Daten
Kommune
Bedburg
Größe
45 kB
Datum
14.02.2012
Erstellt
08.02.12, 18:03
Aktualisiert
21.06.12, 18:04
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8250/2011 2. Ergänzung
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
13.12.2011
Haupt- und Finanzausschuss
31.01.2012
Rat der Stadt Bedburg
14.02.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Beratung und Beschließung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit
Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses, den Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für
das Haushaltsjahr 2012 einschließlich der weiteren Änderungen.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Entwurf des Haushaltsplans wurde am 13. Dezember 2011 dem Rat der Stadt Bedburg
zugeleitet. Die Bekanntmachung der Auslegungsfrist erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises
am 20.12.2011. Einwohner und Abgabepflichtige hatten in der Zeit vom 21.12.2011 bis zum
06.01.2012 die Gelegenheit, Einwendungen zu erheben. Hiervon wurde formell kein Gebrauch
gemacht.
Die Beratung durch den Haupt- und Finanzausschuss (HFA) fand am 31.01.2012 statt.
Auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage Nr. WP8 250/2011 (Zuleitung des Entwurfs der
Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012) sowie der Nr. WP8
250/2011 1. Ergänzung (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen und
Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2012) wird verwiesen.
Die Empfehlungsbeschlüsse des HFA sowie die Abstimmungsergebnisse sind in der Anlage 1
dargestellt.
Die Auflistung der ergebniswirksamen Änderungen (seit der Zuleitung des Entwurfs einschließlich
der Änderungen aufgrund der vom HFA gefassten Empfehlungsbeschlüsse) ist als Anlage 2a
beigefügt. Nachfolgend sind die Auswirkungen auf die Salden des Gesamtergebnisplanes
dargestellt.
Planjahr
Saldo lt. Entwurf
Saldo einschl.
Änderungen
EUR
-11.307.779
-2.079.043
-3.235.602
-2.899.609
2012
2013
2014
2015
Veränderung
des Saldos
EUR
-10.986.223
-866.798
-1.520.357
-560.164
EUR
321.556
1.212.245
1.715.245
2.339.550
Inanspruchnahme der
allgemeinen
Rücklage
%
13,59
1,24
2,20
0,83
Grafisch stellen sich die Änderungen wie folgt dar:
-115.910
2.223.535
-49.710
1.665.535
1.212.245
-43.060
1.169.185
321.546
500.000 €
183.254
1.000.000 €
504.800
1.500.000 €
1.715.245
2.000.000 €
2.339.445
2.500.000 €
2013
2014
2015
0€
-500.000 €
2012
Erträge
Beschlussvorlage WP8-250/2011 2. Ergänzung
Aufwendungen
Veränderungen Saldo
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Sitzungsvorlage
Die Veränderungen verteilen sich auf folgende Budgets (Saldoverbesserungen werden positiv
dargestellt):
2.250.000 €
2.100.000 €
1.950.000 €
1.800.000 €
1.650.000 €
1.500.000 €
1.350.000 €
1.200.000 €
1.050.000 €
900.000 €
750.000 €
600.000 €
450.000 €
300.000 €
150.000 €
0€
-150.000 €
-300.000 €
2012
2013
2014
Büro des
Verwaltungsvorstands
(VV)
Büro für
Standortförderung
(BfS)
Rats- und Kulturbüro
(RBK)
Fachbereich IV (FB IV)
Fachbereich I (FB I)
Fachbereich II (FB II)
Fachbereich III (FB III)
-450.000 €
2015
Die Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich aufgrund der eingearbeiteten Änderungen im
Vergleich zu der in der zugeleiteten Entwurfsfassung wie folgt dar:
Entwicklung der allgemeinen Rücklage (Eigenkapital) zum 31.12.
90.000.000
84.000.000
78.000.000
72.000.000
66.000.000
60.000.000
54.000.000
48.000.000
42.000.000
36.000.000
30.000.000
24.000.000
18.000.000
12.000.000
6.000.000
-
2010
2011
2012
2013
2014
2015
lt. Entwurf
84.490.832
80.866.598
69.558.818
67.479.775
62.244.173
61.344.564
aufgrund Empfehlungsbeschluss
84.490.832
80.866.598
69.880.365
69.013.567
67.493.210
66.933.046
321.547
1.533.792
5.249.037
5.588.482
Veränderung
-
-
Um den Haushalt strukturell ausgleichen zu können, wären aufgrund der vorliegenden Ergebnisse
prozentuale Aufwandsreduzierungen im Vergleich zu den Gesamtaufwendungen in Höhe von
¾ 1,8 % in
¾ 3,1 % in
¾ 1,1 % in
2012
2013 und
2015 notwendig.
Beschlussvorlage WP8-250/2011 2. Ergänzung
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Sitzungsvorlage
Finanzplan
Die Veränderungen im investiven Bereich (Anlage 2b) wirken sich wie folgt auf den Saldo aus der
Investitionstätigkeit und damit auf die Höhe der Kreditaufnahme aus:
Planjahr
2012
2013
2014
2015
Saldo lt. Entwurf
EUR
-1.043.960
+2.436.580
-7.914.320
+791.980
Saldo einschl.
Änderungen
EUR
-1.880.740
+2.205.400
-7.905.500
+800.800
Veränderung
des Saldos
EUR
-836.780
+231.180
+8.820
+8.820
Höhe des
Kreditbedarfs
EUR
1.880.780
0
7.905.500
0
Der erhöhte Kreditbedarf resultiert aus der Neuveranschlagung einiger bereits in 2011
veranschlagter (Teil)Maßnahmen und aus der Veranschlagung des Investitionszuschusses für die
Erweiterung der Kindertagesstätte „Pusteblume“.
Im Planjahr 2012 verschlechtert sich der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan
aufgrund der Änderungen (insbesondere durch die Veranschlagung der Inanspruchnahme von
Rückstellungen) nur unwesentlich (+ 2 T€).
In den Planjahren 2013 bis 2015 verbessert sich dieser Saldo aufgrund der vom HFA empfohlenen
Einnahmesteigerungen deutlich.
Bereits im Planjahr 2013 ist der Saldo positiv, so dass ein Beitrag zur Teildeckung der
Tilgungsbeträge geleistet werden kann.
Der positive Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Planjahr 2014 deckt bereits rd. 95% der
für Tilgungen vorgesehenen Veranschlagungen.
Im Planjahr 2015 werden die zu erbringenden Tilgungen komplett aus der laufenden
Haushaltswirtschaft abgedeckt. Darüber hinaus wird ein Beitrag zur Schuldentilgung bzw. für
sonstige dringend notwendige Maßnahmen (z.B. zur Refinanzierung der Beamtenpensionen)
erbracht.
Insgesamt reduziert sich durch die empfohlenen Verbesserungen der Bedarf an „fremden“ liquiden
Mitteln im Planungszeitraum 2012 bis 2015 von 16,8 Mio. € um 4,8 Mio. € auf 12,0 Mio. €.
Stellenplan
siehe Anlage zur Sitzungsvorlage Nr. WP8 250/2011, 1. Ergänzung
Bürgerhaushalt
siehe Ausführungen und Anlage zur Sitzungsvorlage Nr. WP8 250/2011, 1. Ergänzung
Ermächtigungsübertragungen aus 2011
Siehe Sitzungsvorlage Nr. WP 8-2/2012
Beschlussvorlage WP8-250/2011 2. Ergänzung
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Sitzungsvorlage
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Arbeitskreis „Haushaltskonsolidierung“
Der Haupt- und Finanzausschuss fasste einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss:
„Rat und Verwaltung werden in den kommenden Jahren alle Anstrengungen unternehmen, den
Haushalt auszugleichen. Hierzu ermittelt ein Arbeitskreis Vorschläge zum Abbau des gesamten
strukturellen Defizits. Die Beratungen und Beschlussfassungen finden im Haupt- und
Finanzausschuss und Rat spätestens bis September 2012 statt. Wenn es dem Arbeitskreis
innerhalb dieses Zeitraumes nicht gelingt, alternative Einspar- und Einnahmevorschläge zu
unterbreiten werden,
unausweichlich mindestens folgende Hebesätze notwendig werden um das anspruchsvolle
angestrebte Ziel und den zu vermeidenden Eigenkapitalverzehr zu erreichen:
2013
2014
2015
Grundsteuer A
400%
500%
600%
Grundsteuer B
550%
600%
650%“
Im Dezember 2011 wurde ein Arbeitskreis „Leitbild“ gebildet. Da es voraussichtlich viele
Abhängigkeiten und Überschneidungen hinsichtlich der Arbeit des Arbeitskreises „Leitbild“ und der
des Arbeitskreises „Haushaltskonsolidierung“ geben wird, wäre zu überlegen, ob es nicht sinnvoll
wäre, ein Gremium mit beiden Aufgabenbereichen zu beauftragen.
Dies könnte der Arbeitskreis „Leitbild“ sein. Denkbar wäre aber auch, die Mitglieder des Hauptund Finanzausschusses mit dieser Aufgabe zu betrauen, die in zunächst nicht-öffentlichen
Arbeitssitzungen, die entsprechenden (ohnehin durch den HFA vorzuberatenden) Vorschläge und
Maßnahmen erarbeiten.
Beschlussvorlage WP8-250/2011 2. Ergänzung
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 07.02.2012
----------------------------------Eßer
Fachbereichsleiter
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-250/2011 2. Ergänzung
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