum derzeitigen Standort des Waldkindergartens wurde noch nicht getroffen und obliegt zum aktuellen Prozesszeitpunkt dem Fachbereich III/ dem Stadtentwicklungsausschuss. So steht die notwendige Beratung mit dem Landesjugendamt, in welcher die weitere Betriebserlaubnis zur U3 Betreuung thematisiert werden kann, noch aus. Sollte Letzteres nicht vor Ablauf des aktuellen Kindergartenjahres geschehen, könnte dies zur Folge haben, dass ab August 2012 vier U3-Betreuungsplätze weniger angeboten werden könnten. Die Verwaltung der Stadt Bedburg ist um zeitnahe Klärung bemüht. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Der Bedarf an weiteren U3-Plätzen, wie auch die Vorhaltung einer Trägervielfalt mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten ist ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung. Diese Thematik ist darüber hinaus auch ein Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung, Mitteilungsvorlage WP8-103/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja mit textlicher Erläuterung: Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Eßer ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-103/2012 Seite 3