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Beschlussvorlage (Befragung zur konkreteren Bedarfsermittlung an U3 Betreuungsplätzen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
30.05.2012
Erstellt
22.05.12, 18:02
Aktualisiert
22.05.12, 18:02
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8102/2012 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 12 65 /0 öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 30.05.2012 Betreff: Befragung zur konkreteren Bedarfsermittlung an U3 Betreuungsplätzen Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der aufgezeigten Vorgehensweise zu. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Ab dem 01. August 2013 haben alle Kinder mit vollendetem ersten Lebensjahr (bei genauerer Auslegung des Gesetzestextes sogar noch früher) durch die Ausführungen im Kinderförderungsgesetz (KiföG) einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung bzw. in der Kindertagespflege. Ausgehend von den Planzahlen des Landes Nordrhein Westfalen können ab Sommer 2013 für rund 32% der Bedburger Kinder unter drei Jahren (gemessen an der Einwohnerzahl zum Stand 01.02.2012) Betreuungsplätze vorgehalten werden; ob diese Quote für das Bedburger Stadtgebiet ausreichend oder vielleicht auch zu hoch bemessen ist, lässt sich derzeit nicht sagen. Im Selbstverständnis darüber eine moderne Dienstleistungsbehörde für Eltern, Jugendliche und Kinder zu sein, ist es dem Jugendamt der Stadt Bedburg ein besonderes Anliegen, die Qualität und den Service der Angebote stetig zu verbessern. Besonders vor dem Hintergrund, dass höhere Kindergartenbeiträge unvermeidbar sind, sollte im Gegenzug die Position und der Einfluss der Eltern im Kindergartenauswahl- sowie im Planungsprozess gestärkt werden. Dieses Ziel möchte die Verwaltung in mehreren Schritten verfolgen; zunächst soll der Bedarf von Eltern genauer erfragt werden. Wie schon erwähnt wird dieser derzeit anhand von Planungszahlen berechnet. Ob sich diese Daten mit dem tatsächlichen Bedarf decken, ist jedoch unklar. Deshalb wird - mit Beratungsunterstützung des Jugendamtelternbeirates - ein Fragebogen entwickelt, dessen Antworten letztlich Aufschluss darüber geben sollen, - welche Gruppenformen in den Kindertagesstätten im U3 Bereich benötigt werden, - welche Betreuungsquote langfristig angestrebt werden muss, - ob es besondere Gewichtungen in den Bezirken gibt, die in der zukünftigen Ausbauplanung berücksichtigt werden müssen - ob es sonstige Anregungen seitens der Eltern gibt, die Beachtung finden sollten. Im August diesen Jahres sollen alle Eltern befragt werden, die für Ihre Kinder am 01.08.2013 einen Anspruch auf einen U3 Betreuungsplatz geltend machen könnten. Dies betrifft diejenigen Kinder aus dem Geburtszeitraum 02.08.2010 bis 31.07.2012. Zuvor ist Mitte Juli geplant, die Befragung im Rahmen von Pressemitteilungen öffentlich vorzustellen; ab September 2012 wird die Befragung fortlaufend durch die Frühen Hilfen bei der Überreichung der Begrüßungspakete weitergeführt. Die Beantwortung des Fragebogen ist nicht verbindlich; die darin getätigten Angaben haben keinerlei vertraglichen Charakter. Letztlich soll die Auswertung eine Tendenz anzeigen, ob die bisherigen Planungen des Kindergartenausbaus mit dem Bedarf deckend sind und eine Richtung aufzeigen, wie investive Mittel zukünftig zielorientiert angelegt werden sollten. Beabsichtigt ist, die Ergebnisse bereits in der nächsten Siltzung des Jugendhilfeausschusses vorzustellen. Beschlussvorlage WP8-102/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Der Bedarf an weiteren U3-Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird auch in den nächsten Jahren ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung darstellen. Diese Thematik ist darüber hinaus auch ein nicht unwesentlicher Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja mit textlicher Erläuterung: Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Eßer ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-102/2012 Seite 3