Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
30.05.2012
Erstellt
22.05.12, 18:02
Aktualisiert
22.05.12, 18:02
Stichworte
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Drucksache: WP8102/2012
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 12 65 /0
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
30.05.2012
Betreff:
Befragung zur konkreteren Bedarfsermittlung an U3 Betreuungsplätzen
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
stimmt der aufgezeigten Vorgehensweise zu.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Ab dem 01. August 2013 haben alle Kinder mit vollendetem ersten Lebensjahr (bei
genauerer Auslegung des Gesetzestextes sogar noch früher) durch die Ausführungen im
Kinderförderungsgesetz (KiföG) einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in
einer Kindertageseinrichtung bzw. in der Kindertagespflege.
Ausgehend von den Planzahlen des Landes Nordrhein Westfalen können ab Sommer
2013 für rund 32% der Bedburger Kinder unter drei Jahren (gemessen an der
Einwohnerzahl zum Stand 01.02.2012) Betreuungsplätze vorgehalten werden; ob diese
Quote für das Bedburger Stadtgebiet ausreichend oder vielleicht auch zu hoch bemessen
ist, lässt sich derzeit nicht sagen.
Im Selbstverständnis darüber eine moderne Dienstleistungsbehörde für Eltern,
Jugendliche und Kinder zu sein, ist es dem Jugendamt der Stadt Bedburg ein besonderes
Anliegen, die Qualität und den Service der Angebote stetig zu verbessern. Besonders vor
dem Hintergrund, dass höhere Kindergartenbeiträge unvermeidbar sind, sollte im
Gegenzug die Position und der Einfluss der Eltern im Kindergartenauswahl- sowie im
Planungsprozess gestärkt werden.
Dieses Ziel möchte die Verwaltung in mehreren Schritten verfolgen; zunächst soll der
Bedarf von Eltern genauer erfragt werden. Wie schon erwähnt wird dieser derzeit anhand
von Planungszahlen berechnet. Ob sich diese Daten mit dem tatsächlichen Bedarf
decken, ist jedoch unklar. Deshalb wird - mit Beratungsunterstützung des
Jugendamtelternbeirates - ein Fragebogen entwickelt, dessen Antworten letztlich
Aufschluss darüber geben sollen,
- welche Gruppenformen in den Kindertagesstätten im U3 Bereich benötigt werden,
- welche Betreuungsquote langfristig angestrebt werden muss,
- ob es besondere Gewichtungen in den Bezirken gibt, die in der zukünftigen
Ausbauplanung berücksichtigt werden müssen
- ob es sonstige Anregungen seitens der Eltern gibt, die Beachtung finden sollten.
Im August diesen Jahres sollen alle Eltern befragt werden, die für Ihre Kinder am
01.08.2013 einen Anspruch auf einen U3 Betreuungsplatz geltend machen könnten. Dies
betrifft diejenigen Kinder aus dem Geburtszeitraum 02.08.2010 bis 31.07.2012. Zuvor ist
Mitte Juli geplant, die Befragung im Rahmen von Pressemitteilungen öffentlich
vorzustellen; ab September 2012 wird die Befragung fortlaufend durch die Frühen Hilfen
bei der Überreichung der Begrüßungspakete weitergeführt.
Die Beantwortung des Fragebogen ist nicht verbindlich; die darin getätigten Angaben
haben keinerlei vertraglichen Charakter. Letztlich soll die Auswertung eine Tendenz
anzeigen, ob die bisherigen Planungen des Kindergartenausbaus mit dem Bedarf deckend
sind und eine Richtung aufzeigen, wie investive Mittel zukünftig zielorientiert angelegt
werden sollten. Beabsichtigt ist, die Ergebnisse bereits in der nächsten Siltzung des
Jugendhilfeausschusses vorzustellen.
Beschlussvorlage WP8-102/2012
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Der Bedarf an weiteren U3-Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird auch in den nächsten
Jahren ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung darstellen. Diese Thematik ist darüber
hinaus auch ein nicht unwesentlicher Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere
Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
mit textlicher Erläuterung:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Eßer
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-102/2012
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