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Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
45 kB
Datum
14.02.2012
Erstellt
08.02.12, 18:03
Aktualisiert
21.06.12, 18:04
Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8250/2011 2. Ergänzung Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 13.12.2011 Haupt- und Finanzausschuss 31.01.2012 Rat der Stadt Bedburg 14.02.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Beratung und Beschließung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, den Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich der weiteren Änderungen. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Entwurf des Haushaltsplans wurde am 13. Dezember 2011 dem Rat der Stadt Bedburg zugeleitet. Die Bekanntmachung der Auslegungsfrist erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 20.12.2011. Einwohner und Abgabepflichtige hatten in der Zeit vom 21.12.2011 bis zum 06.01.2012 die Gelegenheit, Einwendungen zu erheben. Hiervon wurde formell kein Gebrauch gemacht. Die Beratung durch den Haupt- und Finanzausschuss (HFA) fand am 31.01.2012 statt. Auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage Nr. WP8 250/2011 (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012) sowie der Nr. WP8 250/2011 1. Ergänzung (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012) wird verwiesen. Die Empfehlungsbeschlüsse des HFA sowie die Abstimmungsergebnisse sind in der Anlage 1 dargestellt. Die Auflistung der ergebniswirksamen Änderungen (seit der Zuleitung des Entwurfs einschließlich der Änderungen aufgrund der vom HFA gefassten Empfehlungsbeschlüsse) ist als Anlage 2a beigefügt. Nachfolgend sind die Auswirkungen auf die Salden des Gesamtergebnisplanes dargestellt. Planjahr Saldo lt. Entwurf Saldo einschl. Änderungen EUR -11.307.779 -2.079.043 -3.235.602 -2.899.609 2012 2013 2014 2015 Veränderung des Saldos EUR -10.986.223 -866.798 -1.520.357 -560.164 EUR 321.556 1.212.245 1.715.245 2.339.550 Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage % 13,59 1,24 2,20 0,83 Grafisch stellen sich die Änderungen wie folgt dar: -115.910 2.223.535 -49.710 1.665.535 1.212.245 -43.060 1.169.185 321.546 500.000 € 183.254 1.000.000 € 504.800 1.500.000 € 1.715.245 2.000.000 € 2.339.445 2.500.000 € 2013 2014 2015 0€ -500.000 € 2012 Erträge Beschlussvorlage WP8-250/2011 2. Ergänzung Aufwendungen Veränderungen Saldo Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Die Veränderungen verteilen sich auf folgende Budgets (Saldoverbesserungen werden positiv dargestellt): 2.250.000 € 2.100.000 € 1.950.000 € 1.800.000 € 1.650.000 € 1.500.000 € 1.350.000 € 1.200.000 € 1.050.000 € 900.000 € 750.000 € 600.000 € 450.000 € 300.000 € 150.000 € 0€ -150.000 € -300.000 € 2012 2013 2014 Büro des Verwaltungsvorstands (VV) Büro für Standortförderung (BfS) Rats- und Kulturbüro (RBK) Fachbereich IV (FB IV) Fachbereich I (FB I) Fachbereich II (FB II) Fachbereich III (FB III) -450.000 € 2015 Die Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich aufgrund der eingearbeiteten Änderungen im Vergleich zu der in der zugeleiteten Entwurfsfassung wie folgt dar: Entwicklung der allgemeinen Rücklage (Eigenkapital) zum 31.12. 90.000.000 84.000.000 78.000.000 72.000.000 66.000.000 60.000.000 54.000.000 48.000.000 42.000.000 36.000.000 30.000.000 24.000.000 18.000.000 12.000.000 6.000.000 - 2010 2011 2012 2013 2014 2015 lt. Entwurf 84.490.832 80.866.598 69.558.818 67.479.775 62.244.173 61.344.564 aufgrund Empfehlungsbeschluss 84.490.832 80.866.598 69.880.365 69.013.567 67.493.210 66.933.046 321.547 1.533.792 5.249.037 5.588.482 Veränderung - - Um den Haushalt strukturell ausgleichen zu können, wären aufgrund der vorliegenden Ergebnisse prozentuale Aufwandsreduzierungen im Vergleich zu den Gesamtaufwendungen in Höhe von ¾ 1,8 % in ¾ 3,1 % in ¾ 1,1 % in 2012 2013 und 2015 notwendig. Beschlussvorlage WP8-250/2011 2. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzplan Die Veränderungen im investiven Bereich (Anlage 2b) wirken sich wie folgt auf den Saldo aus der Investitionstätigkeit und damit auf die Höhe der Kreditaufnahme aus: Planjahr 2012 2013 2014 2015 Saldo lt. Entwurf EUR -1.043.960 +2.436.580 -7.914.320 +791.980 Saldo einschl. Änderungen EUR -1.880.740 +2.205.400 -7.905.500 +800.800 Veränderung des Saldos EUR -836.780 +231.180 +8.820 +8.820 Höhe des Kreditbedarfs EUR 1.880.780 0 7.905.500 0 Der erhöhte Kreditbedarf resultiert aus der Neuveranschlagung einiger bereits in 2011 veranschlagter (Teil)Maßnahmen und aus der Veranschlagung des Investitionszuschusses für die Erweiterung der Kindertagesstätte „Pusteblume“. Im Planjahr 2012 verschlechtert sich der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan aufgrund der Änderungen (insbesondere durch die Veranschlagung der Inanspruchnahme von Rückstellungen) nur unwesentlich (+ 2 T€). In den Planjahren 2013 bis 2015 verbessert sich dieser Saldo aufgrund der vom HFA empfohlenen Einnahmesteigerungen deutlich. Bereits im Planjahr 2013 ist der Saldo positiv, so dass ein Beitrag zur Teildeckung der Tilgungsbeträge geleistet werden kann. Der positive Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Planjahr 2014 deckt bereits rd. 95% der für Tilgungen vorgesehenen Veranschlagungen. Im Planjahr 2015 werden die zu erbringenden Tilgungen komplett aus der laufenden Haushaltswirtschaft abgedeckt. Darüber hinaus wird ein Beitrag zur Schuldentilgung bzw. für sonstige dringend notwendige Maßnahmen (z.B. zur Refinanzierung der Beamtenpensionen) erbracht. Insgesamt reduziert sich durch die empfohlenen Verbesserungen der Bedarf an „fremden“ liquiden Mitteln im Planungszeitraum 2012 bis 2015 von 16,8 Mio. € um 4,8 Mio. € auf 12,0 Mio. €. Stellenplan siehe Anlage zur Sitzungsvorlage Nr. WP8 250/2011, 1. Ergänzung Bürgerhaushalt siehe Ausführungen und Anlage zur Sitzungsvorlage Nr. WP8 250/2011, 1. Ergänzung Ermächtigungsübertragungen aus 2011 Siehe Sitzungsvorlage Nr. WP 8-2/2012 Beschlussvorlage WP8-250/2011 2. Ergänzung Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Arbeitskreis „Haushaltskonsolidierung“ Der Haupt- und Finanzausschuss fasste einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss: „Rat und Verwaltung werden in den kommenden Jahren alle Anstrengungen unternehmen, den Haushalt auszugleichen. Hierzu ermittelt ein Arbeitskreis Vorschläge zum Abbau des gesamten strukturellen Defizits. Die Beratungen und Beschlussfassungen finden im Haupt- und Finanzausschuss und Rat spätestens bis September 2012 statt. Wenn es dem Arbeitskreis innerhalb dieses Zeitraumes nicht gelingt, alternative Einspar- und Einnahmevorschläge zu unterbreiten werden, unausweichlich mindestens folgende Hebesätze notwendig werden um das anspruchsvolle angestrebte Ziel und den zu vermeidenden Eigenkapitalverzehr zu erreichen: 2013 2014 2015 Grundsteuer A 400% 500% 600% Grundsteuer B 550% 600% 650%“ Im Dezember 2011 wurde ein Arbeitskreis „Leitbild“ gebildet. Da es voraussichtlich viele Abhängigkeiten und Überschneidungen hinsichtlich der Arbeit des Arbeitskreises „Leitbild“ und der des Arbeitskreises „Haushaltskonsolidierung“ geben wird, wäre zu überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, ein Gremium mit beiden Aufgabenbereichen zu beauftragen. Dies könnte der Arbeitskreis „Leitbild“ sein. Denkbar wäre aber auch, die Mitglieder des Hauptund Finanzausschusses mit dieser Aufgabe zu betrauen, die in zunächst nicht-öffentlichen Arbeitssitzungen, die entsprechenden (ohnehin durch den HFA vorzuberatenden) Vorschläge und Maßnahmen erarbeiten. Beschlussvorlage WP8-250/2011 2. Ergänzung Seite 5 STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 07.02.2012 ----------------------------------Eßer Fachbereichsleiter ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-250/2011 2. Ergänzung Seite 6