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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-250/2011 2. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
37 kB
Datum
14.02.2012
Erstellt
08.02.12, 18:03
Aktualisiert
21.06.12, 18:04
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-250/2011 2. Ergänzung) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-250/2011 2. Ergänzung)

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Inhalt der Datei

Entwurf Haushaltssatzung 2012 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 271), hat der Rat der Stadt Bedburg mit Beschluss vom ................ folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Bedburg voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen, sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 40.094.148 EUR 51.080.381 EUR im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 36.597.764 EUR 44.475.840 EUR im Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf im Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 11.616.800 EUR 13.547.412 EUR festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag für Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.880.740 € festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen, die zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich sind, werden in Höhe von 10.237.000 € veranschlagt. §4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 10.986.233 € festgesetzt. -1- §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 EUR festgesetzt. §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 2012 per Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v.H. 475 v.H. 2. Gewerbesteuer auf 475 v.H. §7 1. Die Wertgrenze nach § 41 Abs. 1 Buchstabe h) GO i.V.m. § 14 GemHVO, nach der die Verpflichtung zum Einzelausweis einer investiven Maßnahme im Teilfinanzplan besteht, wird grundsätzlich auf 50.000 € festgesetzt. 2. Die Wertgrenze nach § 41 Abs. 1 Buchstabe h) GO i.V.m. § 83 GO, nach der eine überbzw. außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung dem Rat zur Entscheidung vorzulegen ist, wird auf 20.000 € festgesetzt. §8 1. Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig umzuwandeln“ (ku) angebracht ist, ist jede von dem Vermerk betroffene Stelle beim Freiwerden in eine Stelle mit niedrigerer Besoldungs-, Vergütungs- oder Lohngruppe umzuwandeln. 2. Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungs-, Vergütungs- oder Lohngruppe nicht mehr besetzt werden. §8 Der Betrag zur Sanierung des Beckens im Freibad (Teilplan 08.424.315, Kostenstelle 315.002, Konto 5211001) in Höhe von 100.000 € wird bis zur Freigabe durch den Rat der Stadt Bedburg gesperrt. -2-